Ergebnisse 21 bis 40 von 45 Treffern
, die in einem Umkreis von 50 Kilometern vom Standort des Unternehmensa) von Postdienstleistern, die Post-Universaldienstleistungen gemäß § 1 Abs. 1 der Post-Universaldienstleistungsverordnung zum Zwecke der Zustellung von Sendungen im Rahmen von Universaldienstleistungen oderb) zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, z. B. Fahrzeuge ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
Der Nachweis, dass die Handwerkerregelung in Anspruch genommen werden kann, muss bei einer Kontrolle glaubhaft vorgebracht werden können. Dazu gibt es kein formalisiertes Verfahren, sondern die Gesamtumstände der Fahrt und die mitgeführten Materialien müssen darauf hinweisen, dass es tatsächlich um eine Fahrt handelt "zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer ...
Stand: 15.04.2012
Dialog: 7369
von mindestens 9 Stunden umfassen muss. Bereitschaftszeit: Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b des Artikels 3 der Richtlinie 2002/15/EG ist weder Arbeitszeit noch Ruhepause oder Ruhezeit. Das Fahrpersonal ist nicht verpflichtet am Arbeitsplatz zu bleiben, es muss sich aber in Bereitschaft halten um Tätigkeiten aufzunehmen. Diese Zeiten und die Dauer müssen dem Fahrpersonal entweder vor der Abfahrt ...
Stand: 10.02.2015
Dialog: 4120
Die von Ihnen angesprochenen Ausnahme ist, wenn Sie die angeführten Bedingungen erfüllen, in der EG VO Nr. 561/2006 Artikel 13 Buchstabe d) zweiter Spiegelstrich genannt:"Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, - (...) - die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 6558
gegeben. Bei Rufbereitschaft hält sich der Arbeitnehmer außerhalb der Arbeitsstelle auf, um jederzeit die Arbeit wieder aufnehmen zu können. D.h., werden Ärzte und Krankenhauspersonal, während der Rufbereitschaft in Anspruch genommen, so kann ein Tagdienst, der im unmittelbaren Anschluss an die Ruhezeit geplant ist, aufgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme während der Ruhezeit nicht mehr ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
zu leisten hat noch sich dafür bereit zu halten braucht, also z. B. wenn er die Station während der Pause verlassen kann. Gibt es hingegen Vorgaben durch den Arbeitgeber - wie im Gesundheitswesen häufig auftretend - wo und wie der Beschäftigte die Pause verbringen soll (z. B. auf der Station) liegt keine Pause im Sinne von § 4 ArbZG vor und die Arbeitszeit ist entsprechend zu vergüten.Das Beispiel ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 9141
. -kombination darf nicht mehr als 7,5 t zGG besitzen.Die Fahrt findet in einem Umkreis von 100 km um den Standort des Unternehmens herum statt.Es werden nur Material und Ausrüstung sowie Maschinen transportiert, welche der Fahrer des Fahrzeugs für die Ausübung seines Berufs benötigt. Dazu gehören sowohl Arbeitsmittel als auch Baustoffe, welche z. B. be- oder verarbeitet werden.Das Lenken des Fahrzeugs darf ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
jedoch nicht für: - Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, verwendet werden, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit darstellt. - Fahrzeuge, die in § 18 genannt sind. Gemäß § 18 Absatz 1 Nr. 2 sind unter anderem Fahrzeuge, die von Gartenbauunternehmen zur Güterbeförderung, im Rahmen ihrer eigenen ...
Stand: 23.06.2014
Dialog: 6464
, Hochwasserschutz, Wasser-, Gas- und Elektrizität usw. verwendet werden von den Vorschriften ausgenommen. Dies gilt auch für die von den zuständigen Stellen beauftragten Unternehmen.Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt. Diese ...
Stand: 11.08.2011
Dialog: 14302
oder Maschinen zu ziehen, zu schieben oder zu bewegen, mit Ausnahme von dauerhaft auf Schienen verkehrenden Fahrzeugen; ..." ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
werden und die mit Werkbänken und Regalen ausgestattet sind, nicht dem Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 unterliegen, da mit diesen Fahrzeugen bei bestimmungsgemäßer Verwendung keine gewerbliche Güterbeförderung betrieben wird.Ausnahmen bestehen auch für Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt, wenn die Fahrtätigkeit ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16194
eine potenzielle Zündquelle dar und darf grundsätzlich nicht benutzt und auch nicht mitgeführt werden.Aus Sicht des Arbeitsschutzes wird somit ein generelles Handyverbot nicht gefordert. Im Einzelfall, z. B. bei Arbeiten an gefährlichen Maschinen oder in gefährlichen Bereichen (explosionsgefährdete Bereiche) kann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Handyverbot festgestellt und ausgesprochen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 3955
werden definiert in Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2002/15/EG:andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Als Bereitschaftszeit gelten ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
Regelungen zur Sonn- und Feiertagstagsarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Gemäß § 10 Abs. 1 Ziff. 13 ArbZG ist im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen Sonn- und Feiertagstagsarbeit grundsätzlich zulässig. Allerdings müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag ...
Stand: 02.10.2018
Dialog: 1974
fernab vom Unternehmensstandort, angefallen sind (§ 20 Fahrpersonalverordnung, www.gesetze-im-internet.de/fpersv/__20.html ). Die EU-Vorschriften sehen eine nachträgliche Ausstellung nicht vor! Die sogenannte Handwerkerregelung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV, welche ohne Kilometerbegrenzung gilt (Fahrzeuge, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seiner ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 11921
für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte sein. (...) Betriebsspezifische Gefahren können sich insbesondere aus den im Betrieb durchgeführten Arbeiten, den verwendeten Stoffen sowie den vorhandenen Maschinen und Einrichtungen ergeben."zu 2) Grundsätzlich können Arbeiten einer Fremdfirma auch ohne Anwesenheit eines Koordinators oder Beauftragten des Auftraggebers durchgeführt werden. Es muss die erforderliche ...
Stand: 10.02.2022
Dialog: 11297
Die Beurteilung von Fahrtzeiten führt immer wieder zu Diskussionen, da die in der Praxis anzutreffenden Situationen (Abfahrtort, Einsatzstellen, Fahrtzeit, Fahrzeugführer/Beifahrer, etc.) stark variieren. Auch werden in dem für Arbeitszeiten maßgeblichen Arbeitszeitgesetz keine abschließenden Festlegungen zur Beurteilung von Fahrtzeiten getroffen.Daher muss stets der jeweilige Einzelfall betrachte ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen Regelmäßi ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330