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Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
werden. Die Pause kann auch in Teilabschnitte aufgeteilt werden. Grundsätzlich muss aber jeder Pausenabschnitt mindestens 15 Minuten dauern.Die Arbeit darf weder mit einer Ruhepause beginnen, noch darf sie mit einer solchen enden. Je nach Tätigkeit sind unter Umständen zusätzliche Erholungszeiten notwendig, die die Folgen der Arbeitsbelastung auf ein zumutbares Maß beschränken sollen. Spezielle weitergehende ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
. über den Betriebsrat, vor Ort beraten lassen.Hinweis:Kraftfahrer dürfen eine tägliche Gesamtarbeitszeit (Lenkzeit plus "sonstige" Arbeitszeit) von 10 Stunden nicht überschreiten. Kraftfahrer, die 8 Stunden Lenkzeit haben und noch 2 Stunden andere Arbeiten ausgeführt haben, dürfen die Lenkzeit nicht mehr auf 9 oder 10 Stunden ausdehnen. ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
grundsätzlich Sonn- und Feiertagsarbeit (§ 9 ArbZG). Von diesem grundsätzlichen Verbot lässt das ArbZG aber gesetzliche Ausnahmen zu, die unter § 10 ArbZG aufgeführt sind. U. a. dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, …. in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren (Ziffer 12). Darunter fallen ...
Stand: 02.02.2024
Dialog: 6044
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG gelten uneingeschränkt auch bei der Anwendung von Vertrauensarbeitszeit. Das bedeutet, dass für die Erfüllung der Aufzeichnungspflicht aus § 16 Abs ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414
nicht um eine unternehmerische Fehlplanung z.B. als Folge von fehlerhaften Entscheidungen des Arbeitgebers und von Organisationsmängeln handeln. § 14 (1) ArbZG darf vom Wortlaut her nur für vorübergehende Arbeiten in Anspruch genommen werden. Bei länger anhaltenden Arbeiten kann sich der Arbeitgeber auf die Ausnahme des § 14 (1) ArbZG nicht berufen.Zur Frage ist weiterhin anzumerken, dass 10 Stunden ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
die in den §§ 3, 6 Abs. 2; §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden."Das bedeutet, dass auch bei einer sonntäglichen Inventur die Arbeit vom Arbeitgeber so zu planen ist, dass die Arbeitszeit maximal 10 Stunden beträgt und der Ausgleich gemäß § 3 Satz 2 ArbZG gewährleistet ist: Die werktägliche Arbeitszeit darf innerhalb von sechs Kalendermonaten ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 6912
- zu beachten.Hier beträgt die regelmäßige tägliche Arbeitszeit 8 Stunden - sie darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden - wenn ein entsprechender Ausgleich gewährt wird. (§ 3 ArbZG).Für Kraftfahrer, die unter EG-rechtliche Bestimmungen fallen, ist zusätzlich § 21a des ArbZG zu berücksichtigen (Beschäftigung im Straßentransport). Hier beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden - sie darf auf bis zu 60 ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 21755
des Arbeitszeitgesetzes im Auslandgetroffen sind.Sofern die Anwendung des Arbeitszeitgesetztes im Ausland vereinbart wurde, gilt im Regelfall:Das Arbeitszeitgesetz enthält für Wege- und Reisezeiten keine Hinweise wie diese arbeitszeitrechtlich zu bewerten sind.In den Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz ( z.B. Kommentar zum ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 16107
Es kommt ganz darauf an, ob sich der Mitarbeiter in Rufbereitschaft befindet oder nicht.Befindet sich der Mitarbeiter nicht in Rufbereitschaft, gilt nach Arbeitszeitgesetz - ArbZG - § 3, dass die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Die Arbeitszeit darf auf 10 Stunden verlängert werden, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt.Ist der Mitarbeiter ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
ein Einsatz. Die tägliche Ruhezeit wurde eingehalten.Beispiel 2: Arbeitszeit wie oben. Der Einsatz in der Bereitschaftszeit erfolgt um 23:00 Uhr und dauert bis 02:00 Uhr. Der Arbeitsbeginn darf dann nicht vor 13:00 Uhr liegen. Der Arbeitgeber muss dann die Fehlzeit aber nicht vergüten, da er diese nicht veranlasst hat, sondern vom Gesetzgeber verlangt wird. Meist gibt es jedoch hierzu betriebliche ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 17980
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Sofern ein Fahrer eine Fahrerkarte besitzt, muss diese grundsätzlich mitgeführt werden (Art. 15 VO (EWG) Nr. 3821/85). Artikel 16 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 3821/85 regelt, dass bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte der Fahrer am Ende der Fahrt die Angaben über die Zeitgruppen ausdrucken lässt, die das Kontrollgerät aufgezeichnet hat, auf dem Ausdruck Angaben zu seiner ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13117
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sieht in § 7 ArbZG abweichende Regelungen vor. So kann beispielsweise die tägliche Arbeitszeit verlängert werden, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig Arbeitsbereitschaft fällt (bis 12 Stunden). Die Ruhezeiten (normalerweise 11 Stunden) können auf 9 Stunden verkürzt werden, wenn dies die Arbeit erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 2571
Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. …(§ 2 ArbZG).In Ihrem Fall muss die Pause mindestens 30 Minuten betragen. Die Schichtzeit von 6:00 bis 15:20 Uhr minus 30 Minuten Pause ergibt ein Arbeitszeit von 8 Stunden 50 Minuten. Bei einer Arbeitszeit ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 43193
, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen.Bei Arbeiten an Sonn- oder Feiertagen gelten hinsichtlich der Arbeitszeiten sowie der Ruhepausen und Ruhezeiten die Regelungen der werktäglichen Arbeitszeit:Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
und außergewöhnlichen Fällen, die nicht vorhersehbar sind und deren Folgen nicht auf andere Weise beseitigt werden können, darf von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes vorübergehend abgewichen werden (§ 14 ArbZG). Da in den Wintermonaten der Einsatz des Hausmeisters für den Winterdienst regelmäßig vorhersehbar ist, sind strenge Maßstäbe für die Inanspruchnahme dieser Bestimmung anzuwenden.Zu Frage 2:Der Begriff ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916