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Gibt es eine gesetzliche Grundlage zu der Fragestellung, bis zu welcher Windstärke ein Mitarbeiter auf einem Gerüst arbeiten darf?
KomNet Dialog 42648
Stand: 25.03.2019
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Arbeiten im Freien
Frage:
Gibt es eine gesetzliche Grundlage zu der Fragestellung, bis zu welcher Windstärke ein Mitarbeiter auf einem Gerüst arbeiten darf?
Antwort:
In den Arbeitsschutzvorschriften wird keine quantitative Begrenzung ausgesprochen, bei welcher Windgeschwindigkeit/Windstärke Gerüstarbeiten einzustellen sind. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, diese Grenze eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und in der Praxis das Einhalten seiner Maßnahmen sicherzustellen.
Hinweis zur Orientierung: Sowohl Gerüstmaterialhersteller von fahrbaren Arbeitsbühnen wie auch Fassadengerüsten lassen den Aufbau und den Abbau nur bis zur Windstärke 5 oder 6 zu.
Entsprechend ist das Gerüst bei Windstärken > 6 ausreichend zu sichern und zu räumen. Als Grundlage dient hierfür die DIN EN 12811-1 (DIN 1004) unter dem Punkten maximale Windlast und Arbeitswindlast.