Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gibt es eine gesetzliche Grundlage zu der Fragestellung, bis zu welcher Windstärke ein Mitarbeiter auf einem Gerüst arbeiten darf?

KomNet Dialog 42648

Stand: 25.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sicheres Verhalten / Erkennen von Gefährdungen > Arbeiten im Freien

Favorit

Frage:

Gibt es eine gesetzliche Grundlage zu der Fragestellung, bis zu welcher Windstärke ein Mitarbeiter auf einem Gerüst arbeiten darf?

Antwort:

In den Arbeitsschutzvorschriften wird keine quantitative Begrenzung ausgesprochen, bei welcher Windgeschwindigkeit/Windstärke Gerüstarbeiten einzustellen sind. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, diese Grenze eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und in der Praxis das Einhalten seiner Maßnahmen sicherzustellen.


Hinweis zur Orientierung: Sowohl Gerüstmaterialhersteller von fahrbaren Arbeitsbühnen wie auch Fassadengerüsten lassen den Aufbau und den Abbau nur bis zur Windstärke 5 oder 6 zu.

Entsprechend ist das Gerüst bei Windstärken > 6 ausreichend zu sichern und zu räumen. Als Grundlage dient hierfür die DIN EN 12811-1 (DIN 1004) unter dem Punkten maximale Windlast und Arbeitswindlast.