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Arbeitseinsatz im Ausland (Entsendung im Sinne von § 4 SGB IV). Dieses muss im Gastland befolgt werden, soweit Rechtsvorschriften dieses Landes dem nicht entgegenstehen. Das Merkblatt "Gesetzliche Unfallversicherung bei Entsendung ins Ausland" gibt zudem hinreichende Informationen. Der in § 2 Abs. 1 der BGV A1 enthaltene Verweis macht nur aufmerksam auf die Maßnahmen der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ...
Stand: 06.02.2014
Dialog: 20311
Der Unterschied liegt in der Herkunft der Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 3 entstammt den gewerblichen Unfallversicherungsträgern, während die DGUV Vorschrift 4 den Unfallkassen entstammt. Dies ist auch an der alten Bezeichnung BGV A3 oder GUV-V A 3 zu erkennen. ...
Stand: 23.03.2022
Dialog: 43654
Die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (früher BGV A 1) fordert in § 5 Abs. 3 bei der Erteilung von Aufträgen an ein Fremdunternehmen, dass Tätigkeiten mit besonderen Gefahren durch Aufsichtsführende überwacht werden. Dies hat der Unternehmer (Auftraggeber) sicherzustellen. Was beispielhaft Tätigkeiten mit besonderen Gefahren sind, wird in den Ausführungen in Ziffer 2.4.3 der DGUV ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 6742
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
Der Unterschied liegt in der Herkunft der Vorschriften. Die DGUV Vorschrift 15 entstammt den gewerblichen Unfallversicherungsträgern ("Berufsgenossenschaften"), während die DGUV Vorschrift 16 den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand ("Unfallkassen") entstammt. Dies ist auch an der alten Bezeichnung BGV B11 oder GUV-V B 11 zu erkennen. Inhaltlich sind hier keine großen Unterschiede ...
Stand: 19.02.2023
Dialog: 42903
. Ein Begleitfahrzeug mit mehr als 3 Tonnen zulässige Gesamtmasse und das der Güterbeförderung dient, fällt somit grundsätzlich unter die Fahrpersonalvorschriften. Die Fahrten sind aufzeichnungspflichtig.Ob eine Ausnahme gemäß VO (EG) Nr. 561/2006 in Betracht kommt, hier insbesondere gemäß Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe d) , ist ggf. mit der Aufsichtsbehörde vor Ort zu klären.Auf die Informationen im Leitfaden ...
Stand: 11.11.2011
Dialog: 14910
oder Drücken von Lasten oder zum Spannen oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile durch – Trommeln, – Treibscheiben, – Spille, – Klemmbacken oder von Hand über Rollen bewegt werden, 2. Ketten durch – Kettensterne, – Kettennüsse, – Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen bewegt werden oder 3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke bewegt ...
Stand: 08.03.2016
Dialog: 14545
ergriffen werden, welche die Sicherheit gewährleisten.An Arbeitsbühnen werden deshalb umfangreiche Anforderungen gestellt, die sich u.a. aus der Betriebssicherheitsverordnung (§§ 6 und Anhange 1), der DGUV Vorschrift 68 (bisher: BGV D 27) "Flurförderzeuge" (§ 26) und der DGUV Information 208-031 (bisher: BGI/GUV-I 5183) "Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen mit Hubmast" ergeben.In § 26 DGUV ...
Stand: 03.04.2019
Dialog: 4816
Ja, die Ladestationen unterliegen der DGUV Vorschrift 3 und sind entsprechend zu prüfen.Da es sich bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr um Versicherte nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII handelt, gilt die DGUV Vorschrift 1. In § 1 Absatz 1 ist nachzulesen, dass Unfallverhütungsvorschriften für Unternehmer und Versicherte gelten. Somit gilt die DGUV Vorschrift 3 auch für die ehrenamtlichen ...
Stand: 25.09.2018
Dialog: 42464
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ...." Der Linienverkeh ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Zu der Frage "Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?" führt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) aus: "In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnumm ...
Stand: 10.05.2024
Dialog: 6501
§ 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Absatz 2: "In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht." Bedingungen: es ist ein mehrschichtiger Betrieb und es folgt eine 24-stündige Betriebsruhe! Zur Frage: der ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 26625
In Verkehrsbetrieben darf nach § 10 Abs. 1 Nr. 10 Arbeitszeitgesetz ohne weitere arbeitszeitrechtliche Genehmigung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können.Weiterhin finden sich im Arbeitszeitgesetz u. a. Regelungen zur maximalen täglichen Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung, zu Pausenzeiten, Ruhezeiten und für einen Ers ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4762
Nein, eine zeitliche Mindestdauer für die Wertung bzw. Anerkennung eines Zeitabschnittes als Bereitschaftszeit gibt es nicht. Grundsätzlich eröffnet der § 21a Absatz 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Möglichkeit, Zeiten des Bereitschaftsdienstes nicht der Arbeitszeit zuzurechnen, wenn die Lage und Dauer der Bereitschaftszeiten dem Fahrer im Voraus, spätestens jedoch unmittelbar vor Beginn ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42391
werden und der vom Fahrer ausschließlich zur Erholung genutzt wird. Die Fahrtunterbrechung im Rahmen der 12-Tage-Regelung bei Nachtfahrten kann durchgeführt werden in Form einer:1. durchgehenden Fahrtunterbrechung von mindestens 45 Minuten nach einer Lenkzeit von 3 Stunden oder 2. Aufteilung der Fahrtunterbrechung in zwei Abschnitte von erst 15 Minuten, gefolgt von weiteren 30 Minuten innerhalb bzw. im unmittelbaren ...
Stand: 11.12.2017
Dialog: 30838
Vorbemerkung: Der Begriff "Lenkzeitunterbrechung" in der Fragestellung wird in der Antwort mit dem Begriff "Fahrtunterbrechung" gleich gesetzt. Antwort: Ausschließlich unter dem zeitlichen Aspekt betrachtet, ja. Erläuterung: Artikel 4 Verordnung (EG) Nr. 561/2006 [Begriffsbestimmungen]; § 1 Absatz 1 FPersV "Lenk- und Ruhezeiten im Straßenverkehr" Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21204
Für die zwei verkürzten Wochenruhezeiten muss ein Ausgleich genommen werden. Dieser Ausgleich muss mit der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit von 45 Stunden (von Woche 3) zusammenhängend genommen werden. Möglich wäre daher in der dritten Woche am Donnerstag und Freitag den Ausgleich und am Samstag und Sonntag die "reguläre" Wochenruhezeit zu nehmen. Da die reguläre wöchentliche Ruhezeit ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43337
sein. In Heimen mit pflegebedürftigen Bewohnern muß auch bei Nachtwachen mindestens eine Fachkraft ständig anwesend sein.2. Von den Anforderungen des Absatzes 1 kann mit Zustimmung der Behörde abgewichen werden, wenn dies für eine fachgerechte Betreuung der Heimbewohner erforderlich oder ausreichend ist.3. Pflegebedürftig im Sinne der Verordnung ist, wer für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551