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Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen ...
Stand: 27.03.2019
Dialog: 10682
Grundsätzlich ist die Frage zu bejahen.Der Arbeitgeber könnte in dem konkreten Fall die Anweisung treffen, dass auch bei Fahrten im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge die Fahrerkarte gesteckt werden muss.Aus den Rechtsvorschriften geht zwar hervor, dass bei Fahrzeugen, welche im Linienverkehr bis 50 km eingesetzt werden, keine Fahrerkarte in das Kontrollgerät gesteckt werden muss, dennoch ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 16524
um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt.Auszug: Die von einem Fahrer aufgewandten Zeiten, um zu einem Ort zu gelangen oder von einem Ort zurückzukehren, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug zu übernehmen oder abzustellen hat, sollten – unabhängig ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinanderfolgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während der restlichen Zeit muss sich mindestens ...
Stand: 15.03.2011
Dialog: 13276
Nein; nach § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung brauchen nur Fahrer von Fahrzeugen, die in Absatz 1 Nr.1 genannt sind, Nachweise über Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten zu führen. Dies sind "Fahrer von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt ...
Stand: 10.07.2011
Dialog: 14035
Der tägliche Weg vom Wohnsitz des Fahrers zur Betriebsstätte (Arbeitsplatz) des Arbeitgebers gilt nicht als Lenkzeit. Er ist Bestandteil der Ruhezeit. Sofern das Fahrzeug nicht am Arbeitsplatz übernommen oder abgeliefert wird, gilt die Reisezeit zum Fahrzeug bzw. die Reisezeit zum Wohnsitz grundsätzlich als "Bereitschaftszeit" oder "andere Arbeiten". ...
Stand: 09.03.2015
Dialog: 23284
Das Verbringen (Überführen) eines bereits seiner bestimmungsgemäßen Verwendung übergebenen Fahrzeuges von einer Werkstatt in eine andere Werkstatt fällt nicht unter die Ausnahmeregelung des Art. 3 Buchstabe g der Verordnung (EG) Nr. 561/2006, sofern es sich bei dieser Verbringung des Fahrzeuges nicht um eine Probefahrt im Rahmen eines Werkstattaufenthaltes handelt (siehe Art. 3 Buchstabe g ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 11570
Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Dies bedeutet, dass Privatfahrten mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t von den Lenk ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43990
Werkstattwagen sind vom Anwendungsbereich der EG VO 561/2006 ausgenommen, da diese Fahrzeuge sich grundsätzlich nicht zur Güterbeförderung eignen. Ein Werkstattwagen plus Anhänger (Kompressor bzw. Stromaggregat) ist als Fahrzeugkombination ebenfalls vom Anwendungsbereich ausgenommen! Ein Werkstattwagen plus Anhänger (zur Beförderung von Material) ist als Fahrzeugkombination generell ...
Stand: 28.11.2011
Dialog: 15014
Mehrfahrerbetrieb wird definiert als der Einsatz von mindestens zwei Fahrerinnen/ zwei Fahrern auf demselben Fahrzeug während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit einer weiteren Fahrerin/ eines weiteren Fahrers nicht erforderlich. Während ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 12637
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z. B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.(Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15709
Gemäß Artikel 4 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr.561/2006 ist "Fahrer" jede Person, die das Fahrzeug, sei es auch nur kurze Zeit, selbst lenkt oder sich in einem Fahrzeug befindet, um es – als Bestandteil seiner Pflichten – gegebenenfalls lenken zu können.Fahrten, die im Rahmen einer normalen (betriebsinternen) Fortbildung unternommen werden oder auch ein normales Fahrsicherheitstraining ...
Stand: 21.07.2011
Dialog: 14149
Sofern das Fahrzeug im Verlauf der Arbeitsschicht sowohl im öffentlichen Straßenverkehr als auch in nicht öffentlichen Bereichen bewegt wird, ist das Kontrollgerät zu bedienen und somit die Fahrerkarte zu stecken. Dies ergibt sich aus der Definition des Begriffes "Beförderung im Straßenverkehr" gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr.561/2006. ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14684
Bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmaße einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger von mehr als 2,8 t zHM und nicht mehr als 3,5 t zHM ergänzt die Fahrpersonalordnung (FPersV) die EU-Vorschriften.Wenn der Fahrer eines solchen Fahrzeuges für seinen Fahrtag oder für einen der 28 Kalendertage, die dem Fahrtag vorausgehen, keine Aufzeichnungen (bspw. Tageskontrollblätter ...
Stand: 18.02.2025
Dialog: 43503
Ja, diese fallen in den Anwendungsbereich der DGUV Information 200-005. Siehe hierzu die Begriffsbestimmungen unter II. Nummer 14 für Fahrzeuge:"Fahrzeuge sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt werden oder gezogen werden.Landfahrzeuge sind z. B. Personen- und Lastkraftwagen, Omnibusse, Anhängerfahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, Bagger, Lader, gleislose ...
Stand: 15.07.2021
Dialog: 43274
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
Bereitschaftszeiten von 15, 30 oder 45 Minuten sind als Fahrtunterbrechung zu bewerten, auch dann, wenn das Fahrzeug nur mit einem Fahrer besetzt ist.Artikel 4 Buchstabe d) der VO (EG) Nr. 561/2006"Fahrtunterbrechung": jeder Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeiten ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird.Die Bereitschaftszeiten ...
Stand: 07.04.2025
Dialog: 44094
Wenn das Fahrzeug an Stelle eines vorgeschriebenen Fahrtenschreibers mit einem Kontrollgerät des Anhangs I (analog) oder des Anhangs IB (digital) der VO (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist, gelten gemäß § 57a Abs. 2 und 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachfolgende Voraussetzungen: 1.) Ja, es muss eine Tachoscheibe/Schaublatt eingelegt werden. 2.) Die Schaublätter sind vor Antritt ...
Stand: 23.05.2015
Dialog: 23912
Arbeitnehmer fallen als Taxifahrer gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz des Fahrpersonalgesetzes grundsätzlich unter den Geltungsbereich des Gesetzes.Auf Grundlage des § 2 Fahrpersonalgesetz wurde die Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV) erlassen.Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2FPersV haben nur Fahrer1. von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen ...
Stand: 01.08.2022
Dialog: 12965
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627