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KomNet-Wissensdatenbank

Fallen Gabelstapler unter den Anwendungsbereich der DGUV Info 200-005?

KomNet Dialog 43274

Stand: 15.07.2021

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (8.5) > Berufsgenossenschaftliche Vorschriften

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Frage:

In der DGUV Information 200-005 "Qualifizierung für Arbeiten an Hochvoltsystemen" werden die Anforderungen und der Qualifizierungsbedarf für Tätigkeiten bei Fahrzeugen > 60 V Gleichspannung beschrieben. Im Anwendungsbereich werden explizit "Fahrzeuge" erwähnt. Bei uns werden Flurförderzeuge, zum Teil mit Betriebsspannungen > 60 V Gleichspannung entwickelt und produziert. Diese sind jedoch nicht als Fahrzeuge, sondern als Maschinen definiert. Fallen Gabelstapler ebenfalls unter den Anwendungsbereich der DGUV Info 200-005?

Antwort:

Ja, diese fallen in den Anwendungsbereich der DGUV Information 200-005. Siehe hierzu die Begriffsbestimmungen unter II. Nummer 14 für Fahrzeuge:

"Fahrzeuge sind Landfahrzeuge, die betriebsmäßig durch Maschinenkraft bewegt werden oder gezogen werden.

Landfahrzeuge sind z. B. Personen- und Lastkraftwagen, Omnibusse, Anhängerfahrzeuge, landwirtschaftliche Maschinen, Bagger, Lader, gleislose Erdbaugeräte, Mobilkrane, Flurförderzeuge, Bodengeräte der Luftfahrt wie Schleppgeräte, Transportgeräte, Luftfahrtzeugbe- und entladegeräte, Ver- und Entsorgungsgeräte, Zweiräder."