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Aus den EG-Bestimmungen ergibt sich keine direkte Informationspflicht des Unternehmers gegenüber seinem Fahrpersonal. Der Unternehmer hat aber die Pflicht, das Fahrpersonal ordnungsgemäß anzuweisen und zu überprüfen, ob die Sozialvorschriften eingehalten werden. Hieraus ergibt sich eine indirekte Verpflichtung des Arbeitgebers Fahrer zu informieren. Da das Verkehrsunternehmen auch für Verstöße des ...
Stand: 04.09.2015
Dialog: 5895
Ja, der § 21a Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nur für Fahrzeuge, die den Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegen. Alle anderen Fahrzeuge (einschließlich Ausnahmen und außerhalb des Geltungsbereiches) unterliegen grundsätzlich dem Arbeitszeitgesetz. Das würde in Ihrem Fall bedeuten, dass der Betonmischer den Regelungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr unterliegt. Für die Betonpumpe ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
Grundsätzlich gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t bzw. Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen die Vorschriften der VO(EWG) 3820/85 und 3821/85. Aber keine Regel ohne Ausnahme. Im Art. 13 der VO(EWG)3820/85 werden den Mitgliedstaaten der EU die Möglichkeit gegeben bestimmte Ausnahmen zuzulassen. Die Bundesrepublik Deutschland hat hiervon Gebrauch gemacht ...
Stand: 29.08.2014
Dialog: 2578
Im Durchführungserlass der Arbeitsschutzverwaltung NRW zum Arbeitszeitgesetz ist folgendes geregelt (Auszug)2. Für Anträge auf Bewilligung von Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsbeschäftigungsverbot gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 findet die Regelung des § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG Anwendung mit der Folge, dass die Behörde zuständig ist, in deren Bezirk sich der Betriebssitz oder die Betriebsstätte ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist u.a. geregelt, dass mindestens 15 Sonntage im Jahr frei sein müssen (§ 11 Abs. 1 ArbZG). Eine vergleichbare Vorschrift für Feiertage ist im ArbZG nicht enthalten. Feiertage, die auf Werktage fallen, braucht der Arbeitgeber auch nicht bei der Ermittlung der 15 beschäftiungsfreien Sonntage zu berücksichtigen.Bezüglich beschäftigungsfreier Feiertage an Werktagen müsst ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4237
Im Dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes finden sich die Vorschriften zur Sonn- und Feiertagsruhe. Neben den dort gesetzlich geregelten Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe wird von der zuständigen Behörde eingeräumt, unter bestimmten Randbedingungen Ausnahmen zu bewilligen. Gemäß dem Durchführungserlass zum Arbeitszeitgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen ist dabei zu überprüfen, ob ...
Stand: 20.12.2024
Dialog: 1556
Es gibt die Möglichkeit, Ausnahmen vom Anwendungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006 bzw. der Fahrpersonalverordnung (FPersV) für sich in Anspruch zu nehmen.Eine Ausnahme wird von der sogenannten "Handwerkerregelung" erfasst (siehe Art. 3 Buchst. aa VO (EG) Nr. 561/2006, für Fahrzeuge ab 3,5 t zGG).Für die Inanspruchnahme dieser Ausnahme müssen folgende Kriterien erfüllt sein:Die Fahrzeugeinheit bzw ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 42613
Bezugnehmend auf Ihre Anfrage ist festzustellen, dass die in Ihrem Beispiel aufgeführten Fahrer nicht vom Anwendungsbereich der Fahrpersonalverordnung (FPersV) und damit nicht von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen sind. Ein wesentliches – von Ihnen bereits angesprochenes – Kriterium für die Inanspruchnahme der Ausnahme nach § 1 Abs. 2 Nr. 3a FPersV ist, dass die Fahrtätigkeit ...
Stand: 18.02.2018
Dialog: 25960
Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, die im Güterverkehr eingesetzt sind, werden von dem Geltungsbereich der Verordnung EG 561/2006 erfasst. Straßenverkehr im Sinne dieser Verordnung ist jede Fortbewegung eines zur Personen-oder Güterbeförderung benutzten leeren oder beladenen Fahrzeugs auf Straßen, zu denen die Öffentlichkeit Zugang hat. Fortbewegung auf der S ...
Stand: 15.09.2012
Dialog: 2690
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Vom Anwendungsbereich der Verordnung EG 561/2006 sind gemäß Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung Fahrzeuge ausgenommen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.Bei Fahrten, die unter v.g. Ausnahme fallen ...
Stand: 14.02.2019
Dialog: 7658
Auch für selbstfahrende Unternehmer gelten die Lenk- und Ruhezeiten. Es gibt keine Ausnahmen für selbstfahrende Unternehmer von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr.Für Privatfahrten gilt folgendes:Gemäß Artikel 3 Buchstabe h der VO (EG) Nr. 561/2006 sind Fahrzeuge oder Fahrzeugkominationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung ...
Stand: 01.08.2024
Dialog: 18107
Grundsätzlich gilt für Fahrzeuge, die mit Anhänger über eine zulässige Höchstmasse von mehr als 3,5 t verfügen, dass Lenk- und Ruhezeiten nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten und ein Kontrollgerät verwendet werden muss, soweit nicht eine Ausnahme greift. In Ihrem Fall besteht das Fahrzeuggespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger bzw. einer Arbeitsmaschine (Kompressor ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24558
einer zusammenfassenden, globalen Betrachtung im Rahmen der vom Arbeitgeber zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) zu unterziehen.Die Arbeitsschutzbehörde prüft vor Erteilung einer Ausnahme, ob die sich aus dem Arbeitszeitgesetz ergebenen Bedingungen und Pflichten des Arbeitgebers erfüllt sind. ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
In der Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2005, § 18 Rn.9) wird zu leitenden Angestellten u.a. erläutert, dass dieser Personenkreis auch Unternehmeraufgaben übernimmt.Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich angeseh ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
in Zusammenhang stehende Beförderung handelt.Für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes ist allein der Besitz einer Reisegewerbekarte nicht ausreichend.Unter die Ausnahme fallen Fahrzeuge, die eine spezielle Einrichtung zum Transport von Zirkus- bzw. Schaustellermaterial aufweisen. Ein wesentliches Kennzeichen sind dabei spezielle Aufbauten (Reklame, Sonderbeleuchtung usw.) oder als Spezialfahrzeug zugelassene ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 15276
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1749
Für die von Ihnen eingesetzte Fahrzeugkombination ist keine Ausnahme von den Bestimmungen der EG VO 561/2006 vorgesehen."Beförderung im Straßenverkehr" ist jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführte Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen Fahrzeugs.Art. 4 Buchstabe a der EG VO 561/2006Die Gesetzgebung unterscheidet demnach ...
Stand: 08.10.2012
Dialog: 17131
Die Ausnahmen des Artikels 16 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 können nur bei folgenden Kriterien angewendet werden:- Verlust- Diebstahl- Beschädigung- Fehlfunktionder Fahrerkarte.Bei dem geschilderten Fall ist eine Fahrt nicht möglich. Die Fahrerkarte ist vor Beginn der Fahrt von dem bekannten Ort, an dem sie vergessen wurde, zu holen. ...
Stand: 03.03.2019
Dialog: 13172