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übertragenen Aufgaben nachkommen.Der Arbeitgeber kann in seiner Verantwortung nur dann entlastet werden, wenn Arbeitnehmer sich entgegen seiner ausdrücklichen Weisung nicht an die Vorschriften halten.Wenn er aber z.B. Termine und Aufgaben so vorgibt, dass die Arbeitszeitvorschriften nicht eingehalten werden können, bleibt er in der Verantwortung nach dem Arbeitszeitgesetz.Unzulässig und rechtlich ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12979
in einen Interessenskonflikt kommt, der ihn zwingt, zur Erfüllung beider Aufgaben, Teile dieser Aufgaben nicht durchzuführen oder zu vernachlässigen.Es liegt daher in der Verantwortung (Auswahl-, Führungsverantwortung) des "Beauftragenden", sicherzustellen, dass die mit Koordinierungsaufgaben beauftragten Personen nicht nur geeignet sondern zeitlich auch in der Lage sind, die übertragenen Aufgaben gesetzeskonform ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 18749
oder planmäßig sonstig wechselnder Dienst ist nach Bedarf anzuordnen, wenn die Aufgaben es zwingend erfordern. Die jeweilige Leitung der Behörden und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 legt die Schichtdienstzeiten oder die tägliche Arbeitszeit unter Berücksichtigung der dienstlichen und örtlichen Verhältnisse und nach Maßgabe dieser Verordnung fest.(2) Nachtdienst ist der im Rahmen der regelmäßigen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 5322
Diese Frage wird in den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) beantwortet.Die Leitlinie A 5 führt die Verantwortung jedes Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer aus.Die Leitlinie B 3.1 gibt die Hinweise auf die unterschiedlichen Verantwortungen zwischen Arbeitgeber und Betreiber einer Anlage.Hiebei ist eine klare Schnittstelle zu definieren, für welche Bereiche der Anlage welcher ...
Stand: 14.11.2020
Dialog: 4109
der Arbeitsschutzbestimmungen und DGUV-Vorschriften verantwortlich, wenn seine Beschäftigten außerhalb seines Betriebes, z.B. in Fremdbetrieben, tätig sind.Die Frage der Verantwortlichkeit im Falle eines Unfalls eines Fremdmitarbeiters im Betrieb lässt sich pauschal nicht beantworten, da hierbei die Gesamtumstände gewürdigt werden müssen. Verantwortung für den Arbeitsschutz bei der Vertragsarbeit haben in jedem Fall ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 7623
i.V.m. § 3 Satz 1 ArbZG). Arbeitsrechtlich kann er diese Verpflichtung auf die Arbeitnehmerinnen/ Arbeitnehmer delegieren (Nutzen von Zeiterfassungsgeräten, Stundenzettel), die Verantwortung gemäß ArbZG für die Aufzeichnung verbleibt aber beim Arbeitgeber.Bei der Beschäftigung bei einem Kunden verbleibt die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen weiterhin beim Arbeitgeber ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 5432
Arbeitgeber im Sinne des § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist jede natürliche Person, die einen Arbeitnehmer im Sinne des § 2 Absatz 2 des ArbZG beschäftigt. Ist der Arbeitgeber eine juristische Person oder eine Personenhandelsgesellschaft, so erstreckt sich die bußgeldrechtliche Verantwortung auf gesetzliche Vertreter, die anstelle des eigentlichen Normadressaten handeln, z. B. der Prokurist ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 6788
sind Demütigungen, Verbreitung von Gerüchten, Zuweisung sinnloser Aufgaben, soziale Isolation, fortgesetzte, unangemessene Kritik oder gar Drohungen. Mobbing kann weitreichende gesundheitliche, berufliche und private Folgen für den Gemobbten haben und ist von bspw. normalen zwischenmenschlichen Konflikten, einem schlechten Betriebsklima oder einem rauen Umgangston abzugrenzen. Wichtig zu erwähnen ist dabei ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 43164
Die Einhaltung der Vorschriften nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften, können Verstöße auf Grundlage der §§ 22 und 23 ArbZG i. v. m. dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) nur in Bezug auf den Arbeitgeber verfolgt werden. Ein abhängig beschäftigter Kraftfahrer kann bei Zuwiderhandlungen gegen das ArbZG somit ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42217
Primär ist der Arbeitgeber (Dienstleister; hier: das Reinigungsunternehmen) für den Arbeitsschutz seiner Beschäftigten verantwortlich. Aber auch dem Auftraggeber obliegen gewisse Pflichten. Grundsätzlich gilt hier folgendes:Beim Einsatz von Fremdfirmen obliegen Arbeitsschutzpflichten neben dem Auftragnehmer auch dem Auftraggeber. Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet daher unter § 8 die A ...
Stand: 02.06.2025
Dialog: 42372
Gefährdungsbeurteilung wird meist individuell entwickelt, da die einzelnen Rahmenbedingungen verschieden sind. Wir empfehlen, sich ggf. vor Ort von einem Fachmann beraten zu lassen. Auch weisen wir daraufhin, dass die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung beim Arbeitgeber liegt. Die Betriebsärztin kann, wie auch die Sicherheitsfachkraft, dabei beratend tätig werden. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
) bleibt für die Beschäftigten auch bei einem eventuellen Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen erhalten.Die Aufgaben des Betriebsrates richten sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Dieser hat u.a. ein Mitbestimmungsrecht bei Sonn- und Feiertagsarbeit und hat sich dafür einzusetzen, dass die Vorschriften über den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung im Betrieb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
, das derjenige, der für das Unternehmen unterzeichnet, Unternehmerpflichten übernimmt. Hierzu gehört auch die fahrpersonal- und strafrechtliche Verantwortung für die Unterschrift. Das wiederum bedeutet, dass es sich bei einer beauftragten Person nur um jemanden handeln kann, dem der Unternehmer mit entsprechenden Vollmachten ausgestattet hat, die die beauftragte Person berechtigen, im Rahmen der Beauftragung ...
Stand: 29.03.2016
Dialog: 26257
Beim Fremdfirmeneinsatz können sach- und ortsunkundige Personen störend in Betriebsabläufe eingreifen. Außerdem ist das Gefährdungspotenzial für die Personen der Fremdfirma als auch für die anderen Beschäftigten grundsätzlich höher. Daher haben der Auftraggeber und der Auftragnehmer (hier die Fremdfirma) eine Reihe von Pflichten:- Die Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Beschäftigten,- die Verke ...
Stand: 08.05.2025
Dialog: 18109
. 2 ArbZG gegenüber der Aufsichtsbehörde auch bei Vertrauensarbeitszeit weiterhin der Arbeitgeber verantwortlich ist.Dies schließt jedoch nicht aus, dass der Arbeitgeber die Führung der Arbeitszeitnachweise den Arbeitnehmern überträgt, sofern er durch gelegentliche, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Auch die Verantwortung der Einhaltung ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 26846
Das Arbeitsschutzgesetz betont die Verantwortung des Arbeitgebers, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen die dazu beitragen, Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeit menschengerecht zu gestalten. Eine wesentliche Verpflichtung des Arbeitgebers ist das Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie das Festlegen ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 1408
Die Leiharbeiter gehen in die Arbeitsschutzorganisation des Entleihbetriebes über. Somit sind alle Beauftragungen durch den Entleiher durchzuführen.Der Entleihbetreib hat nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz unterschiedliche Aufgaben, hierzu gehören u.a. die Feststellung der Eignung der Leiharbeiter zum Führen von Flurförderzeugen, die Erstellung ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43079
ist oder regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und für die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere auf Grund ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 621
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der Nummer 4.8.1 folgendes zu Ersthelfern aus fremden Unternehmen nachzulesen:"Da nicht festgelegt ist, dass die im Unternehmen beschäftigten Versicherten die Ersthelfer stellen müssen, kann diese Aufgabe auch anderen anwesenden Personen übertragen werden. Werden mehrere Unternehmer in einer Betriebsstätte oder auf Baustellen tätig ...
Stand: 15.08.2018
Dialog: 42345
von Sonderurlaub- Jobrotation (Arbeitswechsel)- Teilzeitarbeit- Rückmeldung über Leistungen- Selbstbestimmung bei der Arbeitsausführung- Partizipation an Entscheidungen- Arbeitsplatzsicherheit- Angebote von Supervision und Coaching- Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten- Delegation von Verantwortung- Erweiterung der individuellen Handlungsspielräume2. FührungsverhaltenNach Cherniss (1999, zitiert ...
Stand: 15.03.2019
Dialog: 13386