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Die Regelungen des § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gelten für den ganzen Betrieb. I. d. R. werden die einzelnen Abteilungen dem Gesamtbetrieb zugerechnet. Für EDV und Instandhaltung gibt es Sonderregelungen (§10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG). Auch die Verwaltung muss zuerst die werktägliche Arbeitszeit ausschöpfen, bevor überhaupt Sonntagsarbeit bewilligt wird.Eine interne Regelung lässt ...
Stand: 26.06.2021
Dialog: 43551
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
es darauf an, wie viele Tage hintereinander bereits gearbeitet wurden. Die (Ersatz)-Ruhetage sind in § 12 (3) ArbZG geregelt. Der Ersatzruhetag für die Sonntagsbeschäftigung ist innerhalb von 14 Tagen zu gewähren. Damit sind Arbeitsblöcke bis zu 19 Tage gesetzlich möglich;Zeiten der Rufbereitschaft sind jedoch keine Arbeitszeit und werden allgemein der Ruhezeit zugerechnet. Wird der Mitarbeiter während ...
Stand: 22.02.2025
Dialog: 21647
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 Absatz 1 Nummer 14 ArbZG: "[...] bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 44084
zu betrachten.In der Praxis kann die Einhaltung der 10-Stunden-Arbeitszeitgrenze bei der Zeitumstellung sehr schwierig sein. Hierzu müsste man den genauen Einzellfall und das Schichtmodell kennen. Sofern eine Änderung des Schichtplanes nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, kann die Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde auf elf Stunden auch nach §14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ausnahmsweise ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
- und Feiertagsarbeit ist ein IT-Unternehmen eher unter der Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 14 ArbZG (Aufrechterhaltung von Datennetzen und Rechnersystemen) einzustufen. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 19289
- und Pausenzeiten abweichend festgelegt werden (§ 14 ArbZG). Dies gilt für unaufschiebbare Arbeiten zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen.Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG bei der Festlegung der zeitlichen Lage vergütungspflichtiger tariflicher Kurzpausen mitzubestimmen. ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 43843
und außergewöhnlichen Fällen, die nicht vorhersehbar sind und deren Folgen nicht auf andere Weise beseitigt werden können, darf von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes vorübergehend abgewichen werden (§ 14 ArbZG). Da in den Wintermonaten der Einsatz des Hausmeisters für den Winterdienst regelmäßig vorhersehbar ist, sind strenge Maßstäbe für die Inanspruchnahme dieser Bestimmung anzuwenden.Zu Frage 2:Der Begriff ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3916
Für den Begriff Ausnahmefall gibt es keine gesetzliche Definition.Gemäß § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf in Notfällen und Ausnahmefällen unter anderem auch die Ruhezeit verkürzt werden. Ein Ausnahmefall ist eine ungewöhnliche Situation, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintritt und deren Folgen nicht auf andere Art und Weise beseitigt werden können als durch Abweichungen ...
Stand: 18.05.2021
Dialog: 43407
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Nach § 16 Abs. 2 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitszeiten, die über die werktägliche Arbeitszeit im Sinne des § 3 ArbZG hinausgehen, aufzuzeichnen.Das ...
Stand: 05.02.2024
Dialog: 23016
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
24 Stunden ruht. Von diesem Beschäftigungsverbot gibt es jedoch Ausnahmen. Man unterscheidet: - Ausnahmen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (§ 10 Abs. 1 - 4, § 14 Abs. 1 ArbZG) - Ausnahmen, die bei der zuständigen Arbeitsschutzschutzbehörde (in NRW: Bezirksregierungen) beantragt werden müssen (§ 13 Abs. 3 - 5, § 15 Abs. 2 ArbZG).Gem. § 10 Abs. 1 Nr. 14 sind in Gewerbebetrieben Reinigungs ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529
und Notfällen im Sinne des § 14 ArbZG sowie aufgrund von Tarifverträgen und durch Betriebsvereinbarungen (im Sinne der §§ 7, 12 ArbZG) möglich.Zu Frage 4 „ Gibt es bereits Gerichtsurteile zu diesen Themenbereichen?“: Ja, es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichtbarkeit zu tarifrechtlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen. Die zahlreichen Kommentare zum Arbeitsrecht, Tarifrecht und zum ArbZG ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
:§ 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG: "Kann wegen der Eigenart des Betriebs eine Versammlung aller Arbeitnehmer zum gleichen Zeitpunkt nicht stattfinden, so sind Teilversammlungen durchzuführen".Denn eine Eigenart des Betriebes, die dazu führt, dass eine Versammlung aller Beschäftigter nicht gleichzeitig durchgeführt werden kann, ist sicherlich eine Verletzung rechtlicher Vorschriften wie dem ArbZG ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz (AbrZG) getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 11.01.2023
Dialog: 5109
ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21).Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019, welches ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 5271
sich der Patient dann nicht selbst überlassen bleiben! In einem solchen Fall greift die Regelung des § 14 Abs. 1 ArbZG. Danach darf u. a. von den Bestimmungen zur täglichen Höchstarbeitszeit abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen oder in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. Auf die weiteren ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Die von Ihnen angesprochenen Fragen sind nicht im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt. Das ArbZG kennt die Begriffe passive Fahrzeiten, Fahrzeit, Reisezeit, Dienstreisezeiten und Wegezeiten nicht, sondern nur die Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit und Ruhepausen.Was nun als Arbeitszeit und was als Ruhezeit anzusehen ist, ist in der Regel im Tarifvertrag und in darauf beruhenden Dienstvereinbarungen ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 17982
aufzuzeichnen ist. Der Arbeitgeber ist nach § 3 Absatz 2 Nummer 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) - unter Vornahme einer unionsrechtskonformen Auslegung - verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann (BAG - 1 ABR 22/21).Dabei bezieht sich das BAG auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 2333
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG trifft Regelungen zur Arbeitszeit, Ruhepausen und Ruhezeit und gilt für Arbeiter/Innen und Angestellte gleichermaßen. Das bedeutet, dass die Regelungen des ArbZG auch für die Arbeiter/Innen und Angestellte im Landesdienst gelten.Spezielle Regelungen zu geteilten Diensten trifft das ArbZG nicht. Relevant ist bei geteilten Diensten, dass innerhalb eines 24-Stunden ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 11296