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Gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 10 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) sind Spezialfahrzeuge, die zum Transport von Ausrüstungen des Zirkus- oder Schaustellergewerbes verwendet werden, von den Sozialvorschriften im Straßenverkehr befreit.Wer Schaustellerin/ Schausteller ist, ist im Gewerberecht geregelt. In der Gewerbeordnung (Titel III Reisegewerbe) bzw. in der dazu erlassenen Verwaltungsvorschrift ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 15276
Es ist rechtlich nicht zulässig, die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit im Fahrzeug zu verbringen.Die reduzierte wöchentliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern das Fahrzeug über geeignete Schlafmöglichkeiten für jeden Fahrer verfügt und nicht fährt. (siehe auch Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. ...
Stand: 15.02.2019
Dialog: 15561
Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien hinsichtlich der Fahrzeugkombination sowie des Einsatzzweckes des Gespannes und unter der Annahme, dass sich die Montage-/Baustelle außerhalb des 100 km Radius' um den Standort des Betriebes befindet, ist das Fahrpersonalrecht, hier insbesondere die Verordnung (EG) 561/2006, vollumfänglich anzuwenden.Eine Inanspruchnahme der Ausnahme gemäß Art. 3 ...
Stand: 06.04.2020
Dialog: 24336
Als Werktage gelten sämtliche Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (siehe auch § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz).Auch nach dem Arbeitszeitgesetz zählt der (vielfach arbeitsfreie) Samstag gleichwohl zu den Werktagen. Dieses ist z.B. für die Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitgesetz) von Bedeutung.Neben den bundeseinheitlichen ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 5136
zu betrachten.In der Praxis kann die Einhaltung der 10-Stunden-Arbeitszeitgrenze bei der Zeitumstellung sehr schwierig sein. Hierzu müsste man den genauen Einzellfall und das Schichtmodell kennen. Sofern eine Änderung des Schichtplanes nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, kann die Verlängerung der Arbeitszeit um eine Stunde auf elf Stunden auch nach §14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ausnahmsweise ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen müssen sicherstellen, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne nicht gegen die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstoßen. Hinsichtlich der Forderung in Abs. 4 des Artikels 10, wonach sicherzustellen ist, dass Beförderungszeitpläne nicht gegen die Bestimmungen der Verordnung verstoßen, ist die Frage zu stellen, wer dem Fahrpersonal ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
://www.bag.bund.de.Konkret auf Ihren Fall bedeutet das, dass Sie für Ihre Fahrten die unter Artikel 13 VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 4 Fahrpersonalverordnung genannte Ausnahme in Anspruch nehmen können (Beschränkung der Ausnahme für Universaldienstleister bzw. Handwerkerfahrzeuge):Fahrzeuge oder Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 Tonnen ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Nein, das kann daraus nicht abgeleitet werden.Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten (45 Stunden) dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden, selbst dann nicht, wenn im Fahrzeug eine geeignete Schlafmöglichkeit vorhanden ist.Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit könnte demnach z. B. in einem Hotelzimmer oder einer Pension eingelegt werden.(Artikel 8 Abs. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006). ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15709
erforderlich.Die sogenannte Handwerkerregelung der Fahrpersonalverordnung - FPersV ist dann anzuwenden, wenn Transporte von Material, Ausrüstungen oder Maschinen durchgeführt werden, die der Fahrer (z.B. ein Handwerker) zur Ausübung seines Berufes benötigt.Die Fahrtätigkeit darf nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen.Die Handwerkerregelung gilt gemäß: § 1 Abs. 2 Nr. 3 FPersV bis einschliesslich 3,5 t ...
Stand: 18.06.2017
Dialog: 13704
und Senken von Personen verwendet werden und bei denen 1. Seile durch – Trommeln, – Treibscheiben, – Spille, – Klemmbacken oder von Hand über Rollen bewegt werden, 2. Ketten durch – Kettensterne, – Kettennüsse, – Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen bewegt werden oder 3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke bewegt werden." (§ 2 Abs. 1)In der Durchführungsanweisung zum § 2 ...
Stand: 08.03.2025
Dialog: 14545
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15802
Nein! Die Fahrerkarte ist ordnungsgemäß zu verwenden. Die Ausnahme gemäß Art. 3 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 kann in dem Fall nicht angewendet werden Ausgenommen sind nur Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden. Es handelt sich unter Umständen zwar um ...
Stand: 22.04.2015
Dialog: 23664
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in allen Bereichen. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG finden die Bestimmungen des Gesetzes jedoch auf Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, keine Anwendung.Die Nichtanwendung des ArbZG auf diese ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276
In dem von Ihnen geschilderten Fall kann § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zur Anwendung kommen, wenn "bei vorübergehenden Arbeiten in...außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen des Betroffenen eintreten..." es zu einer Ruhezeitverkürzung kommt. Das gilt aber nur, wenn so ein Fall ausnahmsweise eintritt und sich nicht regelmäßig wiederholt. Wenn auf der besagten Strecke regelmäßig ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 24602
Auch wenn grundsätzlich nur Fahrten im 100 km Umkreis um den Standort des Unternehmens angefahren werden, ist nicht generell davon auszugehen, dass in jedem Fall eine bzw. die Ausnahme vom Fahrpersonalrecht in Anspruch genommen werden kann [hier insbesondere Art. 3 Buchstabe aa) Verordnung (EG) 561/2006)]. Wie die meisten Ausnahmen ist auch die der sog. "Handwerkerregelung" (vgl. v.g. Artikel ...
Stand: 19.09.2021
Dialog: 42453
Fahrpersonalrecht gemäß § 2 Abs. 4, Abs. 5Die Verpflichtung zur Benutzung der Unternehmenskarte besteht ebenfalls, diese ist erforderlich und ist zu Beginn des Mietzeitraums in den Fahrtenschreiber zu stecken. Nach dem Loginvorgang ist diese wieder aus dem Fahrtenschreiber zu entfernen.Damit ist das Unternehmen am Fahrtenschreiber ordnungsgemäß angemeldet und der Fahrer kann die geplante Fahrt ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42661
der EG VO Nr. 561/2006 oder des AETR auszustellen ist. Zitat: Abs.1) Hauptquelle von Informationen bei Straßenkontrollen sind Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers. Das Fehlen von Aufzeichnungen sollte nur gerechtfertigt sein, wenn Fahrtenschreiberaufzeichnungen, einschließlich der manuellen Erfassungen von Daten, aus objektiven Gründen nicht möglich waren. In diesen Fällen sollte die Bescheinigung ...
Stand: 26.07.2014
Dialog: 21660
auch für Kraftfahrer tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten. In Bezug auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit vgl. § 21 a Abs. 4 ArbZG bzw. § 3 KrFArbZG. Als Woche gilt die Kalenderwoche, d. h. der Zeitraum von Montag 0:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Lenkzeiten eines Kraftfahrers stellen somit nur einen Bestandteil seiner Arbeitszeit dar.In Bezug auf Ihre erste Frage sind unter Beachtung der Vorschriften ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 42283
über die werktägliche Arbeitszeit vorübergehend keine Anwendung (vgl. § 14 Abs. 1 ArbZG).Notfälle sind alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen, Unwetter). Ein außergewöhnlicher Fall ist zwar nicht wie der Notfall ein ungewöhnliches, aber immerhin ein besonderes Ereignis und damit ein besonderer Ausnahmefall. In Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf dann auch über 10 Std ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622