Ergebnisse 81 bis 100 von 273 Treffern
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ermöglicht mit den Regelungen des § 15 ArbZG, dass die Aufsichtsbehörde für Saison- und Kampagnebetriebe eine von den §§ 3, 6 Abs. 2 und § 11 Abs. 2 ArbZG abweichende längere tägliche Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bewilligt, wenn die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
zulässigen Arbeitszeiten und Ausgleichszeiten eingehalten werden:"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden" (§ 3 ArbZG).Arbeitsrechtliche Aspekte:Grundsätzlich hat ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 4876
klargestellt. Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden betragen. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Allerdings gibt es Sonderregelungen: a) Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
Das Aufzeichnen von Arbeitszeitnachweisen richtet sich nach dem jeweiligen Schiffsregister.Ist der Kutter im Binnenschiffsregister gemeldet, unterliegt er den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes. Nach dem Arbeitszeitgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, nur die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.In Ihrem Fall würde damit ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 10817
nicht eine "volle" Ruhezeit (grundsätzlich 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG ) dazwischenliegt.Betrachtet man nur das Arbeitszeitgesetz, so ist eine Arbeitszeit von maximal 10 Stunden (§ 3 Satz 2 ArbZG) und eine Verkürzung der Ruhezeit auf 10 Stunden (§ 5 Abs. 2 ArbZG) zulässig.Im Tarifvertrag TVöD der Kommunen gibt es aber eine Öffnungsklausel (§ 6 Abs. 4), die aus dringenden dienstlichen / betrieblichen ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 11787
hier die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Hierzu führt der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger in Rd. Nr. 40-46 u.a. folgendes aus: „Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
werden, wenn verschiedene Einsatzstellen angefahren werden. In diesem Fall wären die Fahrten zwischen den einzelnen Einsatzstellen als Arbeitszeit zu werten. Die tägliche Arbeitszeit darf insgesamt 10 Stunden nicht überschreiten.Zwischen dem Ende der Arbeitszeit an der letzten Einsatzstelle und dem Arbeitsbeginn am nächsten Tag muss eine Ruhezeit von 11 Stunden eingehalten werden.Eine abschließende Beurteilung ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 5221
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag bes ...
Stand: 24.01.2025
Dialog: 1983
(hier acht Stunden) hinausgehende Arbeitszeit aufzuzeichnen.Darüber hinaus kann der Arbeitgeber, z. B. aus Gründen der Lohnabrechnung oder einer eigenen Kontrolle der Arbeits-/Ruhezeiten, festlegen (Personalrat beachten), wie seine Arbeitnehmer die Arbeitszeiten aufzuzeichnen haben (z. B. elektronische Zeiterfassung). Dem Arbeitgeber obliegt in jedem Fall die Aufsichtspflicht und die Einleitung ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 42640
nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eingeräumt. Durch tarifliche Regelungen kann diese Ruhezeit um bis zu zwei Stunden verkürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG). Kommt es während der Rufbereitschaft ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
-Schichten grundsätzlich zulässig sind. § 3 ArbZG lässt als Obergrenze für die tägliche Arbeitszeit 10 h zu, sofern im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 8 Stunden täglich, d.h. 48 Stunden wöchentlich gearbeitet werden. Inwieweit ein Arbeitgeber berechtigt ist, für Arbeitnehmer über Monate hinweg ununterbrochen Rufdienst oder für 2 Personen im wöchentlichen Wechsel 24 h Rufdienst anzuordnen, ergibt ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 2130
Sofern es sich bei der Beschäftigung nicht um Besatzungsmitglieder von Luftfahrzeugen handelt, beträgt nach § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die tägliche ununterbrochene Ruhezeit (nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit) 11 Stunden. Diese kann nach § 5 Abs. 2 ArbZG bei Fluggesellschaften (zählen zu den Verkehrsbetrieben) um 1 Stunde auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 29
Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
Zur Beantwortung Ihrer Frage sind die §§ 5 und 7 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Gemäß der Fragestellung beträgt die gewährte Ruhezeit 9 Stunden und 10 Minuten.Nach § 5 ArbZG müssen Arbeitnehmer nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Diese kann in Krankenhäusern "um bis zu eine Stunde verkürzt ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
im Straßentransport gilt: "Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden." ...
Stand: 27.05.2022
Dialog: 19076
Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.Grundsätzlich ist es aber zulässig ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Zusammenfassung:Eine regelmäßige Überschreitung der Arbeitszeit nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist unzulässig. Regelmäßig auftretende Störungen wie Pannen und Dichte des Verkehrs sind in der Tourenplanung zu berücksichtigen.Begründung:Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964