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Grundsätzlich ist ein Berufskraftfahrer vom Arbeitgeber so einzusetzen, dass die mögliche Höchstarbeitszeit von 10 Std. täglich gem. § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten wird. Anfallende Lenkzeit ist natürlich auch als Arbeitszeit zu bewerten, somit setzt sich die zu betrachtende Höchstarbeitszeit bei Berufskraftfahrern aus Lenkzeiten und anderen Arbeiten (bspw. Be ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 29107
Der von Ihnen angesprochene Fall tritt regelmäßig nur einmal im Jahr auf. Bei der Umstellung von Winter- auf Sommerzeit verkürzt sich dagegen die Schicht um eine Stunde. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber gefordert, hierfür eine Regelung zu treffen, um die 10-Stunden-Grenze einzuhalten (z.B. durch früheren Beginn der Frühschicht). Hierbei ist immer die reine Arbeitszeit ohne Ruhepause ...
Stand: 29.03.2019
Dialog: 3578
Die im Arbeitszeitgesetz - ArbZG festgelegten Ruhepausen dienen der Erhaltung der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.Der Arbeitgeber ist verpflichtet auf die Einhaltung der Ruhepausen zu achten und geeignete Rahmenbedingungen (Arbeitszeitregelungen, ggf. Bereitstellung von Pausenbereichen oder Pausenräumen nach Arbeitstättenverordnung) zu schaffen.Da es sich bei ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
am letzten Tag des Kalendermonats, z.B. 31.01.) oder 24 Wochen (beginnt an jedem Tag der Woche, nur die Kalenderwoche beginnt am Montag und endet am Sonntag) die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht übersteigt. D.h., Sie können in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden (sechs Werktage a acht Stunden) arbeiten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beschäftigung an Sonn ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
über die werktägliche Arbeitszeit vorübergehend keine Anwendung (vgl. § 14 Abs. 1 ArbZG).Notfälle sind alle Fälle höherer Gewalt, insbesondere Naturereignisse (z.B. Überschwemmungen, Unwetter). Ein außergewöhnlicher Fall ist zwar nicht wie der Notfall ein ungewöhnliches, aber immerhin ein besonderes Ereignis und damit ein besonderer Ausnahmefall. In Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen darf dann auch über 10 Std ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
Nach § 9 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Beschäftigte an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.In Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Std. der Betrieb ruht.Nach § 10 Abs. 1 ArbZG dürfen ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 27521
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Seit einigen Jahren gibt es in der arbeitszeitrechtlichen Bewertung keinen Unterschied mehr zwischen Vollarbeit (Regeldienst), Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst. Alle drei Formen gelten ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 9141
eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraumes von acht Wochen zu gewähren ist .Der Ersatzruhetag ist unmittelbar in Verbindung mit einer Tagesruhezeit (also 11 Std. plus 24 Std.) zu gewähren (soweit technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen)! (§ 11 Abs. 3 und 4 ArbZG)Für die Weihnachtsfeiertage bedeutet das (im Jahr der Fragestellung fielen die Weihnachtsfeiertage auf Werktage ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 4885
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Gemäß Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 7767
Bei der Berufung in den Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Die Gewährung von Ersatzfreizeit für den Sonntag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. ...
Stand: 13.05.2019
Dialog: 42710
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) hat u. a. den Zweck, den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten (§ 1 Nr. 1 ArbZG) und gilt zwingend für alle Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes, Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten (§ 2 Absatz 2 ArbZG). Für Fahrer von Fahrzeugen, die zur Personenbeförderung dienen, nach ihrer Bauart ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
arbeiten. Arbeitet der Unternehmer bei seiner Planung mit einer verkürzten Wochenruhezeit, muss er aber den Ausgleich dieser Verkürzung im Sinne von Art.8 Abs.6 und 7 der VO (EWG) Nr. 561/2006 berücksichtigen bzw. dem Fahrer gewähren. Im Extremfall könnte der Unternehmer eine verkürzte Wochenruhezeit von 24 Stunden und eine regelmäßige Wochenruhezeit von 45 Stunden, also im Block von 69 Stunden am Ende ...
Stand: 25.02.2015
Dialog: 23167
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung besteht für versicherte Personen grundsätzlich auch dann, wenn gegen Arbeitszeitbestimmungen verstoßen wurde.Bezüglich möglicher ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 1981
aufeinanderfolgenden Wochen hat der Fahrer mindestens 2 regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten von 45 Stunden oder eine regelmäßige (45 Std.) und eine reduzierte Ruhezeit von nicht weniger als 24 Stunden einzulegen. Die Reduzierung der Ruhezeit, z.B. auf 24 Stunden muss dann vor Ablauf der dritten Woche ausgeglichen werden.Die Ruhezeiten dienen zur Erholung des Fahrpersonals. In dieser Zeit kann ein Fahrer frei ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329
Eine Mitarbeiterversammlung, die der Arbeitgeber veranstaltet und bei der eine betriebliche Pflicht zur Teilnahme besteht, unterliegt den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Ist die Teilnahme freiwillig, d. h. werden die Beschäftigten nicht mit einer abhängigen Arbeit im wirtschaftlichen Sinn beschäftigt (siehe auch Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger, Verlag Recht ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 1867
Der Zeitraum als Beifahrer, die ein Arbeitnehmer während der Fahrt neben dem Fahrer verbringt, ist nach § 21a Abs. 3 Nr. 3 Arbeitszeitgesetz keine Arbeitszeit. Zeiten als Beifahrer werden vom Fahrtenschreiber automatisch als Bereitschaftszeit festgehalten.Darüber hinaus werden Bereitschaftszeiten bei einer Dauer von 15/30 oder 45 Minuten als Fahrtunterbrechung im Sinne von Artikel 7 der Verordnung ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 42212
der Ausgleichszeitraum vier Wochen (§ 6 ArbZG).Dabei ist es nicht relevant, ob die Arbeitszeit während der Früh- oder Spätschicht geleistet wird.Wenn Ausnahmen für Sonntagsarbeit nicht vorliegen und es keine tariflichen Regelungen gibt, dürften laut ArbZG z.B. 6 Spätschichten in Folge mit einer werktäglichen Arbeitszeit (Montag bis Samstag) von 8 Std. geleistet werden . Und am darauffolgenden Montag dürfte ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 12941
zu einem Ausgleichszeitraum, dieser muss sich aus dem Tarifvertrag ergeben.Da Bereitschaftsdienst gemäß § 2 ArbZG Arbeitszeit ist, endet Ihre Arbeitszeit um 10:00 Uhr. D.h., selbst für den Fall, dass ein Tarifvertrag einschlägig ist und dort die Möglichkeit einer Ruhezeitverkürzung um zwei Stunden eröffnet wurde, können Sie Ihre Arbeit frühestens um 19:00 Uhr wieder aufnehmen (hier nach neun Stunden) und nicht um 17:00 ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
Die Lenk- und Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Gelegenheitsverkehr sind in der EG-Verordnung VO Nr. 561/2006/EG geregelt. Hiernach darf die tägliche Lenkzeit 9 Stunden betragen. Sie darf 2 x wöchentlich auf maximal 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten, und nicht dazu führen, dass die in der EG-Richtlinie 2002/15/EG festgelegte Höchstarbeitszeit ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 6414