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Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem anderen Land ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 4288
, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird. In diesem Fall kann der Fahrer eine Ruhepause oder eine Fahrtunterbrechung einlegen, sofern ihm eine Schlafkabine bzw. ein Liegeplatz zur Verfügung steht (Artikel 9 Absatz 1). Zweitens: Wenn der Fahrer nicht ein Fahrzeug begleitet, sondern sich in einem Zug oder auf einem Fährschiff zu einem Ort begibt oder von einem Ort zurückkehrt ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
In der Broschüre "Gib dem Staub keine Chance - "10 goldene Regeln zur Staubbekämpfung" der VBG/DGUV findet sich folgendes (Regel 9 - Arbeitskleidung sauber halten):"Eine Reinigung der Arbeitskleidung darf nur durch Waschen erfolgen. Das Ausschütteln oder das Abblasen mit Druckluft ist nicht zulässig. Der immer wieder vorgefundene Druckluftschlauch zum Abblasen ist schon deshalb verboten, weil ...
Stand: 10.08.2023
Dialog: 2931
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für die Beschäftigung von Arbeitnehmern in allen Bereichen. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG finden die Bestimmungen des Gesetzes jedoch auf Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, keine Anwendung.Die Nichtanwendung des ArbZG auf diese Arb ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276
Nach § 9 Abs.1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nach § 10 Abs. 1 Nr.14 ArbZG bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen (wie Maschinen und Anlagen) beschäftigt ...
Stand: 17.05.2024
Dialog: 43787
In der Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz (z.B. Anzinger, Rudolf/Koberski, Wolfgang, Kommentar zum ArbZG, 2. Auflage 2005, § 18 Rn.9) wird zu leitenden Angestellten u.a. erläutert, dass dieser Personenkreis auch Unternehmeraufgaben übernimmt.Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich ...
Stand: 21.04.2023
Dialog: 5075
§ 22 Abs. 1 Ziffern 1, 2 und 9 ArbZG). ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 12328
Die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen an Sonn- und Feiertagen ist verboten (§ 9 ArbZG) bzw. nur im Rahmen einer Ausnahmebewilligung (§ 10 oder 13 ArbZG) zulässig. Das Arbeitszeitgesetz bietet jedoch keine Möglichkeit, Sonn- und Feiertagsarbeit für einen "Tag der offenen Tür" zuzulassen.Vorrangig wäre daher zu prüfen, ob diese Veranstaltung nicht nur an einem Samstag durchgeführt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18437
- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden ... " zu beachten.Zu 3: entfällt ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 10452
Der von Ihnen angesprochene § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz hat folgenden Wortlaut:"Die Aufsichtsbehörde kann … abweichend von § 9 bewilligen, Arbeitnehmer zu beschäftigen a) … b) an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern,... "Dies bedeutet zunächst, dass Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
Abs. 2 ArbZG Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Ist der Arbeitnehmer Angestellter der VHS, wird die Arbeitszeit auf die zulässige Höchstarbeitszeit angerechnet. In diesem Fall ist auch zu beachten, dass nach § 4 ArbZG ab der 9. Stunden 45 Minuten Ruhepause vorgeschrieben sind. Die VHS ist dann dafür mit verantwortlich, dass die gemäß ArbZG zu beachtenden ...
Stand: 26.02.2019
Dialog: 6579
entsprechend Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Artikel 9 getroffen, die ein Fahrer aufwendet, um sich zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich weder um den Wohnsitz des Fahrers noch um die Betriebsstätte des Arbeitgebers handelt und an dem der Fahrer ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug zu übernehmen oder abzustellen hat . ...
Stand: 28.10.2023
Dialog: 13475
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 3867
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
und die Ruhezeiten geregelt werden, nicht aber die Arbeitszeiten der abhängig beschäftigten Personen – diese waren und sind weiterhin im Arbeitszeitgesetz geregelt.Tägliche Lenkzeit Die tägliche Lenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiten. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.Die wöchentliche Lenkzeit darf 56 Stunden nicht überschreiten ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199
, stichprobenartige Kontrollen die Einhaltung der Verpflichtung sicherstellt.Verstöße gegen Aufzeichnungspflichten gehen grundsätzlich zu Lasten des Arbeitgebers (Ordnungswidrigkeit gemäß § 22 Abs. 1 Nummer 9 ArbZG).Die Regelungen des ArbZG gelten auch für Arbeitgeber bei Filmproduktionen. Weitere Informationen sind dem Internetangebot des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein ...
Stand: 18.12.2018
Dialog: 11641
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
Die Benutzungspflicht des EG-Kontrollgerätes ergibt sich aus den Artikel 3 und 13 der (EWG) VO Nr. 3821/85.Nach Artikel 9 Absatz 1 der EG-VO 561/2006 gilt:"(...)legt ein Fahrer, der ein Fahrzeug begleitet, das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn befördert wird, eine regelmäßige tägliche Ruhezeit ein, so kann diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 höchstens zwei Mal durch andere ...
Stand: 23.06.2015
Dialog: 7940
erlaubt es einem Fahrer nur bei außergewöhnlichen Umständen, d. h. bei plötzlichen, unvermeidbaren und nicht vorhersehbaren Umständen, von Art. 6 bis 9 VO abzuweichen.Umstände, die bereits vor Fahrtantritt bekannt waren oder Situationen, die vom Willen des Fahrers abhängen, vermeidbar und bei gebotener Sorgfalt vorhersehbar sind, berechtigen nicht zur Anwendung der Ausnahmevorschrift des Art. 12 VO (EG ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 20407
durchzuführenden Fahrten Anwendung findet. Dies ist auch der Fall, jedoch ist hinsichtlich der Unternehmensameldung weiter zu prüfen.Die nationale Fahrpersonalverordnung (FPersV) nennt in § 9 als Adressaten sowohl für die Bestellung von entsprechenden Fahrtenschreiberkarten (hier: Unternehmenskarten) als auch für deren Verwendung (hier die Anmeldung am Fahrtenschreiber) lediglich Unternehmen bzw. Unternehmer ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 42638