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Nein, auch am Gründonnerstag und Ostersamstag darf nicht länger als 10 Stunden täglich gearbeitet werden. Es handelt sich hier nicht um außergewöhnliche Fälle, diese Feiertage sind bekannt, jährlich wiederkehrend und daher planbar.Es gibt keine Regelung zur Höchstgrenze der Pausenzeit. Die Pausen sollen aber der Erholung dienen und nicht der Ausdehnung der Arbeitsschicht. Eine Pause von mehr als 1 ...
Stand: 21.03.2024
Dialog: 23472
Alle Urlaubs- und Feiertage müssen bei der Berechnung des Durchschnitts der zulässigen Arbeitszeit gemäß der Ausgleichsregelungen des Arbeitszeitgesetztes - ArbZG - unberücksichtigt bleiben oder sind neutral zu bewerten. Sie dürfen nicht als Ausgleichstage oder Ausgleichszeiten herangezogen werden. Siehe dazu: Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.05.2018, BVerwG 8 C 13.17. ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18637
Grundsätzlich kann zu den in der Frage genannten Zeiten aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht folgendes gesagt werden:Sofern der Monteur selber fährt, handelt es sich in allen drei Fällen um Arbeitszeit i.S. des Arbeitszeitgesetzes/ArbZG. Sofern der Monteur nicht selber fährt, handelt es sich nur dann um Arbeitszeit, wenn er während der Fahrt den Außendienst vor- oder nachbereitet, z.B. Aktenstudium ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 2502
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§ 11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher ...
Stand: 02.01.2025
Dialog: 3950
Der Begriff Schichtarbeit kommt im Arbeitsschutzrecht (Arbeitszeitgesetz-ArbZG) und im Tarifvertragsrecht vor. Nachfolgend wird auf den Begriff im Arbeitszeitgesetz näher eingegangen. Sollte Ihre Frage in Richtung tarifliche Regelungen (Entlohnung) zielen, wäre der jeweilige Tarifvertrag anzuwenden. Ggf. sollten Sie sich dann mit der Frage an entsprechend autorisierte Stellen (Gewerkschaften ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 2430
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerrechte/Arbeitszeitschutz/Fragen-und-Antworten/faq-arbeitszeiterfassung.html*****************************************************************************************************Gemäß Arbeitszeitgesetz - ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 7767
Der von Ihnen angesprochene § 13 Abs. 3 Nr. 2b Arbeitszeitgesetz hat folgenden Wortlaut:"Die Aufsichtsbehörde kann … abweichend von § 9 bewilligen, Arbeitnehmer zu beschäftigen a) … b) an bis zu fünf Sonn- und Feiertagen im Jahr, wenn besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens dies erfordern,... "Dies bedeutet zunächst, dass Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde die beson ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 6139
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
Sonn- und Feiertagsarbeit ist nur zulässig, wenn die Ausnahmetatbestände des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG erfüllt werden und die Arbeiten nicht an Werktagen erledigt werden können. Die Erfassung der Messeaufträge in der Firmenzentrale kann u. E. an den auf dem Sonntag folgenden Werktagen erledigt werden. Die Arbeiten in der Betriebszentrale wären somit nicht genehmigungsfähig.Sollte unsere Annahme ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 24732
In den "Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung" auf der Seite des BMAS heißt es u.a. wie folgt:"Was hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seiner Entscheidung vom 13. September 2022 (BAG-1 ABR 22/21) beschlossen?Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 verbindlich entschieden, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 5271
Unter der Annahme, dass es sich bei den beschriebenen Arbeitszeiten um Vollzeitarbeit handelt und Zeiten von Arbeitsbereitschaft nicht enthalten sind, verstoßen diese in jedem Fall gegen die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG.Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert ...
Stand: 21.10.2024
Dialog: 5872
Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist der Begriff „Reisezeit“ nicht definiert. Reisezeiten können Arbeitszeit oder auch Ruhezeit sein. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz (LASI-UA3) hat hierzu am 25.1.1996 folgenden Beschluss gefasst:„Wegezeiten vom Wohnort zur Betriebsstätte und zurück sind keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Bei der Entscheidung, ob Reisezeiten auf die Arbeitszeit ...
Stand: 21.02.2024
Dialog: 6635
Ja! Bei der Fahrt zum Einsatzort mit dem PKW als Fahrer handelt es sich um Arbeitszeit, die genehmigungspflichtig ist.Nicht als Arbeitszeit gewertet wird hierbei die Mitfahrt als Beifahrer oder Bahnfahrten.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 17344
Nach § 7 Arbeitszeitgesetz besteht die Möglichkeit, in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Arbeitszeit auf über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt. Die Begriffe "regelmäßig und in erheblichem Umfang" sind im Gesetz nic ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42797
Das Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist von einem Arbeitgeber generell bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern einzuhalten. Die in der Frage genannte Sonntagsarbeit beim Ausfahren von Erzeugnissen der Tagespresse ist gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 8 ArbZG unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.Die Fahrpersonalvorschriften sind zugleich einzuhalten, wenn es sich um Güterbeförderung handelt ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 14884
Für eine Beantwortung der Frage muss geklärt werden, ob es sich bei der Fortbildung um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG oder ob es sich um eine rein arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt.Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes sind grundsätzlich alle Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung zur Verfügung steht. Dabei muss der Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6465
Werktag“, der die Ausschöpfung der 10-Stunden-Höchstarbeitszeit ermöglicht).Im Fall eines Einsatzes ist zu beachten, dass die tägliche Ruhezeit von 11 Stunden gemäß § 5 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) „ununterbrochen“ zu gewähren ist und dass ein Einsatz innerhalb der Rufbereitschaft die Ruhezeit unterbricht..Für bestimmte Branchen gibt die Möglichkeit der Ruhezeitverkürzung aufgrund gesetzlicher ...
Stand: 23.11.2024
Dialog: 44043
Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3569
für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, z.B. für Sicherheitsbeauftragte, für den sog. Gabelstaplerschein usw., die nicht den Beschäftigten auferlegt werden dürfen.Das bedeutet, dass dafür aufgewendete Zeiten Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG und auch dementsprechend zu vergüten sind. ...
Stand: 24.05.2023
Dialog: 4519