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Zweck des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist es,"1. die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie 2. den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen." (§ 1 des ArbZG)Dazu trifft das Arb ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 17767
Ja.Zwar besteht für die Fahrtstrecke zwischen Arbeitsplatz und Wohnung grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), gleichwohl werden Fahrtzeiten zwischen Wohnung und Betrieb arbeitsschutzrechtlich dem privaten Bereich der Beschäftigten zugeordnet, so dass es dem Arbeitnehmer freigestellt ist, welche Entfernung er zwischen Wohnung und Arbeitsstel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 12406
Arbeitschutzrechtliche Regelungen zur Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz-ArbZG getroffen:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf nach § 3 Arbeitszeitgesetz -ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten ...
Stand: 06.04.2022
Dialog: 5110
Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz – ArbZG die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
auf Grundlage des Arbeitszeitgesetzes-ArbZG ggf. in Verbindung mit den abweichenden tariflichen Regelungen im Sinne der §§ 7 und 12 ArbZG.1. Frage: Wenn ich nicht zu Arbeitsaufnahmen gerufen werde, ist das dann überhaupt Rufbereitschaft und nicht Bereitschaftsdienst?Rufbereitschaft wird als eine Sonderform der Arbeit definiert. Rufbereitschaft leisten Beschäftigte, die sich auf Anordnung des Arbeitgebers ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 12431
Zusammenfassung:Eine regelmäßige Überschreitung der Arbeitszeit nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist unzulässig. Regelmäßig auftretende Störungen wie Pannen und Dichte des Verkehrs sind in der Tourenplanung zu berücksichtigen.Begründung:Nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 ...
Stand: 07.06.2023
Dialog: 1622
auszugleichen ist, dass die Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden kalendertäglich nicht überschreitet.Es ist insofern nicht zulässig, z. B. am Mittwoch je sechs Stunden bei Arbeitgeber 1 und 2 zu arbeiten, da dann die maximal zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden an diesem Werktag um zwei Stunden überschritten werden würde (bußgeldbewährt nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG).Die zulässige Arbeitszeit berechnet ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Beschäftigungsbereichen. Ausgenommen sind hier lediglich leitende Angestellte im Sinne des § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes.Nach § 2 ArbZG ist Arbeitszeit die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Nach § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 1785
auf die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden im Halbjahresdurchschnitt als auch im Hinblick auf die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nicht zu beanstanden.Die Pausenregelungen sind im Einklang mit § 4 des Arbeitszeitgesetzes:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten ...
Stand: 02.09.2019
Dialog: 1077
zu anderen Zeiten ausgeglichen wird.Eine Bewilligung setzt in der Regel einen entsprechenden Antrag des jeweiligen Arbeitgebers an die Aufsichtsbehörde voraus.Eine Grenze, bis zu der die tägliche Arbeitszeit verlängert werden kann, schreibt das ArbZG nicht vor. Laut Kommentar zum ArbZG Anzinger/Koberski sollen Arbeitszeiten über 12 Stunden an einem Tag nicht bewilligt werden.Die Ausgleichregelung des § 11 ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12452
- oder Dienstvereinbarung zulässig.Aber selbst für diesen Fall nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG kann, abweichend von § 5 Abs. 1 ArbZG, die Ruhezeit nur um bis zu zwei Stunden verkürzt werden (hier auf mindestens neun Stunden), wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird. Das ArbZG enthält im § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG keine Festlegungen ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43098
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) kennt Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeit. Ruhezeiten sind dabei festgelegte Zeiten, in den Arbeitnehmer keinen Beschränkungen durch den Arbeitgeber unterworfen sind, die mindestens 11 Stunden dauern (Ausnahmen siehe ArbZG).Pausen müssen die folgenden Kriterien erfüllen:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- Im voraus feststehende ...
Stand: 01.03.2018
Dialog: 6546
Im Arbeitszeitgesetz – ArbZG sind zu Ruhepausen (§ 4 ArbZG) folgende Regelungen getroffen:Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 5639
« zu beachten. Nach Artikel 3 Buchstabe d) und e) der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 gilt die Vorschrift aber nicht für • Fahrzeuge – einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden -, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden, • Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke. Damit gelten hinsichtlich der Arbeits- und Ruhezeiten der Arbeitnehmer ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636
werden.Insofern ist dieses Modell mit vier Werktagen pro Woche a 9,75 Stunden werktäglich gemäß § 3 ArbZG zulässig, da Sie weder werktäglich über zehn Stunden arbeiten, innerhalb einer Woche nicht mehr als 48 Stunden (sechs Werktage mal acht Stunden Regelarbeitszeit) im Durchschnitt beschäftigt werden und z.B. der Freitag und der Samstag als Ausgleichstage für die Mehrarbeit (1,75 Stunden je Werktag ...
Stand: 22.07.2020
Dialog: 43223
am letzten Tag des Kalendermonats, z.B. 31.01.) oder 24 Wochen (beginnt an jedem Tag der Woche, nur die Kalenderwoche beginnt am Montag und endet am Sonntag) die werktägliche Arbeitszeit im Durchschnitt acht Stunden nicht übersteigt. D.h., Sie können in einer Woche max. im Durchschnitt 48 Stunden (sechs Werktage a acht Stunden) arbeiten. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Beschäftigung an Sonn ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42686
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die Einteilung der werktäglichen Arbeitszeit in zwei oder mehr Arbeitsblöcke grundsätzlich zulässig. Die mehrstündige Unterbrechung der Arbeit wird als Pause gewertet und somit nicht auf die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten nach § 3 ArbZG angerechnet. Zu beachten ist jedoch immer, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von maximal 10 Stunden ...
Stand: 27.02.2019
Dialog: 11528
werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird."Zusätzlich kann gemäß § 7 Abs.1 Nr.3 ArbZG in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung die Ruhezeit um bis zu 2 Stunden gekürzt werden, wenn die Art der Arbeit dies erfordert ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43001
Die Ruhezeiten für Omnibusfahrer im Reisegewerbe sind in der Verordnung (EG) Nr.561/2006 geregelt. Gemäß Artikel 8 der Verordnung muss der Fahrer tägliche und wöchentliche Ruhezeiten einlegen. Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben. Die tägliche Ruhezeit muss mindestens 11 ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 6329