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Für die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz ist in der Regel ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs zu besuchen (§ 48 StrlSchV). Zuständige Stellen für den humanmedizinischen Bereich sind in Nordrhein-Westfalen die Ärztekammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe).Die Inhalte des Kurses für den Bereich der Nuklearmedizin findet man derzeit in der Anlage A 3 Nr. 1.5 ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 7784
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 74 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) ist in der Regel nicht Bestandteil von Verfahren zur Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen. Nach erfolgreicher Anerkennung verfügt die Person demnach nicht über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz.Gemäß § 47 Absatz 4 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann die zuständige Stelle ...
Stand: 28.08.2024
Dialog: 44005
Zur Führung von Strahlenpässen und Durchführung von Einträgen in Strahlenpässen gemäß § 174 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) werden im Anhang des Strahlenpass Erläuterungen aufgeführt:Für das Führen des Strahlenpasses ist verantwortlich, werStrahlenschutzverantwortlicher aufgrund einer Genehmigung nach § 25 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) (Fachkunde erforderlich ...
Stand: 19.10.2023
Dialog: 27908
Zum Nachweis der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz dient in der Regel eine Bescheinigung der zuständigen Stelle nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). In Nordrhein-Westfalen sind für den humanmedizinischen Bereich die Ärztekammern (Nordrhein und Westfalen-Lippe) die zuständigen Stellen. In den übrigen Ländern liegt die Zuständigkeit teilweise auch bei anderen ...
Stand: 11.07.2019
Dialog: 714
Die Inhalte der Fachkunde im Strahlenschutz für Medizinphysik-Experten für den Bereich der Anwendung von Röntgenstrahlung finden Sie derzeit unter Nr. 4.6 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin.Durch das Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts (seit dem 31.12.2018) befinden sich die zahlreichen ...
Stand: 24.07.2019
Dialog: 1852
Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz ist gemäß § 48 StrlSchV mindestens alle fünf Jahre zu aktualisieren. Dies erfolgt in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs. Wird ein solcher Kurs nicht oder nicht rechtzeitig besucht, verlieren die Betroffenen die Fachkunde nicht automatisch. Für den Verlust hat die zuständige Stelle die Fachkunde aktiv zu widerrufen ...
Stand: 31.07.2019
Dialog: 19632
In § 2 Absatz 8 Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) ist nachzulesen, dass fachkundig ist, wer über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43605
Grundsätzlich hebt die Vorschrift des § 48 StrlSchV (Aktualisierung der Fachkunde mindestens alle 5 Jahre) nicht die Vorschrift des § 63 StrlSchV (Unterweisung) auf. Daher lautet die Antwort auf die Frage, dass auch in dem Jahr an der vorgeschriebenen Unterweisung teilgenommen werden muss, in dem auch die Fachkunde aktualisiert wurde.Im Gegensatz zu den Themen, die bei der Aktualisierung ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 28214
Ein externer (auch ausländischer) Gastwissenschaftler kann zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, wenn er seine Zuverlässigkeit und die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen kann (§§ 43, 44 StrlSchV).Die Frage der Haftung eines Strahlenschutzbeauftragten, bei z. B. schuldhaften Verhalten, kann so allgemein nicht beantwortet werden. Eine Haftung ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 25375
Bei Tätigkeiten, die unter das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) fallen (bspw. Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Umgang mit radioaktiven Stoffen), sind in der Regel zur Leitung, Beaufsichtigung und eigenverantwortlichen Durchführung Personen erforderlich, die eine für den jeweiligen Anwendungsbereich erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz erworben haben.Die Fachkunde wird in der Regel ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 8151
gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben und die die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen (§ 70 Abs. 3 StrlSchG).Die Strahlenschutzbeauftragten erwerben die Voraussetzungen für die Bescheinigung ihrer Fachkunde in der Regel durch ein abgeschlossenes Lehramtsstudium der Fachrichtungen Physik, Chemie oder verwandter Fachrichtungen und durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 719
ausgeschlossen werden kann, dass das 1-Millisievert-Kriterium überschritten wird, ist die zuvor genannte Anzeige nach § 26 StrlSchG in der Regel erforderlich.Dies gilt auch bei der fachlichen Begleitung von Operationen, bei denen Röntgeneinrichtungen eingesetzt werden.Es ist ein Strahlenschutzbeauftragter mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz zu bestellen, sofern ...
Stand: 29.07.2019
Dialog: 22621
ist nicht notwendig, sofern eine natürliche Person die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzt. Im Regelfall kann dies nur der Strahlenschutzverantwortliche sein (Vergl. § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 Strahlenschutzgesetz - StrlSchG).Daraus folgt, dass ein zwingende Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten nicht notwendig ist, sofern der Strahlenschutzverantwortliche die erforderliche Fachkunde aufweist ...
Stand: 08.07.2022
Dialog: 43678
von Strahlenschutzbeauftragten erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass die entsprechenden Personen, die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Eine Fachkunde aus der Schweiz ist ggf. nicht ausreichend.Das erforderliche Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren sollten Sie mit der für Sie zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde besprechen. ...
Stand: 23.02.2018
Dialog: 23185
Krankenhäusern ist es aus organisatorischen Gründen sinnvoll, für jeden Fachbereich eigene Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen; vorgeschrieben ist dies jedoch nicht. Grundsätzlich können Strahlenschutzbeauftragte auch für mehrere Fachbereiche bestellt werden, allerdings nur dann, wenn die Fachkunde auch für die anderen Bereiche vorhanden ist. Des Weiteren ist zu beachten, dass die räumliche Entfernung ...
Stand: 04.11.2019
Dialog: 4589
).Bei der Bestellung sind die Aufgaben, der innerbetriebliche Entscheidungsbereich und die zur Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Befugnisse schriftlich festzulegen.Es dürfen nur Personen bestellt werden, bei denen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen ihre Zuverlässigkeit ergeben und die die erforderliche Fachkunde im jeweiligen Aufgabenbereich besitzen.Die erforderliche Fachkunde ...
Stand: 27.01.2020
Dialog: 5960
Der Umgang mit Ni-63 fällt unter den Geltungsbereich des Strahlenschutzgesetzes. In der Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde sind in Anlage A die für den Erwerb der Fachkunde erforderlichen Fachkundegruppen aufgeführt. Für den Umgang mit Elektroneneinfang-Detektoren (ECD) mit Ni-63 ist ein Strahlenschutzkurs für die Fachkundegruppe S1.2, bestehend aus dem Modul GG ...
Stand: 26.07.2019
Dialog: 5187
Falls der Gefahrgutbeauftragte im Sinne des § 70 des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) als Strahlenschutzbeauftrage bestellt ist, so muss er die Fachkunde gem. § 70 Abs. 3 StrlSchG besitzen.Ist der Gefahrgutbeauftragte nur eine sonstige tätige Person im Sinne von § 63 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), ist nur eine Unterweisung notwendig. ...
Stand: 10.10.2024
Dialog: 18928
(Strahlenschutzverantwortlichen oder Strahlenschutzbeauftragten sowie den vor Ort tätigen Personen) die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Gemäß Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung ist die Fachkundegruppe "R6" erforderlich.Auch muss gewährleistet werden, dass beim Betrieb der Röntgeneinrichtung die Ausrüstungen vorhanden und die Maßnahmen getroffen sind, die nach dem Stand der Technik erforderlich ...
Stand: 19.03.2020
Dialog: 6805
Gem. § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) dürfen Schülerinnen und Schüler beim Umgang mit genehmigungspflichtigen radioaktiven Präparaten in Schulen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft unmittelbar mitwirken. Diese Lehrkraft müsste gem. § 82 Abs. 2 Satz 2 StrlSchV die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz (S7.1) besitzen. Eine Bestellung ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 2715