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Kann eine in der Schweiz genehmigte ortsveränderliche Röntgeneinrichtung in einem deutschen Institut für kurzzeitige Forschungszwecke betrieben werden?

KomNet Dialog 23185

Stand: 23.02.2018

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Röntgeneinrichtungen, Störstrahler

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Frage:

Kann eine in der Schweiz genehmigte ortsveränderliche Röntgeneinrichtung, für die auch in der Schweiz ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist, in einem deutschen Institut für kurzzeitige Forschungszwecke von einem aus der Schweiz angereisten Wissenschaftler betrieben werden? Oder ist diese Röntgeneinrichtung in Deutschland erneut zu genehmigen, weil sie an einem deutschen Institut betrieben wird?

Antwort:

Soll eine ortsveränderliche Röntgeneinrichtung, deren Betrieb bereits in der Schweiz genehmigt wurde, in der Bundesrepublik Deutschland betrieben werden, ist ein erneutes Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren notwendig. Eine Genehmigung aus der Schweiz ist formal leider nicht ausreichend.


Neben dem Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren zum Betrieb einer Röntgeneinrichtung ist auch die Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass die entsprechenden Personen, die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen. Eine Fachkunde aus der Schweiz ist ggf. nicht ausreichend.


Das erforderliche Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren sollten Sie mit der für Sie zuständigen atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde besprechen.