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Müssen Mitarbeiter, die ihre Fachkunde im Strahlenschutz aktualisiert haben, im gleichen Jahr an der vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung nach § 63 StrlSchV teilnehmen?

KomNet Dialog 28214

Stand: 29.07.2019

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Fachkunde im Strahlenschutz

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Frage:

Müssen Mitarbeiter die ihre Fachkunde/-kenntnisse im Strahlenschutz aktualisiert haben, im gleichen Jahr an der vorgeschriebenen jährlichen Unterweisung nach § 38 StrlSchV teilnehmen?

Antwort:

Grundsätzlich hebt die Vorschrift des § 48 StrlSchV (Aktualisierung der Fachkunde mindestens alle 5 Jahre) nicht die Vorschrift des § 63 StrlSchV (Unterweisung) auf. Daher lautet die Antwort auf die Frage, dass auch in dem Jahr an der vorgeschriebenen Unterweisung teilgenommen werden muss, in dem auch die Fachkunde aktualisiert wurde.


Im Gegensatz zu den Themen, die bei der Aktualisierung der Fachkunde vermittelt werden, ist die Unterweisung nach § 63 StrlSchV betriebsspezifisch zu sehen. Bei der Unterweisung werden Arbeitsmethoden, die möglichen Gefahren (im Betrieb), die anzuwendenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen sowie die für die Beschäftigung wesentlichen Inhalte des Strahlenschutzrechts, der Genehmigung oder Anzeige und der Strahlenschutzanweisung thematisiert.

Diese Inhalte kann eine Veranstaltung zur Fachkundeaktualisierung nicht abdecken.