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250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA) zu entnehmen .Bis zur Verlagerung in eine Sonderisolierstation sind bei einem begründeten Ebola-Verdachtsfall die vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Schutzmaßnahmen einzuhalten.In Situationen, in denen die Kapazitäten dieser Behandlungszentren für die Versorgung erkrankter oder krankheitsverdächtiger ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 22395
Waschmitteln angemessen sein, aber auch das Sammeln benutzter Wäsche gem. TRBA 250 und die Vergabe an eine externe Wäscherei.Hinweise über geeignete Maschinen/Verfahren ergeben sich aus den folgenden Veröffentlichungen:Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (Stand: Nov. 2017) Nr. 3 "Besondere Verfahren"DGUV Information 207-206 "Prävention chemischer ...
Stand: 15.01.2024
Dialog: 21906
der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Dazu gehören auch die Vorschriften des § 11 Abs. 2 - 5 über sichere Instrumente.Die technische Regel für Biostoffe 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA) nennt beispielhaft Tätigkeiten, die der Schutzstufe 2 zugeordnet werden. Dies sind u. a.:Punktionen,Injektionen,Blutentnahme,Legen ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 19850
sein, ist der Zutritt auf die "berechtigten Personen" gemäß TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" Punkt 4.2.4 zu beschränken. Die in der Frage genannten Besuchergruppen gehören nicht zu den "berechtigten Personen". ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753
Der Begriff "unmittelbar" ist ein unbestimmter Rechtbegriff, somit gibt es auch keine allgemeingültige Aussage, welcher Zeitraum hiermit gemeint ist. Unserer Einschätzung nach, müssen die Instrumente erst nach Beendigung aller Tätigkeiten, in Ihrem Beispiel nach Beendigung der OP, in dem Abfallbehältnis gesammelt werden. ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 26635
Bezüglich der Entsorgung benutzter spitzer, scharfer oder zerbrechlicher Arbeitsgeräte ist Nummer 4.2.5 Absatz 6 der TRBA 250 relevant. Dort ist folgendes nachzulesen:"Gebrauchte spitze und scharfe medizinische Instrumente einschließlich derer mit Sicherheitsmechanismus sind unmittelbar nach Gebrauch durch den Anwender in Abfallbehältnissen zu sammeln. Die Abfallbehältnisse müssen den Abfall ...
Stand: 12.05.2022
Dialog: 7857
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, um eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten zu minimieren.Dabei ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 24024
die beim Einsammeln der Altmedikamente und der gebrauchten Spritzen möglichen Gefährdungen ermitteln und die nötigen Schutzmaßnahmen treffen. Dabei kann er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten und unterstützen lassen.Konkretisierende Anforderungen und Hinweise an das Entsorgen von gebrauchten Spritzen werden in der TRBA 250 "Biologische ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
Nach § 9 Biostoffverordnung (BioStoffV) müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden.Sowohl in der TRBA 213 (Abschnitt 4.6.1 (1)) wie auch in der TRBA 214 (Abschnitt 4.11.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen ...
Stand: 01.03.2024
Dialog: 23375
Ja. In der Biostoffverordnung (BioStoffV) wird in § 14 (1) zur Betriebsanweisung der Beschäftigten festgelegt, dass der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen hat und diese bei jeder maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen aktualisieren muss (Hinweis: Ein ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43585
" der konkretisierenden TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen". Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4 hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV vor Aufnahme der Tätigkeit schriftliche Betriebsanweisungen ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
werden, bei denen es auf den Schutz der Haut ankommt."In der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" finden Sie unter dem Punkt 4.1.7 zu Schmuck und Fingernägel folgende Aussage:"4.1.7 Schmuck und Fingernägel Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine – Schmuckstücke, – Ringe, einschließlich Eheringe ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 14959
Die Zuordnung von Schutzstufen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) festzulegen. Dazu hat der Arbeitgeber die Technischen Regeln für Biostoffe (TRBA) zu berücksichtigen.Die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien“ gilt für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung (BioStoffV) vorzunehmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 15399
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
über die Beschäftigten kann zusammen mit dem Biostoffverzeichnis nach Absatz 2 geführt werden."Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), hier insbesondere die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". Besonders hervorheben möchten wir hier insbesondere den Punkt 3 "Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546
Die Abfallsammlung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der TRBA 213. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz im Führerhaus durchzuführen. Dabei muss er feststellen (lassen), ob im Führerhaus ein ständiger Arbeitsplatz vorliegt und mit Belastungen durch biologische Arbeitsstoffe aus den Abfällen zu rechnen ist. Diese ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 4212
mit den biologischen Arbeitsstoffen in Kontakt kommen können (vergl. § 2 Abs. 7 Biostoffverordnung - BioStoffV). Siehe dazu auch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) - TRBA 230 "Landwirtschaftliche Nutztierhaltung" und TRBA 120 "Versuchstierhaltung", die auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu finden sind. Einen Überblick über Zoonosen finden ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3701
darstellen, ist wie beim Umgang mit anderen biologischen Arbeitsstoffen zunächst entsprechend § 4 BioStoffV vor dem erstmaligen Umgang eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist dabei bei gezielten Tätigkeiten die Identifizierung des biologischen Arbeitsstoffes hier anscheinend menschliche Stammzellen und deren Einstufung nach den Kriterien der TRBA 450 bzw. der TRBA ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653