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Darf Personal in der Pflege künstliche Fingernägel tragen?

KomNet Dialog 14959

Stand: 01.08.2022

Kategorie: Belastungen durch Biostoffe > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Biostoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (6.)

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Frage:

Ich arbeite in der Pflege und mein Arbeitgeber verlangt neuerdings, dass das Personal sich der künstlichen Fingernägel entledigt. Nach seinen Angaben ist die Händedesinfektion nicht zu 100 % wirksam. Ich habe aber sog. Gelnägel, die m. E. nichts mit künstlichen Nägeln zu tun haben. Und vor ca. einem Jahr, haben wir an der Aktion "saubere Hände" teilgenommen und meine Hände waren zum damaligen Zeitpunkt absolut korrekt desinfiziert (Nachweis erfolgte unter einer UV-Lampe). Können Sie mir mitteilen, ob es offizielle Regelungen zu diesem Thema gibt?

Antwort:

Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern und bei Feuchtarbeiten bestehen Probleme mit künstlichen, gegelten oder lackierten Fingernägeln. Ob derartige Fingernägel bei einer konkreten (Pflege-)Tätigkeit zulässig sind, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) führt in den "BGW-Mitteilungen, Heft 1-2010" hierzu aus:


"In vielen Pflegeeinrichtungen werden die Diskussionen schon lange geführt: Kann mit Nagelverzierungen gepflegt werden oder müssen die Fingernägel ganz schmucklos bleiben? Das Robert Koch-Institut empfiehlt bereits seit 2007, grundsätzlich keine künstlichen Fingernägel zu tragen. Studien haben ergeben, dass vermutlich durch undichte Ränder und kleine Feuchtigkeitskammern unter den Nägeln die Übertragung von Infektionen begünstigt wird.

Ähnlich stellt sich die Situation bei lackierten Nägeln dar: Wer farbigen Lack verwendet, übersieht womöglich Verschmutzungen – und schon nach kurzer Zeit können Risse in der Lackierung die Wirksamkeit der Händedesinfektion gefährden.

Wo immer eine zuverlässige Händehygiene unverzichtbar ist, sollte deshalb besser ganz auf Nagelschmuck verzichtet werden. Damit ist auch sichergestellt, dass nicht aus Rücksicht auf die verzierten Nägel die Desinfektion weniger gründlich ausfällt als eigentlich nötig.

In vielen Branchen sind lange, künstliche Fingernägel aber auch aus einem anderen Grund ungeeignet: Allzu schnell reißen die Handschuhe ein, die bei Feuchtarbeiten – wie beispielsweise dem Haarewaschen im Friseursalon – oder sonstigen Tätigkeiten benötigt werden, bei denen es auf den Schutz der Haut ankommt."


In der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" finden Sie unter dem Punkt 4.1.7 zu Schmuck und Fingernägel folgende Aussage:


"4.1.7 Schmuck und Fingernägel

Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen und Unterarmen z. B. keine

– Schmuckstücke,

– Ringe, einschließlich Eheringe,

– Armbanduhren,

– Piercings,

– künstlichen Fingernägel,

– sogenannten Freundschaftsbänder

getragen werden.

Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.

Hinweis: Lackierte Fingernägel können den Erfolg einer Händedesinfektion gefährden. Deswegen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob auf Nagellack verzichtet werden muss."


Hinweis:

Auf die Informationen der Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) möchten wir hinweisen.