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Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien", für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der TRGS 526 "Laboratorien" beschrieben.Für ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6625
Das Aufbewahren/Lagern von Biostoffen ist eine nicht gezielte Tätigkeit i.S.d. § 2 Abs. 8 Biostoffverordnung (BioStoffV).Für Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien sind die Anforderungen der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" zu erfüllen.Die Einstufungskriterien/Beispiele für eine Schutzstufe für nicht gezielte Tätigkeiten sind der Nr ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind dabei die Voraussetzungen für die Bereitstellung von Umkleideräumen geregelt. Für Arbeiten in Laboratorien regelt die TRGS 526 „Laboratorien“ unter Ziffer 4.4 ff. und die TRBA 100 „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen“ für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen der unterschiedlichen Risikogruppen die jeweils ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
Wirkungen zu verhindern."Nach Punkt 5.2.1 Absatz 2 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sollen Oberflächen (Arbeitsflächen, Fußböden) leicht zu reinigen und müssen beständig gegen die verwendeten Stoffe und Reinigungsmittel sein.Hierzu zählen zählen auch die Stühle. Diese sind ebenfalls mit einer leicht zu reinigenden ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 24988
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
in Laboratorien" (TRBA 100) hinzugezogen werden. Aus praktischen Erwägungen heraus empfehlen wir allerdings, mit den Lieferanten der Rückläufer eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, dass nur vollständig desinfizierte Präparate zugesandt werden (ähnlich den Regelungen für Zahntechnische Laboratorien, denen auch nur desinfizierte Abdrücke etc. zugeleitet werden dürfen). ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 3051
Arbeitsstoffe (TRBA). So findet sich beispielsweise in den folgenden TRBA'en ein Hinweis auf ein Verbot von Nahrungs- und Genussmitteln.TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien"TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten"TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 08.03.2024
Dialog: 13300
aufgetreten sind bzw. in vergleichbaren Laboratorien auftreten (nicht welche Mikroorganismen theoretisch auftreten könnten!). Infrage kommen Mikroorganismen der Risikogruppe 2 nach Biostoffverordnung, wie z. B. Campylobacter spp., Listeria monocytogenes, Salmonella enterica, Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis sowie Mikroorganismen der Risikogruppe 3, wie Brucella melitensis ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
In der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist unter Punkt 5.3 "Schutzstufe 2" Absatz 23 u. a. Folgendes gefordert:"[...] Schutzhandschuhe sind in Abhängigkeit von der Tätigkeit zu tragen, immer jedoch dann, wenn die Hände Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen, potenziell ansteckenden Materialien ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 14432
nach der Biostoffverordnung. Die Fachkundeanforderungen bzw. die erforderlichen Kompetenzen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung richten sich nach der Schutzstufenzuordnung und der jeweiligen Einrichtung und werden im Abschnitt 4 der TRBA 200 konkret definiert. Bei Tätigkeiten der Schutzstufen 3 oder 4 in Laboratorien sowie bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 (Sonderisolierstationen) in Einrichtungen ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien bezieht und Sie wissen möchten, ob die Umstellung einer Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank (MSW) nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzeigepflichtig ist oder eine Wartung der MSW ausreichend ist.Bei einer reinen Veränderung ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43016
In der LV 23 "Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen" des LASI ist hierzu nachzulesen:"1.1 Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV? Die BioStoffV ist bei Tätigkeiten mit Biostoffen anzuwenden. Hierunter fallen beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in medizinischen und mikrobiologischen Laboratorien, in der Biotechnologie (z. B. bestimmte Bereiche der Lebensmittel ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
Zum Hygieneplan wird in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" unter Nr. 3.5 ausgeführt:"Der Hygieneplan im Sinne der TRBA ist eine Zusammenstellung von persönlichen und objektbezogenen Maßnahmen zur Verringerung der (mikrobiologischen) Verunreinigung, z.B. von Händen, Materialien/Gegenständen oder Oberflächen durch biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 12.10.2020
Dialog: 43292
der Risikogruppe 2, b) einer Tätigkeit mit Biostoffen der Risikogruppe 3, soweit die Tätigkeiten keiner Erlaubnispflicht nach § 15 unterliegen, in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung und in der Biotechnologie, 2. jede Änderung der erlaubten oder angezeigten Tätigkeiten, wenn diese für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bedeutsam sind, zum Beispiel Tätigkeiten, die darauf abzielen, die Virulenz ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Unter der Nummer 4.4.1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist u. a. folgendes nachzulesen: "(1) Humane Probenmaterialien (Körperflüssigkeiten, Gewebe, Zellkulturen etc.), deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, sind als potenziell infektiös anzusehen. Deswegen sind entsprechende Tätigkeiten im Allgemeinen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung einer Gefährdungsbe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
im Normalbetrieb hinreichend bekannt oder abschätzbar ist.Nicht gezielte Tätigkeiten liegen vor, wenn mindestens eine Voraussetzung nach Satz 1 nicht vorliegt. Dies ist insbesondere bei Tätigkeiten nach Absatz 7 Nummer 2 gegeben."In § 5 ist folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung, in der Biotechnologie sowie in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes hat ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546