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der Arbeitgeber ergänzend zu § 4 Absatz 3 zu ermitteln, ob gezielte oder nicht gezielte Tätigkeiten ausgeübt werden. Er hat diese Tätigkeiten hinsichtlich ihrer Infektionsgefährdung einer Schutzstufe zuzuordnen.(2) Die Schutzstufenzuordnung richtet sich1.bei gezielten Tätigkeiten nach der Risikogruppe des ermittelten Biostoffs; werden Tätigkeiten mit mehreren Biostoffen ausgeübt, so richtet ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546
Biostoffe werden entsprechend dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko nach dem Stand der Wissenschaft hinsichtlich ihrer Humanpathogenität in eine von vier Risikogruppen eingestuft (§ 3 Absatz 1 BioStoffV).Das Affenpockenvirus - Orthopoxvirus simiae (auch Monkeypox virus, MPXV) aus der Gattung Orthopoxvirus - wurde in die Risikogruppe 3 eingestuft. Biostoffe dieser Risikogruppe rufen ...
Stand: 13.06.2022
Dialog: 43675
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss geprüft werden ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen. Wenn ja, soll eine spezielle Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Biostoffverordnung (BioStoffV) erfolgen. Hilfestellung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV gibt die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeu ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 23116
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" (TRBA 500) zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (unter Nummer 4.2 Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a.:- Vom Arbe ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
nach der Biostoffverordnung. Die Fachkundeanforderungen bzw. die erforderlichen Kompetenzen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung richten sich nach der Schutzstufenzuordnung und der jeweiligen Einrichtung und werden im Abschnitt 4 der TRBA 200 konkret definiert. Bei Tätigkeiten der Schutzstufen 3 oder 4 in Laboratorien sowie bei Tätigkeiten der Schutzstufe 3 oder 4 (Sonderisolierstationen) in Einrichtungen ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Bzgl. dieser Fragestellung hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Technische Empfehlungen / Stellungnahmen verfasst. Diese sind im Internet abrufbar unter BAuA - Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) - Technische Empfehlungen zur Labortechnik - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Siehe Beschluss 13/2023 "Prozessvalidierung von Abfallinaktivierungsprozessen i ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44082
Gegenstände und Blutkontakt (z. B. benutzte Spritzen(nadeln)) gegeben sein kann, sind hier Maßnahmen für biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 (Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus, HIV) zu treffen bzw. entsprechende Impfangebote (HBV) zu machen. ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
Nein, dies ist nicht zulässig.In § 14 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisier ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
Die Anzeigepflicht nach der Biostoffverordnung -BioStoffV- ist unter § 16 der Verordnung geregelt. Danach gilt auch für den nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unter bestimmten Voraussetzungen eine Anzeigepflicht: "(1) Der Arbeitgeber hat der zuständigen Behörde nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 anzuzeigen: 1. die erstmalige Aufnahme a) einer gezielten Tätigkeit mit Biostoffen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
mit Biostoffen der Risikogruppe 3 oder 4 unterrichtet werden, die zu einer Gesundheitsgefahr der Beschäftigten führen kann. In der Praxis bedeutet dies, dass jeder Unfall bzw. jede Betriebsstörung, bei der Personen beteiligt sind, zu berichten sind. Der Bericht sollte dabei entsprechend der Regelung des § 10 VwVfG (Bund) so abgefasst sein, dass er alle erforderlichen Daten enthält, um einem Außenstehenden ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
des Gesundheitsdienstes im Sinne der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind hinsichtlich ihrer Infektionsgefährdung einer Schutzstufe zuzuordnen.Für Beschäftigte, die Personen mit blutübertragbaren Infektionserkrankungen untersuchen, behandeln oder pflegen, besteht ein erhöhtes Infektionsrisiko durch Biostoffe der Risikogruppe 3** (z.B. durch HBV, HCV, HIV) bei Tätigkeiten mit Kontakten zu Blut, insbesondere, wenn diese ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 43872
oder ein weitgehend automatisiertes Verfahren eingesetzt wird. Andernfalls sind die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 3 entsprechend Nummer 5.4.1 anzuwenden. (3) Ist der Infektionsstatus des Probenmaterials bekannt, liegen biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 vor und sind die Tätigkeiten nicht auf diese ausgerichtet, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung entsprechend der in Nummer 4.3.2 genannten Kriterien ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
Nach Punkt 6.5.2.3 der DGUV Regel 109-003 "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen" gilt folgendes (*):"Versicherte dürfen an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination besteht, keine Nahrungs- und Genussmittel zu sich nehmen. Der Unternehmer hat hierfür geeignete Bereiche einzurichten. Siehe • § 8 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung, • § 11 Abs. 3 der Biostoffverordnung und TRBA 500 ...
Stand: 13.04.2022
Dialog: 6419
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 3842
-Trennung dennoch erforderlich ist, ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Dies kann z. B. der Fall sein für Beschäftigte, die Arbeiten im Bunkerbereich ausführen, wenn dort biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 auftreten können (siehe Punkt 4.1 Abs. 2 TRBA 212) oder bei der Verbrennung von nicht ausreichend behandelten Tiermehlen (siehe Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 212), wenn die Beschäftigten ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
Ja, die Vorschriften der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind auch bei Tätigkeiten in der Justiz einzuhalten.Nach § 2 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
sind grundsätzlich allgemeine Schutzmaßnahmen nach § 9 BioStoffV und nach der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" unter Einhaltung der Rangfolge der Schutzmaßnahmen(TOP-Prinzip) umzusetzen (1. technische/bauliche, 2. organisatorische/hygienische sowie 3. persönliche Schutzmaßnahmen):Arbeits- und Straßenkleidung sind getrennt voneinander aufzubewahren. Abhängig ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
aufgetreten sind bzw. in vergleichbaren Laboratorien auftreten (nicht welche Mikroorganismen theoretisch auftreten könnten!). Infrage kommen Mikroorganismen der Risikogruppe 2 nach Biostoffverordnung, wie z. B. Campylobacter spp., Listeria monocytogenes, Salmonella enterica, Yersinia enterocolitica oder Yersinia pseudotuberculosis sowie Mikroorganismen der Risikogruppe 3, wie Brucella melitensis ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
sind von der Privatkleidung getrennt aufzubewahren.(6) Mikrobiell verunreinigte Kleidung darf nicht zu Hause gereinigt werden.(7) Sofern Privatkleidung als Arbeitskleidung getragen wird und die Möglichkeit der mikrobiellen Verunreinigung bei der Arbeit besteht, gelten sinngemäß die Absätze (3), (5) und (6)."Bei Krankenhäusern ist zudem die TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 44117
Der Arbeitgeber hat nach § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV -, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinsche Vorsorge zu sorgen. Der Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" wurde in Form einer Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (DGUV Information 240-420 (bisher: BGI ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 20201