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Muss man in Kitas den Tuberkuloseerreger als potentielle Gefahr in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen?

KomNet Dialog 23116

Stand: 04.01.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Belastungen durch Biostoffe > Gefährdungen, Belastungen (6.2)

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Frage:

Muss man in Kitas den Tuberkuloseerreger als potentielle Gefahr in die Gefährdungsbeurteilung aufnehmen? Da der Erreger der Risikogruppe 3 entspricht, ist dies mit einem erheblichen Aufwand verbunden. Ausschließen kann man ja grundsätzlich nicht, dass ein Kind in die Kita kommt und mit Tuberkulose infiziert ist.

Antwort:

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss geprüft werden ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen. Wenn ja, soll eine spezielle Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Biostoffverordnung (BioStoffV) erfolgen. Hilfestellung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV gibt die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen".


Allgemein muss das Infektionsrisiko am Arbeitsplatz (Art, Ausmaß und Dauer bei einzelnen Tätigkeiten) beurteilt werden. Dazu muss die fachkundige Person, welche die Gefährdungsbeurteilung durchführt, Informationen beschaffen (s. dazu TRBA 400). Allgemein kann man sagen, dass die bundesweite Inzidenz für Tuberkulose im Jahr 2013 bei 5,3 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner lag. Für Kindern bis 15 Jahren, dagegen nur bei 1,6 Erkrankungen pro 100.000 Kinder und somit deutlich unter der bundesweiten Erkrankungsrate. Die höchste Inzidenz mit 2,2 Erkrankungen pro 100 000 war in der Gruppe der Kleinkinder unter 5 Jahren zu verzeichnen. Innerhalb dieser Altersgruppe wurde insbesondere bei Kindern im Alter von 2 Jahren eine vergleichsweise hohe Inzidenz von 2,8 beobachtet. Ob diese Inzidenzzahlen für die zu beurteilende Einrichtung übertragbar sind, muss die fachkundige Person prüfen.


Hinweis:

Grundsätzlich muss die Gefährdungsbeurteilung bei Ausbruch der TBC erneut überprüft werden. Da TBC meldepflichtig ist, wird dann aber auch schon das Gesundheitsamt tätig sein.