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ist, dass die Probe vollständig durchfixiert ist. Dies wird erreicht durch:- ausreichendes Volumenverhältnis Probe zu Fixans (ca. 1:20)- ausreichende Formaldehyd-Konzentration- ausreichende Einwirkzeit.WICHTIGE AUSNAHME stellt der Umgang mit Material dar, das Prionen enthält, also Agenzien, die mit BSE und anderen Transmissiblen Spongiformen Enzephalopathien assoziiert sind. Hier wird durch die Formalinfixierung ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 3361
Bzgl. dieser Fragestellung hat der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) Technische Empfehlungen / Stellungnahmen verfasst. Diese sind im Internet abrufbar unter BAuA - Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) - Technische Empfehlungen zur Labortechnik - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Siehe Beschluss 13/2023 "Prozessvalidierung von Abfallinaktivierungsprozessen i ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 44082
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung (BioStoffV). Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen zu ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 6607
ein Transport im privaten PKW auf die einzelnen Wachen erforderlich sein sollte, sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung geeignete Schutzmaßnahmen (Transport in geeigneten Behältnissen, wie z.B. mitwaschbaren ausreichend widerstandsfähigen Wäschesäcken) festzulegen und umzusetzen. ...
Stand: 11.09.2020
Dialog: 43244
zu prüfen, ob die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2 nach Nummer 5.3, ggf. mit einzelnen, zusätzlich festzulegenden Schutzmaßnahmen, ausreichend sind. Ist dies nicht der Fall, sind die Tätigkeiten unter den Bedingungen der Schutzstufe 3 entsprechend Nummer 5.4.2 durchzuführen. (4) Liegen Verdachtsmomente einer Infektion mit einem biologischen Arbeitsstoff der Risikogruppe 4 vor, sind alle orientierenden ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 3561
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
. 4.3.2 und der Nr. 4.4.1 (Abs. 5) TRBA 100 zu entnehmen. Da gemäß Ihrer Fragestellung mit Zelllinien der Risikogruppe 1 umgegangen wird, werden Sie voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Einhaltung der Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend ist. Besteht keine Gefährdung durch eine sensibilisierende oder toxische Wirkung, sind die Maßnahmen unter Nr. 5.2.1 TRBA 100 einzuhalten; besteht ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
- und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge (regelmäßig auf Haltbarkeit überprüfen)Einmalhandtücher zum Abtrocknen der HändeSaubere Wickelunterlagen für den WickeltischUngepuderte, latexfreie Einmalhandschuhe in allen benötigten Größen ...
Stand: 15.01.2024
Dialog: 18875
-Trennung dennoch erforderlich ist, ist Gegenstand der Gefährdungsbeurteilung. Dies kann z. B. der Fall sein für Beschäftigte, die Arbeiten im Bunkerbereich ausführen, wenn dort biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 3 auftreten können (siehe Punkt 4.1 Abs. 2 TRBA 212) oder bei der Verbrennung von nicht ausreichend behandelten Tiermehlen (siehe Punkt 4.1 Abs. 3 TRBA 212), wenn die Beschäftigten ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
Nein, dies ist nicht zulässig.In § 14 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisier ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
bei der Beurteilung der Gefährdungen und Festlegung der Maßnahmen zu beteiligen. Wenn bei einer Tätigkeit mit Verspritzen oder Versprühen potenziell infektiöser Materialien oder Flüssigkeiten gerechnet werden muss und technische Maßnahmen keinen ausreichenden Schutz darstellen, ist der vom Arbeitgeber gestellte Augen- oder Gesichtsschutz zu tragen. Nach Ziffer 4.2.9 der TRBA 250 sind als Augen- und Gesichtsschutz z ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 30884
Eigenschaften betrachtet. Dort heißt es unter Absatz 5: Exkrete und Sekrete von Patienten unter CMR-Therapien sind nicht als Gefahrstoffe einzustufen. Deswegen sind beim Umgang mit Körperflüssigkeiten und bei der Beseitigung von Erbrochenem die arbeitshygienischen Grundregeln gemäß dem Hygieneplan ausreichend und zu beachten.Nach der DGUV Information 207-007 "Zytostatika im Gesundheitsdienst" kann man selbst ...
Stand: 17.06.2025
Dialog: 24988
der Schutzstufe 2 durchzuführen. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100)Liegen nach der Charakterisierung humanen Probenmaterials klinisch unauffälliger Spender keine Erreger der Risikogruppe 2 und höher vor, so sind die Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Probenmaterialien HIV-, HBV- und HCV-negativ sind. Es ist dann davon auszugehen, dass eine Infektionsgefährdung ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116
und Humanendoparasiten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können. Unter dieser rechtlichen Voraussetzung muss man davon ausgehen, dass bei Gärtnern und Reinigungspersonal grundsätzlich ein Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen vorliegt, wobei in der Regel Maßnahmen der Schutzstufe 1 ausreichend sein werden. Bei Kfz-Handwerkern, Malern und Lackierern ist es eher selten bis unwahrscheinlich, dass ein Umgang ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 4341
Bei der Beurteilung tätigkeitsbezogener Gefährdungen durch infektiöse Biostoffe (synonym: Krankheits- oder Infektionserregern) in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind insbesondere die mit der Tätigkeit verknüpften Expositionsmöglichkeiten in Verbindung mit den spezifischen Übertragungswegen möglicherweise vorhandener Krankheitserreger zu bewerten. Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdi ...
Stand: 04.10.2024
Dialog: 43872
In unserer Antwort gehen wir davon aus, dass sich Ihre Frage auf Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien bezieht und Sie wissen möchten, ob die Umstellung einer Mikrobiologischen Sicherheitswerkbank (MSW) nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 der Biostoffverordnung (BioStoffV) anzeigepflichtig ist oder eine Wartung der MSW ausreichend ist.Bei einer reinen Veränderung ...
Stand: 21.01.2020
Dialog: 43016
.) Welcher Schutzstufe diese Tätigkeiten zuzuordnen sind, hängt von der Risikogruppe der in der Milch ggf. auftretenden Mikroorganismen ab. Wird ausschließlich bereits sterilisierte/pasteurisierte Milch untersucht (Endkontrolle), ist die Schutzstufe 1 als ausreichend anzusehen. Wird auch die Rohmilch untersucht (Eingangskontrolle), hängt es davon ab, welche Mikroorganismen erfahrungsgemäß hier bisher ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3685
" zu beachten. Unter der Nummer 5.5 "Umgang mit benutzter Wäsche" ist Folgendes nachzulesen:"5.5.1 Benutzte Wäsche, die bei Tätigkeiten nach Nummer 3.4.2 Absatz 2 oder 3 anfällt, ist unmittelbar im Arbeitsbereich in ausreichend widerstandsfähigen und dichten sowie eindeutig gekennzeichneten Behältnissen zu sammeln. Eine Abstimmung zwischen den Arbeitsbereichen, in denen die Wäsche anfällt, und der Wäscherei ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 44117
, dass die Maßnahmen nach dieser TRBA den Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht in ausreichendem Maße sicherstellen, weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies kann bei Vorliegen eines toxischen oder sensibilisierenden Potentials der biologischen Arbeitsstoffe zutreffen.Eine Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen wird mit der TRBA 400 ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424