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Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Im Zusammenhang mit Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit legionellenbelastetem Wasser in Verbindung kommen, muss die Gefährdungsbeurteilung wegen des möglichen Vorhandenseins ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
Eine gute Übersicht über die in der Zahnheilkunde vorkommenden biologischen Arbeitsstoffe und anderen Gefährdungen sowie entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen bietet der Hygieneleitfaden des Deutschen Arbeitskreises für Hygiene in der Zahnmedizin (DAHZ).Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung empfiehlt sich im Übrigen die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten ...
Stand: 16.08.2024
Dialog: 4240
Arbeitskleidung betreten werden.Die TRBA 500 fordert nicht, dass Sanitär- und Pausenräume für Beschäftigte, die Umgang mit biologischen Arbeitsstoffe haben, von anderen Beschäftigten getrennt und separat einzurichten sind. Allerdings sind hygienische Maßnahmen entsprechend der TRBA 500 zu treffen.Unter Abschnitt 1 der TRBA 500 wird darauf hingewiesen, dass dann, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt ...
Stand: 09.09.2024
Dialog: 12424
Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist nach den Vorschriften der Biostoffverordnung -BioStoffV- nicht gefordert. Der Arbeitgeber hat sich im Rahmen der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gem. § 4 BiostoffV ausreichende Informationen zu beschaffen. In der TRBA (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) 400 wird eine genaue Handlungsanleitung zur Durchführung ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 5427
Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen - in dem von Ihnen beschriebenen Fall auf der Grundlage der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV).Um in diesem Rahmen das erforderliche Schutzniveau zu ermitteln, ist die vorliegende Schutzstufe zu ermitteln.In die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 19576
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen.Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
Zunächst regelt § 7 Abs. 2 Biostoffverordnung -BioStoffV-, dass der Arbeitgeber als Bestandteil der Dokumentation ein Verzeichnis der verwendeten oder auftretenden Biostoffe zu erstellen hat (Biostoffverzeichnis), soweit diese bekannt und für die Gefährdungsbeurteilung nach § 4 maßgeblich sind. Weiter regelt diese Vorschrift, dass dieses Verzeichnis Angaben zur Einstufung der Biostoffe ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 20898
Nach § 11 Biostoffverordnung (BioStoffV) hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9, vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegenIn der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 7644
Das Tränken von Wäsche mit Tierblut (Schafsblut) in der Textilindustrie zum Zweck der Untersuchung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen und muss nach § 6 Biostoffverordnung (BioStoffV) keiner Schutzstufe zugeordnet werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 BioStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse gemäß § 7 BioStoffV ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
Arbeitsstoffen. Werden biologisch veränderte Lebensmittel (z. B. Wein, Käse, Brot) verwendet oder hergestellt, ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 BioStoffV zu ermitteln, ob ein gezielter oder nicht gezielter Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen erfolgt, welche biologischen Arbeitsstoffe verwendet werden und an welchen Arbeitsplätzen der Umgang erfolgt. Die Tatsache, dass Lebensmittelproben ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 22296
Gemäß Punkt 4.3.3 Abs. 3 der TRBA 100, in der der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten behandelt wird, gehört zu den nicht gezielten Tätigkeiten auch die Inaktivierung des Probenmaterials nach erfolgter Identifizierung bzw. Diagnose, sofern keine weiteren gezielten Tätigkeiten folgen. Die geeigneten Maßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 10059
Der Arbeitgeber hat nach den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen durchzuführen (s. auch TRBA 250). Bei Tätigkeiten, bei denen Hygienemaßnahmen oder spezielle Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, ist die bestellte Betriebsärztin/ der bestellte Betriebsarzt ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 30884
", die nach den Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen beim Portal Gefährdungsbeurteilung wie folgt charakterisiert sind: "Für nicht gezielte Tätigkeiten ist typisch, dass Biostoffe unbekannter Menge und Zusammensetzung am Arbeitsplatz vorkommen, die Tätigkeit jedoch nicht auf diese Biostoffe ausgerichtet ist."Schutzmaßnahmen sind in diesem Fall nach § 6 Tätigkeiten ohne ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
darstellen, ist wie beim Umgang mit anderen biologischen Arbeitsstoffen zunächst entsprechend § 4 BioStoffV vor dem erstmaligen Umgang eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist dabei bei gezielten Tätigkeiten die Identifizierung des biologischen Arbeitsstoffes hier anscheinend menschliche Stammzellen und deren Einstufung nach den Kriterien der TRBA 450 bzw. der TRBA ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 18653
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, um eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten zu minimieren.Dabei ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 24024
Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
Da der Eintritt von Besuchergruppen offensichtlich zum Betrieb der Einrichtung gehört, kann dieser auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung -BioStoffV- mit betrachtet werden. Es sind einzelfallbezogene Regelungen zu treffen in Abhängigkeit von: - der Art der Erkrankung des Tieres (handelt es sich tatsächlich um einen biologischen Arbeitsstoff oder nicht?) - der Art ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753
zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt. In den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften werden aber explizit keine Anforderungen an das Entsorgen von gebrauchten Spritzen vorgeschrieben. Diese ergeben sich vielmehr aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung i.V.m dem arbeitschutzrechtlichen und dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk.Der Arbeitgeber muss daher in der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
ausgeschlossen sind, gelten die Anforderungen an Oberflächen nach Ziffer 4.1.4 auch für den Fahrerraum der Kranken- und Rettungsfahrzeuge.Die erforderlichen Maßnahmen hat der Arbeitgeber im Einzelfall im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen und umzusetzen. ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 42637
Nach Abschnitt 4.2.5 der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege", 4. Ausgabe März 2014 mit Änderung vom 2.5.2018, GMBl Nr. 15, sind beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten minimieren.Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43445