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Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien.Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6555
er nicht zweifelsfrei eine selbständige Tätigkeit ausübt, unter den Anwendungsbereich der Biostoffverordnung fällt. Nach § 14 Absatz 2 hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die Beschäftigten auf der Grundlage der jeweils aktuellen Betriebsanweisung über alle auftretenden Gefährdungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen mündlich unterwiesen werden. Die Unterweisung ist so durchzuführen, dass bei den Beschäftigten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10952
Der Arbeitgeber hat nach § 3 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV -, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinsche Vorsorge zu sorgen. Der Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 42 "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" wurde in Form einer Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge (DGUV Information 240-420 (bisher: BGI ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 20201
Sicherheitsmaßnahmen der höheren Schutzstufe (2) zu treffen. Als Stand der Technik findet die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Versuchstierhaltung" (TRBA 120), welche auch Reinigungsarbeiten umfasst, Anwendung (Punkt 4.3 beschreibt Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 2).Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass für den Transport vergleichbare Maßnahmen festgelegt werden müssen.Ebenfalls hat der Arbeitgeber ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 13025
" nach den Maßgaben des § 14 Abs. 1 BioStoffV zu erstellen und gemäß § 14 Abs. 2 BioStoffV die Beschäftigten zu unterweisen (angefragte "Aufklärungspflicht"). Der Arbeitgeber hat für eine angemessene Arbeitsmedizinische Vorsorge nach den Maßgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- zu sorgen. Insbesondere wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine Gefährdung durch spitze, scharfe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 352
Der Arbeitgeber hat aufgrund des § 8 (4) Nr. 4 der Biostoffverordnung (BioStoffV) Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Konkretisiert wird diese Forderung unter Punkt 4.2.6 der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250).In der TRBA 250 heißt es unter Nummer 4.2.6 "Bereitstellung ...
Stand: 05.03.2024
Dialog: 20798
Ihr Arbeitgeber hat grundsätzlich auch für Beschäftigte des Bauhofs die Verpflichtung eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind mögliche gesundheitliche Gefährdungen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen zu ermitteln und umzusetzen. Bei der Entleerung öffentlicher Mülleimer sind gesundheitliche Gefährdungen durch Biostoffe zu ermitteln ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 43256
Nein, dies ist nicht zulässig.In § 14 Absatz 1 der Biostoffverordnung (BioStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach § 4 vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung arbeitsbereichs- und biostoffbezogen zu erstellen. Satz 1 gilt nicht, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne ...
Stand: 07.04.2020
Dialog: 43119
Arbeitsstoffe (Viren, Bakterien, Pilze, Einzeller und Würmer) dargestellt und grundsätzlich beurteilt. Nach dem § 4 i.V. mit dem Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- hat der Arbeitgeber Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalien-kontaminierten Gegenständen in Kläranlagen und in der Kanalisation zu veranlassen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“. Aufgrund der komplexen Gefährdungssituation hat der Arbeitgeber für eine fachkundige Durchführung der Gefährdungsbeurteilung arbeitsmedizinischen Sachverstand einzubeziehen (vgl. AMR 3.2 [6]). Der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermöglichen.Neben ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 43565
Das Tränken von Wäsche mit Tierblut (Schafsblut) in der Textilindustrie zum Zweck der Untersuchung ist eine nicht gezielte Tätigkeit mit Biostoffen und muss nach § 6 Biostoffverordnung (BioStoffV) keiner Schutzstufe zugeordnet werden. Der Arbeitgeber hat gemäß § 4 BioStoffV eine Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Biostoffen durchzuführen und die Ergebnisse gemäß § 7 BioStoffV ...
Stand: 19.01.2024
Dialog: 43852
“)zu Frage 2:Nein. Im Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird die von Ihnen beschriebene Tätigkeit nicht aufgeführt. Da diese Liste abschließend ist, besteht nur in den aufgeführten Fällen eine Pflicht zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
werden, hat der Arbeitgeber eine fachkundige Person zu benennen. Die benannte fachkundige Person berät den Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung und in sonstigen sicherheitstechnisch relevanten Fragestellungen, sie unterstützt bei der Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und bei der Durchführung der Unterweisung. Außerdem überprüft sie die Einhaltung der Schutzmaßnahmen (Abschnitt 2.3 der TRBA ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
über http://publikationen.dguv.de ).Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Klärung der notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorge für die Beschäftigten sollte der Betriebsarzt bzw. die Betriebsärztin hinzugezogen werden.Die Berufsgenossenschaft hat eine Musterbetriebsanweisung zu Reinigungsarbeiten mit Taubenkot herausgegeben. ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 8414
Ihr Arbeitgeber Einmalhandschuhe aus Nitrilkautschuk kostenlos zur Verfügung zu stellen.Unter dem Punkt 10 finden sich die Regelunegn für die Arbeitsmedizinische Vorsorge.Zusammengefasst:Ihr Arbeitgeber muss mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und die Schutzmaßnahmen durchführen. Mit seinen Kunden hat ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
Schutzkleidung gestellt wird. Eine Betreuung dieser Personen durch geeignete und geschulte Personen ist sinnvoll. Keinesfalls sollten nach Personenunfällen unmittelbare Arbeitskolleginnen/ Arbeitskollegen des Verunfallten oder die Fahrzeugführerin/ der Fahrzeugführer des beteiligten Fahrzeugs diese Arbeiten ausführen. Hinweis:Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter https://publikationen.dguv.de ...
Stand: 15.01.2024
Dialog: 3753
- oder Privatkleidung durch biologische Arbeitsstoffe zu vermeiden. (Abschnitt 2.5 der TRBA 250)Der Arbeitgeber hat nach § 8 Absatz 4 Nummer 4 der Biostoffverordnung zusätzlich Persönliche Schutzausrüstung (PSA), einschließlich Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen, wenn bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen, um die Gefährdung durch Infektionserreger auszuschließen oder hinreichend ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 43792
Der Arbeitgeber hat nach den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) eine umfangreiche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren sowie die geeigneten Schutzmaßnahmen durchzuführen (s. auch TRBA 250). Bei Tätigkeiten, bei denen Hygienemaßnahmen oder spezielle Desinfektionsmaßnahmen erforderlich sind, ist die bestellte Betriebsärztin/ der bestellte Betriebsarzt ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 30884
Verunreinigung der Kleidung vorliegt, sollten daher die Beschäftigten mit einbezogen werden. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich eine Unterweisung zum Thema persönliche Hygiene. Hierbei soll der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber beraten und unterstützen.Biologisch verschmutzte Arbeitskleidung bzw. PSA ist durch den Arbeitgeber zu reinigen; eine Reinigung ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 16369
Nein, es ist nicht zulässig, die mikrobiell verunreinigte Arbeitskleidung zu Hause zu waschen.Die rechtlichen Grundlagen dafür lassen sich aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) herleiten.Die beschriebenen Tätigkeiten (U.a. Reinigung) fallen unter den Anwendungsbereich der BioStoffV (s. § 1 Abs.1 BioStoffV i.V.m. § 2 Abs.7 Nr. 2 BioSto ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535