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Die Biostoffverordnung (BioStoffV) hat auch Gültigkeit für Beamte aus Bund und Ländern. Nach § 20 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es möglich, durch Rechtsverordnungen die gänzliche oder teilweise Nichtanwendung der Vorschriften des ArbSchG im öffentlichen Dienst zu bestimmen, insbesondere bei der Bundeswehr, der Polizei oder dem Zivilschutz. Hier wird der Tatsache Rechnung getragen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 1559
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoffverordnung (BiostoffV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 24988
Ja, die Vorschriften der Biostoffverordnung (BioStoffV) sind auch bei Tätigkeiten in der Justiz einzuhalten.Nach § 2 Absatz 2 und 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gilt folgendes:"(2) Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind:1. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,2.die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten,3.arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 5 Abs. 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss geprüft werden ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Biostoffen durchführen. Wenn ja, soll eine spezielle Gefährdungsbeurteilung entsprechend der Biostoffverordnung (BioStoffV) erfolgen. Hilfestellung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV gibt die TRBA 400 "Handlungsanleitung ...
Stand: 04.01.2024
Dialog: 23116
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Biostoffverordnung (BiostoffV) i.V. mit TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, um eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten zu minimieren.Dabei ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 24024
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) ist die Gefährdungsbeurteilung vom Arbeitgeber oder einer anderen verantwortlichen Person (§ 13 ArbSchG) durchzuführen. Sie muss für alle Tätigkeiten mit Biostoffen fachkundig erfolgen (§ 4 BioStoffV).Die TRBA 200 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen an die Fachkunde ...
Stand: 13.12.2024
Dialog: 44056
Zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers gehört es, durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.In den zum Arbeitsschutzgesetz erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Biostoffverordnung, Gefahrstoffverordnung und Betriebsicherheitsverordnung, sind jeweils konkretisierende Pflichten ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 6457
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Im Zusammenhang mit Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit legionellenbelastetem Wasser in Verbindung kommen, muss die Gefährdungsbeurteilung wegen des möglichen Vorhandenseins ...
Stand: 08.10.2019
Dialog: 27339
Entsprechend § 4 Biostoffverordnung (BioStoffV) Abs. 1 hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Gefährdung der Beschäftigten durch die Tätigkeiten mit Biostoffen vor Aufnahme der Tätigkeit zu beurteilen. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig, z. B. durch die Fachkraft ...
Stand: 26.09.2024
Dialog: 27327
Ihr Arbeitgeber hat grundsätzlich auch für Beschäftigte des Bauhofs die Verpflichtung eine Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführen. In diesem Zusammenhang sind mögliche gesundheitliche Gefährdungen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen zu ermitteln und umzusetzen. Bei der Entleerung öffentlicher Mülleimer sind gesundheitliche Gefährdungen durch Biostoffe zu ermitteln ...
Stand: 25.02.2021
Dialog: 43256
BioStoffV).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" werden in Bezug auf Ihre Frage unter Nr. 4.3 die folgenden Schutzmaßnahmen gefordert:"(5) Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen sind von der Privatkleidung getrennt aufzubewahren.(6) Mikrobiell verunreinigte Kleidung darf nicht zu Hause gereinigt werden.(7) Sofern Privatkleidung ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42535
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. „Arbeitskleidung“ ergibt sich bereits abstrakt aus der Regelung des § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).Weitere Forderungen zur Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung bzw. hinsichtlich besonderer Umkleideräume finden sich in verschiedenen anderen technischen Regelwerken des Arbeitsschutzrechts.In § 6 ...
Stand: 29.01.2024
Dialog: 18541
Die Anforderungen ergeben sich u. a. aus der Biostoffverordnung (BioStoffV) und den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA).In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" werden in Bezug auf Ihre Frage unter der Nummer 4.3 die folgenden organisatorischen Maßnahmen gefordert:"(5) Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstungen ...
Stand: 07.05.2025
Dialog: 44117
Ihre Frage besteht aus 5 Teilfragen. Der Einfachheit halber sind die Fragen vor den Antworten wiederholt.zu 1.: Welcher Risikogruppe und welcher Schutzstufe sind die sporenbildende Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles zuzuordnen? Clostridium difficile ist der Risikogruppe 2 zugeordnet, Bacillus subtilis der Risikogruppe 1. Bacillus subtilis ist zudem mit + gekennzeichnet ...
Stand: 31.01.2024
Dialog: 11715
. 4.3.2 und der Nr. 4.4.1 (Abs. 5) TRBA 100 zu entnehmen. Da gemäß Ihrer Fragestellung mit Zelllinien der Risikogruppe 1 umgegangen wird, werden Sie voraussichtlich zu dem Ergebnis kommen, dass die Einhaltung der Bedingungen der Schutzstufe 1 ausreichend ist. Besteht keine Gefährdung durch eine sensibilisierende oder toxische Wirkung, sind die Maßnahmen unter Nr. 5.2.1 TRBA 100 einzuhalten; besteht ...
Stand: 08.10.2020
Dialog: 43305
Nach Nr. 4.4.1 Absatz 1 der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" sind humane Probenmaterialien, deren Infektionsstatus nicht weiter charakterisiert ist, als potentiell infektiös anzusehen und unter den Bedingungen der Schutzstufe 2 durchzuführen. Die Schutzstufe 1 ist gemäß Abs. 5 nur dann ausreichend ...
Stand: 16.12.2016
Dialog: 10892
der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes. Dazu gehören auch die Vorschriften des § 11 Abs. 2 - 5 über sichere Instrumente.Die technische Regel für Biostoffe 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA) nennt beispielhaft Tätigkeiten, die der Schutzstufe 2 zugeordnet werden. Dies sind u. a.:Punktionen,Injektionen,Blutentnahme,Legen ...
Stand: 04.03.2024
Dialog: 19850
Vertretungen zugänglich sein."In § 7 Absatz 4 ist noch nachzulesen:"Auf die Dokumentation der Angaben nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 5 sowie auf das Verzeichnis nach Absatz 2 kann verzichtet werden, wenn ausschließlich Tätigkeiten mit Biostoffen der Risikogruppe 1 ohne sensibilisierende oder toxische Wirkungen durchgeführt werden." ...
Stand: 30.08.2023
Dialog: 43817
Die Anforderung Tätigkeiten in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Schutzstufen zuzuordnen ergibt sich aus § 5 der Biostoffverordnung. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen Sie dazu die Infektionsgefährdung beurteilen und anhand der in § 5 Absatz 2 genannten Kriterien einer Schutzstufe zuordnen.Die Konkretisierung der Anforderungen für Einrichtungen des Gesundheitsdienstes finden ...
Stand: 18.02.2023
Dialog: 43774
durch andere Krankheitserreger zwar nicht auszuschließen aber unter Beachtung der allgemeinen Hygienemaßnahmen vernachlässigbar ist. (Abschnitt 4.4.1 Absatz 5 der TRBA 100)Fazit: Gemäß TRBA 100 sind nicht gezielte Tätigkeiten mit humanen Probematerial erst nach negativen diagnostischen Tests auf HIV, HBV und HCV denkbar. ...
Stand: 09.05.2025
Dialog: 44116