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Grundsätzlich sind gemäß TRGS 510 die Schutzmaßnahmen nach Nummer 4.2 bei der Lagerung von Gefahrstoffen immer anzuwenden (Nummer 4.1 Absatz 2 der TRGS 510). Dazu gehört auch der von Ihnen genannte Absatz 10.Der Absatz 10 bezieht sich auf flüssige Gefahrstoffe. Das bedeutet, wenn sich in der Aerosolpackung ein flüssiger Gefahrstoff befindet, ist auch eine Auffangeinrichtung vorzusehen. Dabei muss ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 42634
sind mit geeigneten und wirksamen Maßnahmen zu begegnen.Nach § 8 Abs. 5 GefStoffV hat der Arbeitgeber Gefahrstoffe so aufzubewahren, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern wird in der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" näher konkretisiert.Für den vorliegenden ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
" erläutert. Hilfreich ist zudem auch Nr. 2 Abs. 3 "Lagerabschnitte".Die baulichen Anforderungen für die Zusammenlagerung von ortsfesten und ortbeweglichen Behältern werden u. a. auch in Nr. 5.6 der TRGS 509 geregelt. Hier wird Bezug auf die TRGS 510 genommen. ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
Für die Lagerung von Gefahrstoffen ist die Gefahrstoffverordnung mit dem technischen Regelwerk heranzuziehen. Die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers und3. Beseitigen freigesetzter ...
Stand: 25.04.2017
Dialog: 13419
Grundsätzlich ist die Aufstellung und der Betrieb von Sicherheitsschränken in Arbeitsräumen, wie einer Lackierkabine, die als explosionsgefährdeter Bereich (Ex-Bereich) eingestuft ist, möglich.Hinweis aus der TRGS 510: In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen Einrichtungen zu lagern. Die Mindestanforderungen für diese besonderen Einrichtungen sind in der Regel durch die Maßnahmen ...
Stand: 16.02.2025
Dialog: 44073
Eine Definition, wann es sich um einen ausreichend belüfteten Arbeitsraum handelt, ist nicht bekannt. Dies hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wir möchten am Beispiel von entzündbaren Flüssigkeiten die Vorgehensweise erläutern.Für die Beantwortung der Frage ist die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ...
Stand: 05.03.2025
Dialog: 26440
der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Die Regelungen der Abschnitte 4.1 "Grundsätze" und 4.2 "Allgemeine Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen" sind unabhängig von der Menge immer einzuhalten.Die speziellen Anforderungen an die Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten, in Abhängigkeit ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
und Zugangskontrolle einschließlich Industriepark kann hierzu dienen (siehe hierzu auch TRGS 510)." ...
Stand: 14.09.2022
Dialog: 43709
in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 43758
Arbeitsschutzverordnungen, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und den zugehörigen Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) zu finden wie der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" und der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 19369
Anwendungsbereich der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist nachzulesen:"(1) Die TRGS 510 gilt für das Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern einschließlich folgender Tätigkeiten1. Ein- und Auslagern,2. Transportieren innerhalb des Lagers,3. Beseitigen freigesetzter Gefahrstoffe.(2) Die TRGS 510 gilt auch für1. die Bereitstellung zur Beförderung ...
Stand: 29.11.2021
Dialog: 20221
der Arbeiten erforderlich ist. (Abschnitt 2 Abs. 7 TRGS 745)Lagern ist dagegen „das Auf Aufbewahren zur späteren Verwendung“ (§ 2 Abs. 6 GefStoffV)Zur Lagerung konkretisiert die TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“, dass Druckgasbehälter in Arbeitsräumen nur in Sicherheitsschränken der Feuerwiderstandsklasse G30 oder höher gemäß DIN EN 14470-2 gelagert werden dürfen (Abschnitt ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
Der in Abschnitt 12.6.2 Absatz 2 TRGS 510 genannte Wert von 1.000 Liter bezieht sich auf die Behältergröße, nicht auf die Gesamtlagermenge innerhalb eines Lagerraumes.In Lagerräumen mit Behältern bis zu dieser Größe muss ein mindestens 0,4-facher Luftwechsel pro Stunde vorhanden sein. ...
Stand: 05.06.2021
Dialog: 43541
Bei den Lagerklassen 10 - 13 der TRGS 510 ist der Flammpunkt nur für die Lagerklasse 10 (Brennbare Flüssigkeiten) von Bedeutung. Fehlt bei einer Flüssigkeit die Angabe eines Flammpunktes, muss der Ersteller des Sicherheitsdatenblattes nach Anhang II Ziffer 9.1 der REACH-Verordnung begründen, warum diese Eigenschaft nicht zutrifft oder warum keine Informationen vorliegen. Fehlen hier Angaben ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21379
für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Nach den Allgemeinen Schutzmaßnahmen für die Lagerung von Gefahrstoffen unter Punkt 4.2 (13) der TRGS 510 gilt:"(13) Flüssige und feste Gefahrstoffe sind so zu lagern, dass Freisetzungen erkannt, aufgefangen und umgehend beseitigt werden können. Behälter mit flüssigen Gefahrstoffen ...
Stand: 01.07.2023
Dialog: 6593
Warnzeichen nach Anhang 1 zu versehen oder gemäß TRGS 201 „Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ zu kennzeichnen."Je nach Gefahrstoff können sich weitere Anforderungen aus den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), wie z. B. die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", ergeben.Letzendlich hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
umrechnen.Sollte aber die Dichte (p = Masse/Volumen) des flüssigen Gefahrstoffes größer 1 sein, muss man umrechnen, damit man die Mindestanforderungen der TRGS 510 erfüllt. ...
Stand: 20.12.2023
Dialog: 43617
Ja, dies ist möglich. Siehe hierzu die Nummer 11.2 Absatz 2 "Bauliche Anforderungen und Brandschutz" der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern". Dort ist u. a. folgendes nachzulesen:"(2) Lagerräume...4. müssen eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Anlage 5 genügen." ...
Stand: 15.08.2020
Dialog: 43249
sind insbesondere § 8 Abs. 5 GefStoffV in Verbindung mit Unterabschnitt 4.2 Absatz 5 Nummer 2 der TRGS 510 zu berücksichtigen. Hiernach dürfen Gefahrstoffe nicht in Pausenräumen und nicht in unmittelbarer Nähe von Lebensmitteln aufbewahrt oder gelagert werden. Hiervon ausgenommen sind haushaltsübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind (Unterabschnitt 4.2 Absatz 5 Nach Satz 2 der TRGS 510). ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988