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Wie sind die Aussagen der GefahrstoffV und der TRGS 510 hinsichtlich der Lagerung in Räumlichkeiten mit Arbeitsplätzen zu verstehen?

In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...

Stand: 23.05.2019

Dialog: 28113

Müssen in einem begehbaren Gefahrstoffcontainer für die zu trennenden Lagerklassen zusätzliche Sicherheitsschränke oder Brandabschnitt-Unterteilungen eingebaut werden?

Die Zusammenlagerung, Getrenntlagerung und Separatlagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist in Abschnitt 13 der TRGS 510 geregelt. Die Anforderungen des Abschnitts 13 gelten ab solchen Mengen von Gefahrstoffen, ab denen die Lagerung im Lager gemäß Abschnitt 5 der TRGS 510 erforderlich ist. Bei einer Gesamtlagermenge aller Gefahrstoffe von bis zu 200 kg brauchen die Maßnahmen ...

Stand: 19.04.2021

Dialog: 43490

Müssen Gefahrstoffschränke generell selbstschließend sein (nicht nur im Brandfall)?

Gefahrstoffschränke nach TRGS 510 müssen die Anforderungen der DIN EN 14470-1 erfüllen (siehe TRGS 510 , Anhang 1 " Lagerung in Sicherheitsschränken"). Nach dieser DIN müssen die Türen grundsätzlich selbstschließend sein. ...

Stand: 01.04.2021

Dialog: 43593

Handelt es sich bei der Vorhaltung von medizinischen Sauerstoffs an einem Bett eines beatmungspflichtigen Patienten um Lagern im Sinne der TRGS 510 oder befinden sich die Sauerstoff-Flaschen bei dieser Anwendung in Gebrauch als Notfallreserve?

Die Technische Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) gilt für das Lagern von Gefahrstoffen im Sinne des § 2 Absatz 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt nicht für das Bereithalten ortbeweglicher Druckgasbehälter (Punkt 1 Absatz 4 der TRGS 510).Das Bereithalten ortsbeweglicher Druckgasbehälter ist in der Technischen Regel ...

Stand: 21.03.2019

Dialog: 42642

Ist für eine passive Lagerung von Aerosolpackungen (Farbsprühdosen) >20 kg Nettovolumen ein Gefahrstoffschrank mit technischer Belüftung nötig, wenn die Lagerung im Freien stattfindet?

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen.  zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...

Stand: 16.11.2020

Dialog: 43338

Dürfen Ätznatron (in Pulverform) und Chlor Aktiv (Flüssigkeit) in einem Raum direkt nebeneinander gelagert werden?

Grundsätzliche Aussagen über die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen sind in der TGRS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern", insbesondere in Nummer 7 „Zusammenlagerung“, aufgeführt. Weitere Informationen sind den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern zu entnehmen.Da Ätznatron und Chlor aktiv als ätzend eingestuft werden, sind sie nach der Tabelle Nummer 7.2 der TRGS 510 ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 20239

Wo und mit welchen anderen Stoffklassen zusammen dürfen 350 kg Wasserstoffperoxid (30 %ig) gelagert werden?

, ansonsten muss die Zuordnung der Lagerklasse aus den Angaben des Sicherheitsdatenblattes und aus gefahrstoff- bzw. gefahrgutrechtlichen Kennzeichnungen ermittelt werden. Ist nun beispielsweise „30 %-iges Wasserstoffperoxid“ laut Sicherheitsdatenblatt des Herstellers in die Lagerklasse 5.1B (Oxidierende Gefahrstoffe) nach TRGS 510 eingestuft oder diese Lagerklasse ermittelt, darf dieser Stoff „30 % -iges ...

Stand: 05.10.2018

Dialog: 42466

Wie werden die restentleerten Gasflaschen (Propan, Butan) bei der Berechnung der zulässigen Lagermengen im Freien mitberücksichtigt?

Grundsätzlich sind für die Lagerung von Gefahrstoffen die Grundsätze nach Nr. 4.1 der TRGS 510 und auch die allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Punkt 4.2 anzuwenden. Unter Punkt 4.2 Abs. 8 der TRGS 510 ist folgendes nachzulesen:"Werden angebrochene Gebinde gelagert, ist die tatsächliche Lagermenge bei der Berechnung des gesamten gelagerten Volumens heranzuziehen. Abweichend von Satz 1 ...

Stand: 04.01.2019

Dialog: 25674

Können die Gasflaschen an einem Schweißgerät, das nur ca. halbjährlich genutzt wird, im Sinne der TRGS 745 unter Entleerung eingestuft werden?

nicht die TRGS 745 sondern die TRGS 510 heranzuziehen.Die Gasflaschen mit Schweißgerät sind somit unter Beachtung der Bestimmungen der TRGS 510 zu lagern. Ob nun in einem separaten Sicherheitsschrank, separaten Lager oder im Freien im geschlossen und sog. überdachten "Käfig", bleibt dem Anwender überlassen und ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren. ...

Stand: 04.04.2019

Dialog: 42657

Müssen die Gefahrstoffe in Verkaufsräumen (z. B. Baumärkte) auch in Auffangeinrichtungen gelagert werden?

Aufgrund der Überarbeitung der TRGS 510 "Lagern von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" und deren Inkrafttreten zum Dezember 2020 wird der Verkaufsraum dort nicht mehr, wie in der alten Fassung, spezifisch definiert. In Folge gibt es keine spezifischen Angaben über die Lagermenge und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Diese Änderung wurde bewusst vorgenommen, da in der Diskussion ...

Stand: 26.07.2024

Dialog: 43986

Gilt die Mengenschwelle zur Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten der TRGS 510 von 1.000 kg auch bei Produkten mit H226 und einem Flammpunkt von unter 55°?

Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Für entzündbare Flüssigkeiten, die mit H226 gekennzeichnet sind, gilt, dass bei Lagermengen über 1.000 kg, zusätzlich zu den allgemeinen Maßnahmen nach Nummer 4, unter anderem auch die zusätzlichen Maßnahmen nach Nummer 5 einzuhalten sind (vgl. Tabelle ...

Stand: 01.07.2020

Dialog: 43170

Wird zur Berechnung der zulässigen Lagermenge an leicht- und hochentzündlichen Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern nur das Nettogewicht des Inhaltsstoffes herangezogen?

Die Begrenzung der Lagermengen bezieht sich auf den Verkaufsraum. Angrenzende Lagerräume können zusätzlich zur Lagerung (auch ohne Sicherheitsschränke) genutzt werden, sofern sie den Anforderungen entsprechen. Im Besonderen sind hier die Anforderungen der TRGS 510 unter den Nummern 4, 5, 6 und 12 und Anhang 5 zu nennen, wobei anderweitige Regelungen z. B. aus dem Baurecht hiervon unberührt ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 22504

Ist die Bestimmung der Ex-Zone(n) nach der neuen TRGS 510 nun durch den Betreiber der Anlage/des Sicherheitsschrankes vorzunehmen?

Die Einschätzung ist richtig. Die Festlegung der Ex-Zonen ist im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Die Konkretisierungen für Sicherheitsschränke sind im Beispiel 2.2.8 in der Beispielsammlung der BGR 104 Teil 2 zu entnehmen. ...

Stand: 01.07.2019

Dialog: 18965

Ist es zulässig, einen Sicherheitsschrank für brennbare Flüssigkeiten nach Verlust der Zulassung für die Lagerung von anderen Gefahrstoffen weiter zu verwenden?

werden sollen.Weiterhin gilt: Die sicherheitstechnischen Anforderungen an Sicherheitsschränke gelten als erfüllt, wenn sie die Anforderungen von EN 14470-1 (www.beuth.de) erfüllen (TRGS 510 Anlage 3 zur TRGS 510 Nr.1 Absatz 4). Dies ist dann notwendigerweise durch einen Sachverständigen prüfen zu lassen. Dabei ist im Sachverständigengutachten zu klären, welche Stoffe in dem Schrank gelagert werden dürfen ...

Stand: 09.08.2018

Dialog: 17398

Ist ein Anlagenbetreiber verpflichtet, sein auf Basis der "alten" TRGS 510 genehmigtes Gefahrstofflager betreffend der Anforderungen in der aktuellen Fassung der TRGS 510 zu überprüfen und zusätzliche technische bzw. organisatorische Maßnahmen, zur Anpassung an den Stand der Technik, vorzunehmen?

Erkenntnisse, zu denen auch die vom Ausschuss für Gefahrstoffe erarbeitete TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ gehört. Diese neuen Erkenntnisse können sich dabei sowohl auf verbesserte Schutz- und Gestaltungsmöglichkeiten als auch auf eine veränderte Bewertung der Gefährlichkeit bestimmter Tätigkeiten beziehen. (vgl. Kollmer/Klindt/Schucht/Kohte, 3. Aufl. 2016, ArbSchG § 3 Rn ...

Stand: 22.02.2021

Dialog: 43477

Bedeutet die Forderung im Gefahrstoffrecht nach technischen Lüftungen, dass diese alarmüberwacht sein müssen?

und Nr. 3 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern") beurteilt werden, ob es bei einem möglichen Ausfall der Lüftung zu Gefährdungen von Beschäftigten oder zu Brand- und Explosionsgefährdungen kommen kann. Wenn es zu diesen Gefährdungen kommen kann, muss die Lüftung überwacht werden. In der TRGS 510, Nr. 4.3.1, Abs. 5 steht:"Im Lager muss eine ausreichende Belüftung (siehe ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 42468

Kann man aus Nummer 1 Absatz 4 Ziffer 2 der TRGS 510 ableiten, dass das Regelwerk in Kfz-Werkstätten keine Anwendung findet?

Nein, die TRGS 510 findet auch in Kfz-Werkstätten Anwendung soweit dort Gefahrstoffe oberhalb der in Tabelle 1 angegebenen Mengen gelagert werden. Die angesprochenen Ausnahmen in Ziffer 2 besagen lediglich, dass bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen, die über eine passive Lagerung hinausgehen, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden müssen.In Abschnitt 1, Absatz 4 heißt ...

Stand: 21.05.2019

Dialog: 19389

Muss ein Sicherheitsschrank mit technischer Lüftung eine Brandschutzklappe haben?

Die grundsätzlichen Anforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern finden Sie in dem Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe- TRGS 510- "Neufassung" vom 16.02.2021. Die Lagerung in Sicherheitsschränken wird in Anhang 1 der TRGS 510 näher beschrieben. Hier wird u.a. auch auf die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken ...

Stand: 16.03.2023

Dialog: 43526

Welche Lagervorschiften sind für die ortsfeste Lagerung von giftigen Stoffen zu beachten?

1, krebserzeugend Kategorie 1A oder 1B oder keimzellmutagen Kategorie 1A oder 1B eingestuft sind, unter Verschluss oder so aufbewahrt oder gelagert werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.."KonKretisiert werden die Regelungen der GefStoffV durch die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 510„Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen ...

Stand: 16.05.2019

Dialog: 10823

Dürfen in einem Büroraum (kein Arbeitsplatz vorhanden), in einem Bürogebäude - 15 kg Aerosolpackungen gelagert werden?

oder von anderen Personen führen können. Die Lagervorschriften der Gefahrstoffverordnung werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert. Bis zu einer Lagermenge von 20 kg Nettomasse entzündbarer und extrem entzündbarer Aerosole in Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H222 oder H223 gem. GHS) ist eine Lagerung in anderen Räumen (außerhalb von Lagerräumen ...

Stand: 22.05.2019

Dialog: 21216

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