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Die Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF) sind zum 1. Januar 2013 außer Kraft getreten.Soweit erforderlich, hat der Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) inzwischen ein konkretisierendes Regelwerk zur BetrSichV (Technische Regeln für Betriebssicherheit - TRBS) erarbeitet. Darüber hinaus sind Inhalte der außer Kraft getretenen technischen Regeln in Regelwerken zu anderen ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 19369
Es ist richtig, dass die TRGS 509 nur allgemein festlegt, dass der maximale Füllungsgrad des Behälters festzulegen ist. Die Anforderungen aus der TRbF 20 waren hier konkreter. Die TRbF 20 galt aber in der Vergangenheit nur für brennbare Flüssigkeiten im Sinne der VbF. Diese mussten nicht zwangsläufig auch giftig oder ätzend sein. Im Übrigen ist die TRbF 20 nicht mehr als staatliches Regelwerk ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42534
Die TRGS 509 gilt hier nicht.In dem Anwendungsbereich der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" ist unter Nummer 1 Absatz 2 Ziffer 7 nachzulesen, dass diese TRGS nicht für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen gilt.In den Begriffsbestimmungen ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300
Die TRGS 510 fasst diese „aktive Lagerung“ (z. B. zum Entnehmen, Umfüllen) als „weitere Tätigkeiten“ zusammen, die nicht unter den Begriff Lagern und somit nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 fallen. Die aktuelle TRGS 510 macht daher keine Vorgaben zum Luftwechsel beim Entnehmen und Umfüllen. Diese Tätigkeiten sind in der Gefährdungsbeurteilung gesondert zu berücksichtigen (vgl. Abschnitt ...
Stand: 11.08.2021
Dialog: 43522
Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
Wenn aus den Fässern mittels Handpumpe Treibstoff entnommen wird, ist die TRGS 510 nicht mehr anwendbar. Nach dem Anwendungsbereich der TRGS 510 Nummer 1 Abs. 4 Nr. 2 gilt die TRGS 510 nicht für Tätigkeiten , wie z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern und Probenahme.Wenn Treibstoff nicht entnommen wird, ist der Sicherheitsschrank als ein Lagerabschnitt zu sehen. Weitere besondere ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 27575
Die Unterweisung der Beschäftigten gem. § 14 Abs. 2 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist grundsätzlich für alle dort Beschäftigten durchzuführen. Diese ist tätigkeitsbezogen durchzuführen. Das kann in einem Fall nur die Einlagerung, im anderen Fall nur das Umfüllen, aber für alle das Notfallmanagement bei der Lagerung von giftigen Stofffen sein. Zum Notfallmanagement gehört das Verwenden ...
Stand: 17.02.2020
Dialog: 43049
werden, die zum Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist. Es ist anzunehmen, dass ihre Entscheidung 5 L Kanister über Schläuche anzuschließen auf der Tatsache beruht, dass Sie größere Mengen der Säuren/Laugen regelmäßig benutzen. Ist dies der Fall, verringern Sie bei ordnungsgemäßem Anschluss die Gefährdung der Beschäftigten, da diese nicht regelmäßig manuell diese Stoffe umfüllen müssen. Sie sollten jedoch unbedingt ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
Abschnitt A 1.2 Nr. 6 der TRGS 510 in der Betriebsanweisung festzulegen ist, dass im Schrank keine anderen Tätigkeiten durchgeführt werden dürfen (wie z. B. Umfüllen,...) ist hier ausschließlich eine passive Lagerung zulässig. ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
)."Hinweis:In der Ursprungsversion der GefStoffV von 1986 ergab sich die Forderung nach einer Betriebsanweisung aus § 20. Mit Erlass der GefStoffV 2005 sind diese nun unter § 14 zu finden. Die Betriebsanweisungen, die weiterhin auf § 20 GefStoffV verweisen, sind nicht angepasst worden und somit nicht mehr aktuell. ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 20366
werden und die gelagert werden. Verwendung wird in der CLP-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1272/2008) in Art. 2 Nr. 25 definiert: Verwendung ist Verarbeiten, Formulieren, Verbrauchen, Lagern, Bereithalten, Behandeln, Abfüllen in Behältnisse, Umfüllen von einem Behältnis in ein anderes, Mischen, Herstellen eines Erzeugnisses oder jeder andere Gebrauch;Lagern wird in §2 GefStoffV (6) definiert: Lagern ist das Aufbewahren ...
Stand: 13.07.2021
Dialog: 43559
- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung“ die Tätigkeiten „Gebrauch, Verbrauch, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und der innerbetriebliche Transport“ zusammengefasst.Sind also die asbesthaltigen Produkte z.B ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
, Aufgabe der Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender. Wenn die Produkte also nach dem Verdünnen und Umfüllen weiterverkauft oder so an Dritte abgegeben werden, dürfen sie nur In den Verkehr gebracht werden, wenn sie ordnungsgemäß nach CLP-VO eingestuft und gekennzeichnet sind. Der private Endverbraucher hat nach CLP-Verordnung keine entsprechenden Verpflichtungen nach CLP-Verordnung ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
Die Regelungen der Getrenntlagerung und der Separatlagerung sind in Abschnitt 13 der TRGS 510 beschrieben. Bei einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe (hier Kraftstoff und Kältemittel) von bis zu 200 kg müssen die dort beschriebenen Maßnahmen nicht ergriffen zu werden (Abschnitt 13.1 der TRGS 510). Für größere Mengen ist hier eine Separatlagerung vorzusehen.Ottokraftstoff und Dieselkraftstoff sind de ...
Stand: 22.04.2022
Dialog: 43550
bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern sind in der TRGS 510 konkretisiert. Entsprechend der Tabelle 1 der TRGS 510 dürfen leicht entzündbare Flüssigkeiten bis zu einer Menge von 20 kg auch außerhalb von Lagern gelagert werden (z. B. in einem Arbeitsraum), wenn dies mit dem Schutz der Beschäftigten vereinbar ist. Unabhängig von der Menge der gelagerten Gefahrstoffe sind jedoch ...
Stand: 24.07.2020
Dialog: 43198
oder von anderen Personen führen können. Die Lagervorschriften der Gefahrstoffverordnung werden in der TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ konkretisiert. Bis zu einer Lagermenge von 20 kg Nettomasse entzündbarer und extrem entzündbarer Aerosole in Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H222 oder H223 gem. GHS) ist eine Lagerung in anderen Räumen (außerhalb von Lagerräumen ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
- und zusätzlich die nach dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei hat er die nach § 20 Absatz 4 GefStoffV bekannt gegebenen Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS - und Erkenntnisse zu beachten. Bei Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sind. Entsprechend dem Text der Verordnung entbindet ...
Stand: 18.07.2013
Dialog: 18995
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
Eine Lagerung unter den genannten Bedingungen ist unter nachfolgenden Voraussetzungen möglich:- Es muss in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit Anhang III Nummer 2.4 Absatz 1 der Nachweis vorliegen, ob die Gefahrgruppenzuordnung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) für die Tätigkeiten mit dem organische Peroxid anwendbar ist.Entspri ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21865
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen explosionsf ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768