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Ja. Nach Artikel 31 Absatz 5 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gilt folgendes:"Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorgelegt, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat be-stimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes."In der TRGS 220 "Nationale Aspekte ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 43233
Dies kann im Sicherheitsdatenblatt nicht zweifelsfrei erkannt werden: Denn zum einen sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses auch Ausnahmen vor, wenn beispielsweise keine oder lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten "stattfindet". Und das bedeutet, dass nicht alle Gefahrstoffe ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.In Sicherheitsdatenblättern von Beizpasten wird beispielsweise ausgeführt, dass bei Augenkontakt diese sofort gründlich mit Wasser ausgespült werden müssen.Mit einer Augenspülflasche lässt sich die v. g. intensive Augenspülung nicht realisieren. Dafür ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
. Da jedoch für die Erstellung von Sicherheitsdatenblätter nach Artikel 31 Absatz 2 der REACH-Verordnung die relevanten Expositionsszenarien zu berücksichtigen sind und ein Verstoß dagegen eine Ordnungswidrigkeit darstellt, hat ein Nichtbeachten von Artikel 37 Absatz 2 indirekt auch Konsequenzen für den nachgeschalteten Anwender, falls diesem für die Erstellung seines eigenen Sicherheitsdatenblatts keine ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478
Die Frage wird durch die TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen", Punkt 4.3 Absatz 3 beantwortet. Dort heißt es: "Das Umetikettieren von der alten Kennzeichnung nach EG-Richtlinien auf die neue Kennzeichnung nach CLP-Verordnung ist nicht notwendig, wenn sich keine zusätzlichen relevanten Sicherheitsinformationen ergeben haben. Dies gilt insbesondere ...
Stand: 02.08.2017
Dialog: 29910
Gemäß der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung" www.baua.de/trgs zählen zu den für die Gefährdungsbeurteilung wichtigsten Angaben im Sicherheitsdatenblatt ... ... 2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder der Zubereitung/des Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird, ... ... Erläuterungen zu Sicherheitsdatenblättern werden unter http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15246
und zu unterweisen.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist der Arbeitgeber zwar verpflichtet, die Sicherheitsdatenblätter zu beachten (§ 6 Absatz 2 GefStoffV). Er muss die Angaben im Sicherheitsdatenblatt jedoch nicht zwingend übernehmen, sondern kann, z. B. aufgrund geringer Gefahrstoffmengen oder aufgrund der Art der Tätigkeit, auch abweichende Maßnahmen festlegen, solange der Schutz seiner Beschäftigten dabei ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
Die Rechtsgrundlagen zur Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. In der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten werden diese Regelungen konkretisiert, und zwar in Punkt 4:"4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffver-zeichnis (1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ...
Stand: 12.05.2025
Dialog: 16989
Grundsätzlich ist immer das aktuellste Sicherheitsdatenblatt anzuwenden.Die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus Artikel 31 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung). Auf Ihre Frage bezogen, möchten wir insbesondere Artikel 31 Absatz 9 hervorheben. Hier ist folgendes nachzulesen:"Die Lieferanten aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich ...
Stand: 13.08.2020
Dialog: 43131
Erdgas erfüllt als hochentzündliches Gas den Gefahrstoffbegriff nach § 3a des Chemikaliengesetzes. Der für die Beantwortung der Frage relevante Artikel 31 "Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter" der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) fordert, dass der Lieferant eines Stoffes oder einer Zubereitung dem Abnehmer des Stoffes oder der Zubereitung ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 13079
Auf der Internetseite des REACH-CLP-Biozid Helpdesk ist zu der Frage "Ist es unter REACH ausreichend, die Sicherheitsdatenblätter über eine Internetplattform zur Verfügung zu stellen?" folgendes nachzulesen:"Helpdesk-Nummer: 0215Gemäß Artikel 31der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 sind Sicherheitsdatenblätter dem Abnehmer des Stoffes zur Verfügung zu stellen. Konkret muss ...
Stand: 18.02.2019
Dialog: 42597
Stoffeigenschaften (z.B. Einstufung und Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt, TRGS 905 „Verzeichnis krebserzeugen-der, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe“, TRGS 906 „Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren“ und TRGS 907 „Verzeichnis sensibilisierender Stoffe“)," Somit ist spätestens bei der regelmäßigen Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung, eine Ersatzstoffprüfung ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
Nein, die Sicherheitsdatenblätter müssen beim Verkauf übergeben werden. Das kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Jeder Erwerber hat das Recht auf ein fehlerfreies nach Möglichkeit aktualisiertes Sicherheitsdatenblatt. Siehe Anhang II der REACH-Verordnung 1907/2006 EG. ...
Stand: 24.08.2020
Dialog: 43259
das Unternehmen ist somit auch kein Inverkehrbringer und bleibt im Status eines nachgeschalteten Anwenders.Für die einzelnen Komponenten sind von den jeweiligen Lieferanten aktuelle Sicherheitsdatenblätter in der Landessprache des Anwenders zur Verfügung zu stellen. (Siehe REACH-Verordnung Art. 31 (1) und (5)).Für das Gemisch selbst muss vom nachgeschalteten Anwender kein Sicherheitsdatenblatt erstellt ...
Stand: 10.07.2020
Dialog: 43184
keine Aerosole, sodass hierbei das Hauptaugenmerk in der Gefährdungsbeurteilung auf Lösemittelkomponenten gelegt werden kann. Entscheidend beim Streichen hinsichtlich Atemschutz ist also der Lösemittelanteil im Anstrichstoff, die beim Streichen freigesetzte Menge und die Art der Lüftung des Arbeitsbereiches.Sofern dem Sicherheitsdatenblatt keine hinreichenden Informationen bezüglich Atemschutz ...
Stand: 06.01.2023
Dialog: 11152
. Die Einstufung ist nicht trivial und ausschließlich von fachkundigen Personen zu erstellen. Der Lieferant des Konzentrates muss für die Sprühflasche, die der private Anwender selbst befüllt, kein Etikett zur Verfügung stellen. Es gibt auch keine Regelung, die zu einer Kennzeichnung von im Haushalt verwendeten gefährlichen Stoffen oder Gemischen verpflichtet. Wenn beispielsweise ein privater Endverbraucher ...
Stand: 23.07.2024
Dialog: 43882
Für Forschungsunternehmen gelten - bezogen auf das Sicherheitsdatenblatt - dieselben Regelungen wie für jedes andere Unternehmen.Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
Im § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) wird zum Gefahrstoffverzeichnis ("Stoffliste") Folgendes festgelegt:"(12) Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 18714
Auf dem REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA ist in den FAQs zu der Frage "Ist es erforderlich, dass der Name der sachkundigen Person aus dem Format der E-Mail-Adresse des Sicherheitsdatenblattes hervorgeht?" die Folgende Antwort zu finden:"Der Name der sachkundigen Person muss nicht aus dem E-Mail-Format für das Sicherheitsdatenblatt (SDB) hervorgehen. Es kann ebenso eine funktionale E-Mail ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 5630
Auf den Seiten der Bau-BG zum Sicherheitsdatenblatt werden die einzelnen Abschnitte des Sicherheitsdatenblattes ausführlich erläutert.Unter Lehrgang Sicherheitsdatenblatt steht zum Punkt 14 Angaben zum Transport, Punkt 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender:„Auszug aus Anhang II der REACH-Verordnung:Es ist für alle betroffenen Verkehrsträger über die besonderen Vorsichtsmaßnahmen ...
Stand: 04.11.2024
Dialog: 44010