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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Sicherheitsdatenblätter den Beschäftigten im Betrieb zugänglich sein?

KomNet Dialog 16989

Stand: 22.11.2024

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt

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Frage:

Müssen Sicherheitsdatenblätter in einem Betrieb den Beschäftigten zugänglich sein? Zumindest für die Stoffe, mit denen der Beschäftigte arbeitet oder konfrontiert wird? Wenn ja, wie? Ist diese Zugänglichkeit ähnlich den aushangpflichtigen Gesetzen?

Antwort:

Die Rechtsgrundlagen zur Zugänglichkeit von Sicherheitsdatenblättern (SDB) sind in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) geregelt. In der TRGS 555 Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten werden diese Regelungen konkretisiert, und zwar in Punkt 4:

"4 Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern und zum Gefahrstoffver-zeichnis

(1) Der Arbeitgeber hat nach § 6 Absatz 10 GefStoffV ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mit Ausnahme der Angaben zu den Mengenbereichen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein.

(2) Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern über die Stoffe und Gemische/Zubereitungen erhalten, mit denen sie Tätigkeiten durchführen.

(3) Der Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern kann den Beschäftigten in schriftlicher, digitaler Form oder mit anderen Informationssystemen ermöglicht werden. Die Art und Weise des Zugangs sollte der Arbeitgeber mit den Beschäftigten und ihrer Vertretung vereinbaren."

D. h. dass den Beschäftigten Zugang zu den SDBs für die Stoffe, mit denen sie arbeiten, gewährt werden muss. Dies kann elektronisch, schriftlich oder mit anderseweitigen Mittteln geschehen. Diese Zugänglichkeit ist ähnlich den aushangpflichtigen Arbeitsschutzgesetzen, d. h. die Art und Weise ist flexibel und sollte zwischen Arbeitgeber, Betriebsrat und Beschäftigten abgestimmt werden.