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Kann im Sicherheitsdatenblatt erkannt werden, ob das Produkt ins Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden muss und ob eine Betriebsanweisung erstellt werden muss?
KomNet Dialog 17808
Stand: 18.09.2017
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Einstufung, Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt > Sicherheitsdatenblatt
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wie kann man im Sicherheitsdatenblatt sinnvollerweise erkennen, ob man das Produkt ins Gefahrstoffverzeichnis aufnehmen muss? Und ob man eine Betriebsanweisung erstellen muss?
Antwort:
Zum anderen ist der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten" Absatz 1 nicht anzuwenden, wenn eine geringe Gefährdung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 13 der GefStoffV vorliegt und daher nicht immer eine Betriebsanweisung erforderlich.
Nach Punkt 1 "Anwendungsbereich" Absatz 3 der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" ist jedoch auch ohne vorgeschriebene Betriebsanweisung folgendes zu beachten:
"(3) Die Unterrichtungs- und Erörterungspflichten durch den Arbeitgeber nach § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 81 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bleiben unberührt."
Hilfestellungen:
Die BGRCI bietet eine interaktive Hilfestellung zur Erstellung des Gefahrstoffverzeichnis an.