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die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44060
Für das Gefahrstoffverzeichnis reichen die H-Sätze und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt aus. Unabhängig davon sind die P-Sätze im Abschnitt 2.2 (Kennzeichnungselemente) des Sicherheitsdatenblattes eines Stoffes oder Gemisches anzugeben. Fehlen sie dort, sollte der Vorlieferant darauf hingewiesen bzw. nach dem Grund befragt werden. Auf die Informationspflicht des Artikel 34 der REACH ...
Stand: 15.10.2019
Dialog: 42480
eines Stoffes oder eines Gemisches ist gem. Art. 3 Nr. 32 der REACH-VO ein Hersteller, Importeur, nachgeschalteter Anwender oder Händler, der einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch oder ein Gemisch in Verkehr bringt.Der Begriff „Inverkehrbringen“ wird gem. Art. 3 Nr. 12 der REACH-VO definiert als „entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe an Dritte oder Bereitstellung für Dritte. Die Einfuhr gilt ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
Die REACH-Verordnung kennt den Begriff „Zuschlagstoffe“ nicht, sondern nur die Begriffsbestimmungen Stoff, Zubereitung (Artikel 6) und Erzeugnisse (Artikel 7). Die Formulierung des entsprechenden Art. 6 lautet: „[…] reicht ein Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 4825
Diese Frage wird durch die VO (EG) Nr. 1907/2006: REACH-Verordnung in Kap. 2 Artikel 3 „Begriffe“ beantwortet:Unter Nr. 9 heißt es dort: ein Hersteller ist eine natürliche oder juristische Person, die…einen Stoff herstellt. Zusätzlich steht dort unter Nr. 8: Herstellung ist die Produktion oder Extraktion von Stoffen im natürlichen Zustand.Beide Fälle zielen nur auf einen Stoff ab, jedoch ...
Stand: 10.07.2020
Dialog: 43184
der ECHA wird die sachkundige Person nach AnhangII der REACH-Verordnung definiert und es werden Hinweise zur Schulung und kontinuierlichen Weiterbildung gegeben.(2) In der Gefahrstoffverordnung wird anstelle von „sachkundig“ der Begriff „fachkundig“ verwendet. Nach §2 Absatz 16 der Gefahrstoffverordnung ist fachkundig, wer zur Ausübung einer in der Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
nach Titel IV der Verordnung (EG)Nr. 1907/2006 (Reach-Verordnung) zur Verfügung gestellt werden; dazu gehören Sicherheitsdatenblätter und die Informationen zu Stoffen oder Gemischen, für die kein Sicherheitsdatenblatt zu erstellen ist. Sofern die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 keine Informationspflicht vorsieht, hat der Lieferant dem Arbeitgeber auf Anfrage die für die Gefährdungsbeurteilung notwendigen ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 43971
Regelung findet sich für die Angaben im Sicherheitsdatenblatt im ersten Absatz der Ziffer 1.1 des Anhangs II der REACH-Verordnung. Insofern ist der deutsche Name der Stoffe anzugeben.Der Begriff Identität wird für Stoffe in einem Gemisch verwendet; die einstufungsrelevanten Stoffe sollen durch die Angabe ihrer Bezeichnung identifizierbar sein. Neben diesen Stoffen ist bei Gemischen ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
Gemäß Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2008 (REACH) muss der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches, auch wenn diese nur zu Testzwecken überlassen werden, was auch unter den Begriff des Inverkehrbringen fällt, dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach REACH Anhang II zur Verfügung stellen, wenn der Stoff oder das Gemisch nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP ...
Stand: 10.08.2020
Dialog: 43247
Gefahrstoffen" der GefStoffV anzuwenden ist.Obwohl demnach das „geschlossene System“ eine zentrale und wichtige Bedeutung hat, wird dieser Begriff gegenüber z. B. „Stand der Technik“, „Tätigkeit“ und „Lagern“ nicht in § 2 "Begriffsbestimmungen" der GefStoffV aufgeführt. Bei der Recherche konnten jedoch auch keine EG-Regelungen, DIN-Vorschriften oder andere Normen ermittelt werden, in denen das „geschlossene ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 4024
-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe, 2. Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (Indicative Occupational Exposure Limit Values) nach Richtlinie 98/24/EG, 3. Grenzwertvorschläge für chemische Belastungen am Arbeitsplatz anderer wissenschaftlicher Expertenkommissionen (z.B. ausländische Grenzwerte), 4. „Derived no-effect-levels“ (DNEL) nach der REACH-VO, 5. vorläufige Zielwerte ...
Stand: 03.08.2017
Dialog: 29912
Ja, die Gefahrenpiktogramme müssen mit aufgeführt werden. Siehe hierzu Anhang II Nr. 2.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)."KennzeichnungselementeFür Stoffe sind auf der Grundlage ihrer Einstufung zumindest die nachstehenden Elemente auf dem Kennzeichnungsetikett gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 anzugeben: Gefahrenpiktogramme, Signalwörter, Gefahrenhinweise ...
Stand: 26.07.2022
Dialog: 43643
Sollte ein Stoff nach Artikel 59 Absatz 1 der REACH-Verordnung in die sogenannte Kandidatenliste zur Aufnahme in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen werden, greifen die Informationspflichten nach Artikel 33 der REACH-Verordnung. Lieferanten eines Erzeugnisses, welches einen Stoff in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr enthält, der in die Kandidatenliste aufgenommen wurde, teilen ...
Stand: 20.08.2020
Dialog: 43257
Der Begriff der geringen Gefährdung ergibt sich aus § 6 (11) GefStoffV: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten..." Die Stoffmenge ...
Stand: 26.03.2014
Dialog: 20744
Nach Artikel 31 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung, sofern der Stoff bzw. das Gemisch im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) als gefährlich einzustufen ist.Der Lieferant ist nach Artikel 3 Nummer 32 der REACH-Verordnung definiert als Hersteller ...
Stand: 25.10.2021
Dialog: 43599
Gemäß Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung sind die Expositionsszenarien dem Sicherheitsdatenblatt anzuhängen, sofern der entsprechende Akteur der Lieferkette einen Stoffsicherheitsbericht nach Artikel 14 oder Artikel 37 der REACH-Verordnung zu erstellen hat. Nach Artikel 14 der REACH-Verordnung ist ein Stoffsicherheitsbericht zu erstellen, wenn der Stoff in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro ...
Stand: 21.04.2020
Dialog: 43141
Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 44113
Die Aspirationsgefahr (Aspirationstoxizität) ist gemäß Anhang I Teil 3 Abschn. 3.10 CLP-Verordnung wie folgt definiert: „(…) Aspiration: das Eindringen eines flüssigen oder festen Stoffes oder Gemisches direkt über die Mund- oder Nasenhöhle oder indirekt durch Erbrechen in die Luftröhre und den unteren Atemtrakt (…) Die Aspirationstoxizität führt zu schwerwiegenden akuten Wirkungen, etwa durch Che ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 27790
Aus dem Eintrag 74 in Anhang XVII der REACH-Verordnung EG 1907/2006 bzw. Anhang 2 der Verordnung EU 2020/1149 geht hervor, dass Diisocyanate „nach dem 24. August 2023 weder als Stoff noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden dürfen, es sei denn, die Konzentration von Diisocyanaten einzeln und in Kombination beträgt weniger als 0,1 Gew ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 43759