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Ab welcher Menge stellt ein Gefahrstoff keine Gefahr mehr für Beschäftigte da? Wie ist dieser Satz zu verstehen?

KomNet Dialog 20744

Stand: 26.03.2014

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Anzeigen, Dokumentationen

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Frage:

Ab welcher Menge stellt ein Gefahrstoff keine Gefahr mehr für Beschäftigte da? Wie ist dieser Satz zu verstehen?

Antwort:

Der Begriff der geringen Gefährdung ergibt sich aus § 6 (11) GefStoffV:

"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund

  1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale,
  2. einer geringen verwendeten Stoffmenge,
  3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und
  4. der Arbeitsbedingungen
insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten..."

Die Stoffmenge ist somit nur ein Kriterium, anhand dessen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bestimmen ist, ob für die Beschäftigten eine nur geringe Gefährdung vorliegt.

Weiter konkretisiert wird der Begriff der "geringen Gefährdung" in Nr. 6.2 der TRGS 400 sowie in den LASI-Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung (LV 45) unter E1.

Danach zielt der Begriff "geringe Gefährdung“ auf Bagatellfälle. Bezugsmaßstab ist das System ohne Schutzmaßnahmen. Demnach kann keine geringe Gefährdung angenommen werden, wenn zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten technische Maßnahmen oder persönliche Schutzausrüstungen notwendig sind. Die Exposition muss (deutlich) niedriger als der Arbeitsplatzgrenzwert (sofern vorhanden) sein. Eine Einhaltung der Hintergrundbelastung kann nicht generell gefordert werden. Mögliche weitere Anhaltspunkte: Expositionsdauer, Häufigkeit, geringer Hautkontakt.

Beispiele für geringe Gefährdungen sind sowohl in der TRGS 400 als auch in der LASI-Leitlinie LV45 aufgeführt.