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Wie genau grenzen sich die Begriffe "Arbeitsplatzgrenzwert" und "Beurteilungsmaßstab" voneinander ab?

KomNet Dialog 29912

Stand: 03.08.2017

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte

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Frage:

Wie genau grenzen sich die Begriffe "Arbeitsplatzgrenzwert" und "Beurteilungsmaßstab" voneinander ab? Ist die Abgrenzung/der Unterschied nur bezüglich der rechtlichen Verbindlichkeit gegeben oder auch noch anders? Arbeitsplatzgrenzwerte sind die in Deutschland für den Arbeitgeber rechtsverbindliche Grenzwerte vs. Beurteilungsmaßstab ist eine Hilfestellung für die Beurteilung, ob die getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichen, wenn es noch keinen stoffspezifischen AGW gibt. Dies würde dann z. B. für Quarz (A-Staub) zutreffen, für den es keinen AGW gibt, aber einen Beurteilungsmaßstab.

Antwort:

Die Definition des Arbeitsplatzgrenzwertes findet sich im § 2 Abs.8 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
"Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind."
Die Arbeitsplatzgrenzwerte finden sich in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900.

Der Beurteilungsmaßstab stellt einen Oberbegriff dar. Beurteilungsmaßstäbe werden bei der Beurteilung der Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung herangezogen. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist somit auch ein Beurteilungsmaßstab. AGWs sind verbindlich. Ist kein AGW vorhanden, sind andere Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen.

In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" findet sich diesbzgl unter Nr. 6.4 Abs.4 folgende Aussage:
"Ist kein AGW vorhanden, hat der Arbeitgeber andere geeignete Beurteilungsmaßstäbe in eigener Verantwortung heranzuziehen."

In den Begriffsbestimmungen der TRGS 402 wird zu den Beurteilungsmaßstäben ausgeführt:
"Beurteilungsmaßstäbe sind:
1. verbindliche Grenzwerte,
2. in einer TRGS genannte Konzentrationswerte zur Auslösung von Maßnahmen oder Begrenzungen der Exposition (z.B. Stand der Technik) sowie
3. andere Maßstäbe zur Beurteilung der Exposition nach Nummern 5.3, 5.4.2 und 5.4.3.
" (der TRGS 402)

Solch andere Maßstäbe sind (vergl. Nr. 5.4.2 der TRGS 402):
1. Grenzwertvorschläge der DFG-Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe,
2. Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte (Indicative Occupational Exposure Limit Values) nach Richtlinie 98/24/EG,
3. Grenzwertvorschläge für chemische Belastungen am Arbeitsplatz anderer wissenschaftlicher Expertenkommissionen (z.B. ausländische Grenzwerte),
4. „Derived no-effect-levels“ (DNEL) nach der REACH-VO,
5. vorläufige Zielwerte, die der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung selbst festlegt.