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Die beim Umgang mit Gefahrstoffen nötigen Schutzmaßnahmen müssen gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden. Die Gesichtspunkte, die in die Beurteilung der Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 GefStoffV aufgeführt. U.a. sind dort Informationen ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein (§ 13 Abs. 1 GefStoffV). Bei einer Notdusche oder einer Augendusche handelt es sich um eine Erste-Hilfe-Einrichtung.Im arbeitsschutzrechtlichen ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen und Augenspülflaschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Ziffer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien": "6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
ist dort folgendes nachzulesen:"(1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich er-reichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Das Stellteil der Ventile muss leicht erreichbar ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771
einzubeziehen sind, sind unter § 6 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung aufgeführt. U. a. sind dort die Informationen des Herstellers oder Inverkehrbringers zum Gesundheitsschutz und zur Sicherheit und hierbei insbesondere die Angaben im Sicherheitsdatenblatt genannt.Für bestimmte Tätigkeiten, z. B. in Laboratorien, werden zudem im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe wie TRGS 526 "Laboratorien" neben ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
", ist zu Augennotduschen folgendes nachzulesen:"6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen spülen können. Das Stellteil der Ventile muss ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 17417
Um die Gesundheit und Sicherheit seiner Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber nach § 13 Absatz 1 und 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Notfallmaßnahmen festzulegen und Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitzustellen. Die erforderlichen Maßnahmen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Sie sind in einer Betriebsanweisung festzuhalten ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
In einem Chemielabor kann grundsätzlich nicht auf Körpernotduschen verzichtet werden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, von den Anforderungen einer technischen Regel wie der TRGS 526 "Laboratorien" abzuweichen, in der Gefährdungsbeurteilung müsste aber dargelegt werden, wie die Sicherheit auf gleiche Weise gewährleistet werden kann. Alternativen zu Notduschen sind uns allerdings ...
Stand: 28.07.2021
Dialog: 12042
Nein. Augenspülflaschen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn kein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Einer mit Trinkwasser gespeisten Augendusche ist daher stets Vorrang vor Augenspülflaschen zu geben.Begründung:In Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 42418
Grundsätzliche Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien".Dort wird unter Nummer 6.6.1 ausgeführt:"6.6.1 Körpernotduschen(1) In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 26662
„Laboratorien“.Gemäß der TRGS 525 Nummer 5.4 „Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung von CMR-Arzneimitteln“ gilt:"...(2) Bei Spritzern in die Augen sind diese sofort mit reichlich Wasser gründlich zu spülen. Bei reizenden Stoffen ist danach umgehend ein Augenarzt aufzusuchen und die verfügbare Stoffinformation für den Arzt mitzunehmen...."Nach Abschnitt 6.6.2 Augennotduschen der TRGS 526 gilt:"(1 ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
Schutzniveau ist bei der Planung der Wasserversorgung zu berücksichtigen. Kann die Bereitstellung der geforderten Wassermenge nicht generell sichergestellt werden, so muss die Anzahl der möglicherweise gleichzeitig betriebenen Notduschen im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Es ist zu gewährleisten, dass bei einer Betriebsstörung, einem Unfall oder einem Notfall (das vorhandene Gefährdungspotenzial ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
Ausführungen in der Einleitung der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" und im Vorwort der TRGS 526 weisen wir hin.Die TRGS 526 fordert (Nummer 6.6.1):"(1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst von Trinkwasserqualität - gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. Nr. 6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen - möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken - mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
möchten wir hinweisen. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG bzw. § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV abhängig. ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
werden. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, müssen Sie jedoch nachweisen können, dass die von Ihnen getroffenen Maßnahmen ebenso wirksam sind. Die Anwesenheit von Notduschen und Mitteln zur Aufnahme von Säure/Lauge bei Leckagen sollte selbstverständlich sein.Hinweis:Weitere Anforderungen können sich aus dem Wasserrecht ergeben, hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
Artikel 4 Abs. 3 Verordnung (EG) 1272/2006 (CLP-Verordnung)Unterliegt ein Stoff aufgrund eines Eintrags in Anhang VI Teil 3 der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung gemäß Titel V, so wird dieser Stoff entsprechend diesem Eintrag eingestuft, und es wird für die von diesem Eintrag erfassten Gefahrenklassen oder Differenzierungen keine Einstufung dieses Stoffes gemäß Titel II vorgenommen.Fällt ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 42790
mit einem Fassungsvermögen bis 3 L die Mindestfläche des Kennzeichnungsetiketts nicht eingehalten werden kann (z. B. bei Kleinpackungen). Die CLP-Verordnung macht für diesen Fall nur die Vorgabe, dass die Mindestfläche des Piktogramms nicht weniger als 1 cm2 betragen darf.Wenn die tatsächliche Größe des Kennzeichnungsetiketts dies zulässt, kann die Piktogrammgröße ausgehend von den Mindestabmessungen erhöht werden (z. B ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Wiederverwendung ausgebauter Asbestprodukte ist verboten nach Gefahrstoffverordnung - GefStoffV 2010 Anhang II Nr. 1 (Abs. 1 – letzter Satz) und Abs. 2. Das gilt auch für private Haushalte; siehe Abs. 4.Hintergrund:Asbest wurde eingesetzt in schwach gebundenen Produkten und in Asbestzement (TRGS 519 Nr. 2.11 und 2.12). Die Begriffe Abbruch, Sanierung und Instandhaltung sind definiert in der TRGS 519 Nr. 2.1 ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 15603
Für Tätigkeiten mit chemischen Stoffen ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, egal ob diese unter die KosmetikV fallen. Das Gefahrstoffverzeichnis ist nach § 6 Absatz 12 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen. Auf eine aufwendige Dokumentation kann verzichtet werden, wenn sich dies aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Die WGK (nationales Recht) ist lediglich ein Kriterium für die Eins ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 23843