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in der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der GefStoffV zu beschreiben.Unter der Nummer 5.4 des Anhang 1 der TRGS 554 finden sich Anforderungen an die Prüfbereiche für Abgasuntersuchungen (AU).Die Entscheidung, ob ein separater Raum für die Abgasuntersuchung nötig ist, muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, unter Berücksichtigung ...
Stand: 10.02.2021
Dialog: 8375
Nach § 6 Abs. 12 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen. D. h. im ersten Schritt muss jeder Gefahrstoff, mit dem Tätigkeiten im Betrieb erfolgen (also z. B. auch bereits der innerbetriebliche Transport, das Lagern, Bereitstellen o.ä.), unabhängig von seiner Menge und der Zeitdauer, die er sich im Betrieb befindet ...
Stand: 18.11.2024
Dialog: 18145
Nein, der Dieselkraftstoff muss nicht in das Gefahrstoffverzeichnis übernommen werden.In § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist nachzulesen, dass der Arbeitgeber nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen hat, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.In der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29780
Nach § 7 Absatz 10 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt:"Wer Arbeitsplatzmessungen von Gefahrstoffen durchführt, muss fachkundig sein und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen. Wenn ein Arbeitgeber eine für Messungen von Gefahrstoffen an Arbeitsplätzen akkreditierte Messstelle beauftragt, kann der Arbeitgeber in der Regel davon ausgehen, dass die von dieser Messstelle gewonnenen ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 43944
ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mit Ausnahme der Angaben zu den Mengenbereichen allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. (2) Der Arbeitgeber hat nach § 14 Absatz 1 GefStoffV sicherzustellen, dass die Beschäftigten Zugang zu allen Sicherheitsdatenblättern ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 16989
“ die Verantwortung für die Steuerung des Prozesses hat.Der beauftragende Arbeitgeber muss also unter Beteiligung der beauftragten Unternehmen planen und entscheiden, wie in seinem Betrieb die Zusammenarbeit geregelt wird, welche Informationen wann wem bereitzustellen sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Bei dem Prozess werden die verschiedenen Arbeitgeber ihrerseits wieder von deren Fachkräften ...
Stand: 15.04.2021
Dialog: 20555
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Gebinden ist die TRGS 510 heranzuziehen. Abhängig von der Größe und Menge der Gebinde kann es sinnvoll sein, dass diese in entsprechenden Gefahrstoffschränken gelagert werden. Genauere Angaben zu den Anforderungen des Sicherheitsschranks sind dem Anhang 1 der TRGS 510 (Lagerung in Sicherheitsschränken) zu entnehmen. Ein Sicherheitsschrank muss ...
Stand: 05.04.2023
Dialog: 43616
Grundsätzlich muss dieser Sachverhalt, wenn der Sicherheitsschrank weiter betrieben werden soll, in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) betrachtet werden. Dies gilt zum einen deshalb, um dort die genauen räumlichen und arbeitsstättenrechtlichen Anforderungen festzulegen und zu beschreiben. Zum anderen muss dort die Festlegung getroffen werden, welche Gefahrstoffe in dem "alten" Schrank gelagert ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 17398
Über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe ist nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 10 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ein Verzeichnis zu führen. Grundsätzlich ist bei allen diesen Gefahrstoffen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 der GefStoffV zu prüfen, ob ungefährliche oder ungefährlichere Stoffe verwendet werden können.Systematisch ...
Stand: 02.03.2021
Dialog: 3668
Die Forderung nach einem Gefahrstoffverzeichnis resultiert aus §6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): "(12) Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird.Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,2. Einstufung des Gefahrstoffs ...
Stand: 13.07.2021
Dialog: 43559
zu erwerben, kann durch uns nicht beantwortet werden. Hier kommt es auch auf die vermittelten Inhalte an. Dies muss, unter Berücksichtigung der entsprechenden Tätigkeiten, individuell im Betrieb entschieden werden. Die Regelungen der GefStoffV in Verbindung mit der TRGS 400 sind hierbei zu berücksichtigen. ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 42543
Person muss in diesem Fall nicht im Betrieb selbst beschäftigt sein, sondern kann beispielsweise in einem Beratungsunternehmen tätig sein. Entscheidend ist, dass die notwendige Sachkunde vorhanden ist und ein Wechsel der sachkundigen Person gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 ChemVerbotsV der zuständigen Behörde schriftlich angezeigt wird.Zusammengefasst: Die Ernennung einer neuen sachkundigen Person sollte ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 44033
Bleihaltiges Lötzinn darf nicht an die breite Öffentlichkeit abgegeben werden. Bei der Abgabe handelt es sich nach dem Chemikaliengesetz (ChemG) in Verbindung mit Eintrag 30 des Anhanges XVII der REACh-Verordnung um eine Straftat. Wenn Sie an berufmäßige Verwender abgeben, muss § 7 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) beachtet werden. Hierbei muss eine sachkundige Person in Ihrem Betrieb ...
Stand: 30.03.2021
Dialog: 43499
:"(1) Über die ermittelten Gefahrstoffe ist ein Verzeichnis zu führen. Es soll einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe geben und muss auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter verweisen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen (siehe Nummer 6.2), müssen diese Gefahrstoffe ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verpflichtet den Arbeitgeber unter § 6 Absatz 12:"Der Arbeitgeber hat nach Satz 2 ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1.Bezeichnung des Gefahrstoffs,2.Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 15613
45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird unter 4.1 b) Wie soll der Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter aussehen? Folgendes erläutert:"Das Gefahrstoffverzeichnis muss auf die Sicherheitsdatenblätter verweisen. Sinnvolle Angaben sind Archivierungsort, Ersteller und Erstellungsdatum. Die Sicherheitsdatenblätter müssen im Betrieb vorgehalten werden. Die Sicherheitsdatenblätter ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43838
ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
gemäß TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" anzuwenden. Des Weiteren muss für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend Nummer 5.2 als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Stellvertretung benannt sein.Die für Fachkräfte geforderten Kenntnisse ...
Stand: 27.01.2021
Dialog: 2673
übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42719