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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Informationen/Botschaften soll der Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt im Gefahrstoffverzeichnis enthalten?

KomNet Dialog 43838

Stand: 18.10.2023

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Allgemeine Fragen zum Gefahrstoffrecht > Anzeigen, Dokumentationen

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Frage:

In der TRGS 555 steht, dass im Gefahrstoffverzeichnis auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen werden soll. Welche Informationen/Botschaften soll dieser Verweis enthalten, z. B. "Beachten Sie das ensprechende Sicherheitsdatenblatt." und/oder "Das Sicherheitsdatenblatt befindet sich an folgendem Ort: ...".

Antwort:

Die Forderung nach einem Verweis im Gefahrstoffverzeichnis auf das Sicherheitsdatenblatt findet sich unter Punkt 5.8 Abs.3 der TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" . Mit dem Verweis ist ein Hinweis auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt gemeint. D.h. bei Bedarf muss über den Verweis ein Zugriff auf das entsprechende Sicherheitsdatenblatt möglich sein.


In der LV 45 "Leitlinien zur Gefahrstoffverordnung" wird unter 4.1 b) Wie soll der Verweis auf die Sicherheitsdatenblätter aussehen? Folgendes erläutert:

"Das Gefahrstoffverzeichnis muss auf die Sicherheitsdatenblätter verweisen. Sinnvolle Angaben sind Archivierungsort, Ersteller und Erstellungsdatum. Die Sicherheitsdatenblätter müssen im Betrieb vorgehalten werden. Die Sicherheitsdatenblätter können in Papierform oder als elektronisches Dokument z.B. auf einer CDRom aufbewahrt oder im betrieblichen Intranet vorgehalten werden. Der Hinweis auf Internetseiten, auf denen Lieferanten Sicherheitsdatenblätter zur Einsicht bereithalten, reicht nicht aus."