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Im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) werden Stoffe aufgelistet, für die EU-weit ein AGW festgelegt wurde.Die TRGS 905 ist eine nationale Ergänzung zu diesen EU-weit geltenden Vorgaben in Anhang VI Teil 3 Tabelle 3.1 der CLP Verordnung.Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bewertet in und für Deutschland ergänzend zu den EU-Vorgaben die Gefährlichkeit bestimmter Stoffe ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 44104
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
sind abhängig von den jeweiligen Bearbeitungsverfahren. Wir empfehlen die Anschaffung eines holzstaubgeprüften Industriesaugers.Weitere Hinweise:Eichenholzstaub ist als krebserzeugend eingestuft. Eine ausführliche Begründung zur Einstufung finden Sie in der TRGS 901, Teil II, Ziffer 20. Schutzmaßnahmen für die Be- und Verarbeitung von Holz, soweit dabei Holzstaub entsteht, werden in der Technischen Regel ...
Stand: 04.08.2018
Dialog: 3261
-Staub für Arsenverbindungen in der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“.Weitere Informationen zu dieser Problematik liefern die TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ und die DGUV Regel 101-004 „Kontaminierte Bereiche“. ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43472
Ja, die Substitutionsprüfung ist Pflicht. Lediglich wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden.Der Umgang mit Gefahrstoffen unterliegt den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Generell gilt, dass der Arbeitgeber eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen ...
Stand: 06.07.2019
Dialog: 42346
Betriebsanweisung.- Unterweisung der Mitarbeiter.- Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses.- Erstellung eines Verzeichnisses der Beschäftigten, die die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ausführen.- Erstellung einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung.- Ermittlung der Exposition.- Durchführen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.- Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 13922
. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B hat der Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV zu ergreifen.Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
" der GefStoffV zu ermitteln. Hierbei unterstützt u. a. das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG). Der § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" trifft in diesem Falle nicht zu, da dort ausdrücklich nur Stoffe der Kategorie 1 und 2 angesprochen werden. Welche Schutzmaßnahmen explizit zu ergreifen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
technischen Regelwerk gehörende TRGS 910 sind für diese Tätigkeiten gar nicht anwendbar und zwar ganz unabhängig davon, ob es sich um Jugendliche oder andere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer handelt. Auch die Einrichtung beispielsweise von Büroräumen, in denen eine Exposition mit einem Gefahrstoff aus einem benachbarten Produktionsbereich besteht, und mit dem also in dem Bürobereich direkt gar keine ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43362
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) darf die abgesaugte Luft bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B nicht in den Arbeitsbereich zurückgeführt werden; es sei denn, es werden behördlich oder berufsgenossenschaftlich anerkannte Verfahren und Geräte verwendet. Gemäß Nummer 4.5 der TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten", welche ...
Stand: 27.04.2022
Dialog: 42737
nicht wieder in Arbeitsbereiche gelangen kann. Ist es zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Lüftung erforderlich, die Türen geschlossen zu halten, so ist hierfür Sorge zu tragen, dass diese nicht offen stehen.(2) Umluft ist zur Raumlüftung nur zulässig, wenn keine gefährliche Konzentration von Gefahrstoffen auftreten kann. Gemäß § 11 Abs. 4 GefStoffV darf in Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4504
bezeichnet.Da Quarzsand in der Regel diesen Anteil überschreitet, ist der Einsatz des früher oft gebräuchlichen Quarzsandes als Strahlmittel heute grundsätzlich verboten.Grund ist die Gesundheitsgefahr durch den siliziumhaltigen Staub, der bis zur Lungenkrankheit Silikose führen kann.In der Technischen Regel für Gefahrstoffe - TRGS 906 werden "Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte ...
Stand: 10.05.2019
Dialog: 4569
Gesundheitsgefahren als auch physikalisch-chemische Gefährdungen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Gesundheitsgefahren ist auf Basis der vorliegenden Informationen (es werden nach der Fragestellung keine Tätigkeiten mit als krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen durchgeführt) zunächst zu prüfen, ob die Maßnahmen der Maßnahmenstufen 1 (§ 8) und 2 (§ 9) ausreichen um ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
(§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV). Weiterhin sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44059
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Ist dies der Fall, so hat er alle ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
werden, und entleerte Behälter, die noch Reste von Gefahrstoffen enthalten können, sicher gehandhabt, vom Arbeitsplatz entfernt und sachgerecht gelagert oder entsorgt werden. (7) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass als giftig, sehr giftig, krebserzeugend Kategorie 1 oder 2, erbgutverändernd Kategorie 1 oder 2 oder fortpflanzungsgefährdend Kategorie 1 oder 2 eingestufte Stoffe und Zubereitungen unter Verschluss ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Asbest bzw. asbesthaltige Erzeugnisse sind gefahrstoffrechtlich als krebserzeugend eingestuft, wobei eine mögliche Gesundheitsgefährdung von der Art und der chemischen Zusammensetzung des Staubes, der Höhe und der Dauer der Staubbelastung abhängt (siehe dazu auch Arbeiten mit Gefahrstoffen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz ...
Stand: 04.10.2016
Dialog: 4780
903), Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen (TRGS 910) oder Beurteilungsmaßstäbe in den entsprechenden TRGS veröffentlicht wurden. Weitere Informationen zu krebserzeugenden und sensibilisierenden Gefahrstoffen finden sich in den TRGS 905 und TRGS 907.“In der Praxis werden bspw. auch Schweißrauche, Metall- und Holzstäube sowie Dieselmotoremissionen in der Regel im Gefahrstoffverzeichnis aufgeführt ...
Stand: 26.10.2021
Dialog: 43601
nicht wieder in Arbeitsbereiche gelangen kann. Ist es zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Lüftung erforderlich, die Türen geschlossen zu halten, so ist hierfür Sorge zu tragen, dass diese nicht offen stehen. (2) Umluft ist zur Raumlüftung nur zulässig, wenn keine gefährliche Konzentration von Gefahrstoffen auftreten kann. Gemäß § 11 Abs. 4 GefStoffV darf in Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047