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auch als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend bekannt. Die Schutzmaßnahmen, die erforderlich sind, um die von den gefährlichen Stoffen ausgehenden Gefährdungen zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern, sind den Gefährlichkeitsmerkmalen der freigesetzten Stoffe entsprechend nach § 7 GefStoffV - Grundpflichten - und nach § 8 GefStoffV - Allgemeine Schutzmaßnahmen - zu gestalten ...
Stand: 19.02.2013
Dialog: 17964
l bis höchstens 50 l mindestens 74 × 105 - über 50 l bis höchstens 500 l mindestens 105 × 148 - größer als 500 l mindestens 148 × 210 Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung nach GHS Verordnung finden Sie auch bei der BAuA. ...
Stand: 03.05.2016
Dialog: 7891
Einstufungs- und Kennzeichnungsvorschriften gelten für fertige Arzneimittel ebenfalls nicht; aber die Umgangsvorschriften der Gefahrstoffverordnung (3. und 4. Abschnitt der Gefahrstoffverordnung -GefStoffV-; hierzu gehört auch die Lagerung und Beförderung im Betrieb) sind einzuhalten.Für Gefahrstoffe, die keine Arzneimittel oder Medizinprodukte darstellen, gilt:Der Hersteller der Gase muss gemäß § 5 ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 15951
werden. Eine mögliche Gefährdung ist u. a. abhängig von der Konzentration von KSS-Dämpfen/-Aerosolen in der Atemluft, der Konzentration von krebserzeugenden Nitrosaminen, die sich in wassergemischten KSS aus nitrosierbaren sekundären Aminen bilden können (siehe TRGS 552 "N-Nitrosamine" und TRGS 611 "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine ...
Stand: 17.09.2021
Dialog: 4176
(§ 7 "Grundpflichten" Abs. 1 der GefStoffV). Weiterhin sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
: Abbruch- und Instandsetzungsarbeiten gem. § 11 (2) GefStoffV) wegen ihrer nachweislich krebserzeugenden Wirkung verboten wurde, bedeutet das für den Arbeitgeber, dass er vor Aufnahme der Tätigkeiten an einem Gebäude (u. a. Putze) bzw. an einer technischen Anlage (z. B. Brandschutzklappe) über den Auftraggeber relativ einfach über das Baubeginndatum feststellen kann, ob im Bereich seiner geplanten ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44065
ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen, in dem auf die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter verwiesen wird. Das Verzeichnis muss mindestens folgende Angaben enthalten:1. Bezeichnung des Gefahrstoffs,2. Einstufung des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften,3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen,4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung".In § 10 Absatz 3 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist folgendes nachzulesen:"Wenn Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausgeübt werden, hat der Arbeitgeber...2.Gefahrenbereiche abzugrenzen, in denen Beschäftigte diesen Gefahrstoffen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können, und Warn ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 42248
Gesundheitsgefahren als auch physikalisch-chemische Gefährdungen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Gesundheitsgefahren ist auf Basis der vorliegenden Informationen (es werden nach der Fragestellung keine Tätigkeiten mit als krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen durchgeführt) zunächst zu prüfen, ob die Maßnahmen der Maßnahmenstufen 1 (§ 8) und 2 (§ 9) ausreichen um ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
. Die hierzu erforderlichen Informationen müssen vom Unternehmer beschafft werden. (§ 6 GefStoffV).Als oft hilfreich für die Einstufung eines Gemisches hat sich der GisChem-Gemischrechner der BG RCI und der BGHM erwiesen. ...
Stand: 10.07.2020
Dialog: 43184
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist zur Kennzeichnung von Rohrleitungen unter der Nummer 4.5.3 folgendes nachzulesen:"(1) Nicht erdverlegte Rohrleitungen, in denen gefährliche Stoffe und Gemische von einer Anlage zu einer anderen, oder auf einem Werksgelände von einem Betriebsgebäude zu einem anderen befördert werden, sind gemäß Nummer 4.3 Absatz 5 ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B hat der Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV zu ergreifen.Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
. h. die Aktualisierung des Sicherheitsdatenblattes muss unverzüglich erfolgen, wenn sich Änderungen ergeben, die für den sicheren Umgang und die auszuwählenden Maßnahmen relevant sind oder zu anderen Einstufungen führen.Die unter Artikel 31 der REACH-Verordnung festgelegten Pflichten richten sich an den Lieferanten. Das bedeutet, dass ein Abnehmer zunächst grundsätzlich darauf vertrauen darf ...
Stand: 29.01.2025
Dialog: 11885
nicht wieder in Arbeitsbereiche gelangen kann. Ist es zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Lüftung erforderlich, die Türen geschlossen zu halten, so ist hierfür Sorge zu tragen, dass diese nicht offen stehen. (2) Umluft ist zur Raumlüftung nur zulässig, wenn keine gefährliche Konzentration von Gefahrstoffen auftreten kann. Gemäß § 11 Abs. 4 GefStoffV darf in Arbeitsbereiche, in denen Tätigkeiten mit krebserzeugenden ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
sind besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B entsprechend § 10 der GefStoffV zu berücksichtigen.Um die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten bei Betriebsstörungen, Unfällen oder Notfällen zu schützen, hat der Arbeitgeber rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
können. Bei den beschriebenen Sortiertätigkeiten sollten in der Regel (neben den Schutzmaßnahmen nach den §§ 8 und 9 der GefStoffV) die Schutzmaßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der GefstoffV zu treffen sein, wobei eine Sortierung von Baumischabfällen nach den gefahrstoffrechtlichen Vorschriften grundsätzlich ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6020
, dass ein Desinfektionsmittel die Kriterien der CLP-Verordnung für die Einstufung als gefährlich nicht erfüllt und somit im Sinne des Chemikaliengesetzes nicht als gefährlich einzustufen und damit auch nicht zu kennzeichnen ist. Jedoch muss das Desinfektionsmittel in jedem Fall die Kennzeichnungsbestimmungen nach Artikel 69 der EU-Biozid-Verordnung erfüllen.Bestimmte Desinfektionsmittel können außerdem als Medizinprodukte ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 43366
bis 13) richtet sich nach der jeweiligen Art und Einstufung der Gefahrstoffe sowie der Lagermenge und ist in Tabelle 1 der TRGS 510 dargestellt. Der Abschnitt 13 ist dann zu berücksichtigen, wenn die Lagerung in einem Lager nach Abschnitt 5 erforderlich ist und die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg übersteigt. Für Chlortrifluorid (Gefahrenhinweise H270, H280, H330, H314, H318) bedeutet das konkret ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
desArbeitsschutzes und derArbeitsmedizin.Erforderliche Maßnahmen aus der Sicht des Arbeitsschutzes:Für Ihre Fragestellung gibt es keine normativen Vorgaben. Man könnte einen Analogieschluss mit der TRGS 410 „Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“ machen.Grundlage für die Aufnahme in das Expositionsverzeichnis ist das Ergebnis ...
Stand: 19.12.2022
Dialog: 24843