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).Sollen also mehr als 1.500 kg Gefahrstoffe im Freien gelagert werden, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Gefahrstoffe werden in einem Gefahrstofflager im Freien gelagert, welches die Anforderungen nach den Abschnitten 5 und 13 (und ggf. nach den Abschnitten 6 bis 12) der TRGS 510 erfüllt, oder es wird (z. B. durch ausreichend große Abstände) sichergestellt, dass pro Brand(bekämpfungs)abschnitt ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit, 2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesondere ...
Stand: 14.11.2024
Dialog: 16666
beim Versprühen größerer Mengen zur Überschreitung des Grenzwertes von 0,71 mg/m3 (bisheriger MAK-Wert, z.Zt. in der Bearbeitung) kommen. Kritisch sind außerdem Sprühdesinfektionen mit alkoholischen Desinfektionsmitteln (hier Isopropanol). Die Dämpfe bilden – auch in geringen Mengen – mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre. Der Arbeitgeber hat nach § 7 Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit TRGS ...
Stand: 08.04.2013
Dialog: 4345
. Aus dem Wortlaut der TRGS lässt sich daher schließen, dass bei längerer Exposition eine größere Aufnahmegefahr besteht. Der Arbeitgeber muss in einer Gefährdungsbeurteilung die Gefährdung für die Beschäftigten einschätzen und dokumentieren. Die Gefährdung ist unter anderem abhängig von der Expositionshöhe und dem Aggregatzustand der freiwerdenden Dioxine (je feiner die Staubpartikel, desto leichter ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 13961
Welche Gefährdungen für die Beschäftigten am Arbeitsplatz bestehen und welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind, muss der Arbeitgeber generell im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Wird eine Hautgefährdung festgestellt, muss auch ein Hautschutzplan erstellt werden. Dabei und bei der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln soll sich der Arbeitgeber durch die Betriebsärztin ...
Stand: 21.07.2023
Dialog: 43802
. Folgendes zu lesen:"Asbesthaltige Putze, Estriche und Spachtelmassen sind keine AZ-Produkte und keine asbestzementhaltige Wandverkleidung. Sie sind zudem so fest mit dem Gebäude verbunden, dass ihr Abbruch ohne größere bauliche Maßnahmen unmöglich ist. (Das Überdeckungsverbot gilt hier nicht.) Zulässige überdeckende Tätigkeiten wie Tapezieren, Malen und Streichen zählen in der Regel ...
Stand: 28.02.2023
Dialog: 43771
oder baurechtlicher Nutzungseinheit dürfen kleinere Mengen als in Tabelle 1 Spalte 3 angegeben unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 auch außerhalb von Lagern gelagert werden (Kleinmengen). Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von Lagern gelagert wird, darf 1.500 kg nicht überschreiten."Folglich sind, wenn in Verkaufsräumen größere Mengen gelagert werden sollen, die notwendigen ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 43986
Der "alte" Artikel 30 Absatz 1 der CLP-Verordnung sah Folgendes vor:"Der Lieferant sorgt dafür, dass das Kennzeichnungsetikett bei jeder Änderung der Einstufung oder Kennzeichnung des Stoffes oder Gemisches unverzüglich aktualisiert wird, wenn die neue Gefahr größer ist oder wenn neue zusätzliche Kennzeichnungselemente nach Artikel 25 erforderlich sind, wobei die Art der Änderung hinsichtlich ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 44067
wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1.Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2.Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 42547
Festigkeit und thermische Anforderungen an den Chemikalienschutzhandschuh,6. ergonomische Anforderungen (Größe, Passform sowie Anforderungen an die Länge des Handschuhs (Stulpen)),7. Anforderungen an Tastsinn und Griffigkeit,8. bekannte Kontaktallergien der Beschäftigten gegen das Handschuhmaterial (z. B. Latex) oder Handschuh-Inhaltsstoffe (z. B. Vulkanisationsbeschleuniger, Alterungsschutzmittel ...
Stand: 23.12.2022
Dialog: 43480
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2. Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen, die die Beschäftigten zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz durchzuführen haben; dazu gehören insbesonderea ...
Stand: 08.04.2021
Dialog: 7235
, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form und Sprache zugänglich gemacht wird. Die Betriebsanweisung muss mindestens Folgendes enthalten:1.Informationen über die am Arbeitsplatz vorhandenen oder entstehenden Gefahrstoffe, wie beispielsweise die Bezeichnung der Gefahrstoffe, ihre Kennzeichnung sowie mögliche Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit,2.Informationen über angemessene Vorsichtsmaßregeln ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43006
Eine solche allgemeingültige Vorgabe zu Bleistaubmessungen am Arbeitsplatz gibt es nicht.Regelungen zum beruflichen Umgang mit Blei sind unter anderem in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bzw. in der konkretisierenden TRGS 505 "Blei" enthalten.Hier findet sich immer wieder der Hinweis, dass individuell in der Gefährdungsbeurteilung (GBU) festzulegen ist, welche Gefährdungen bestehen, welche ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 44064
Vor Aufnahme einer Tätigkeit mit Gefahrstoffen durch Beschäftigte hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen. Diese ist Grundlage für alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ermöglicht dem Arbeitgeber eine auf den einzelnen Arbeitsplatz bzw. auf die einzelne Tätigkeit ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
Teerkleber oder um weniger mit PAK belasteten Bitumen handelt, kann meist anhand des Aussehens – schwarz oder eher dunkelbraun –nicht entschieden werden.Bei teerhaltigen Klebstoffen kann z. B. ein schadhafter Parkettboden zu erhöhter PAK-Belastung im Raum führen, und zwar auch nach Jahrzehnten. Ein schadhafter Parkettboden liegt vor, wenndas Parkett ganz oder in (größeren) Teilbereichen, z. B ...
Stand: 27.09.2023
Dialog: 26236
werden? Zu der Fragestellung, wie Gefahrstoffe zu bewerten sind, für die kein Arbeitsplatzgrenzwert existiert (oder nicht mehr existiert), wird in der LASI-Leitlinie LV 45 - bezogen werden kann - unter Abschnitt D 3 STOFFE OHNE GRENZWERT folgendes ausgeführt: "D 3.1 § 7 Wie erfolgt künftig die Beurteilung von Arbeitsplätzen, an denen Stoffe ohne Grenzwert verwendet werden, ggf. auch solche, die früher einen TRK ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 17416
Abgase von Dieselmotoren sind ein komplexes Gemisch gasförmiger und partikelförmiger Substanzen. Insbesondere sind dies Dieselrußpartikel, Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenstoffdioxid (CO2), Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2). Die Zusammensetzung der Abgase ist auch abhängig von Motortyp, Kraftstoff und Betriebsweise (z. B. Lastzustand, Wartungszustand, Fahrverhalten). Bei Verwendung ...
Stand: 28.06.2021
Dialog: 43553
und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beachten hat, sind zu beschreiben. Sie sollten untergliedert werden in: 1.Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition, 2.Organisatorische Schutzmaßnahmen, 3.Hygienevorschriften und notwendige Arbeitskleidung, 4.Persönliche Schutzausrüstung (Art, Typ und Benutzungshinweise). (2) Es wird empfohlen, auch auf Beschäftigungsbeschränkungen ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27190
vermeiden.- Für gute Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Lokale Absaugung benutzen.- Notbrause und Augenwascheinrichtung sollten im Arbeitsbereich leicht zugänglich sein.- Funkensicheres Werkzeug verwenden.- Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.Organisatorische Maßnahmen: - Bereithalten eines aktuellen Sicherheitsdatenblattes.- Erstellen einer tätigkeitsbezogenen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 13922