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Was ist bei der Desinfektion von Arbeitsflächen mit einer Isopropanol-Wasserstoffperoxid-Lösung zu beachten? Gibt es Alternativen?

KomNet Dialog 4345

Stand: 08.04.2013

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Gefährdungen durch Gefahrstoffe > Gefährdungen durch bestimmte Gefahrstoffe

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Frage:

Wir sind eine Apotheke mit Sterillabor. Zur Beseitigung von Sporen desinfizieren wir unsere Arbeitsflächen mit einer Isopropanol-Wasserstoffperoxid(3%)-Mischung durch Sprühdesinfektion. Ist H2O2 durch Einatmen des Sprühnebels gesundheitsschädlich? Besonders, weil die Reinigungsarbeiten vorrangig von ein- und derselben Person ausgeführt werden? Ist die Sprüh- besser durch eine Wischdesinfektion zu ersetzen? Gibt es eine Alternative zu H2O2 zur Abtötung von Sporen oder ist die Verringerung der H2O2-Konzentration sinnvoll?

Antwort:

Sie benutzen zur Desinfektion der Arbeitsflächen eine Isopropanol-Wasserstoffperoxid (3%)-Zubereitung.
H2O2 hat konzentrationsabhängig u.a. reizende bis ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute und kann zu entzündlichen Veränderungen an den Atemwegen führen.
Zubereitungen mit weniger als 5% H2O2  sind gefahrstoffrechtlich nicht eingestuft, es kann jedoch beim Wischen und in noch stärkerem Maße beim Versprühen größerer Mengen zur Überschreitung des Grenzwertes von 0,71 mg/m3 (bisheriger MAK-Wert, z.Zt. in der Bearbeitung) kommen.
Kritisch sind außerdem Sprühdesinfektionen mit alkoholischen Desinfektionsmitteln (hier Isopropanol). Die Dämpfe bilden – auch in geringen Mengen – mit Luft eine explosionsfähige Atmosphäre.

Der Arbeitgeber hat nach § 7 Gefahrstoffverordnung in Verbindung mit TRGS 525 im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung unter Abwägung hygienischer Erfordernisse das Desinfektionsmittel mit dem geringsten gesundheitlichen Risiko für die Beschäftigten auszuwählen. Er hat außerdem zu prüfen, ob Gefährdungen durch Verfahrensänderungen (z.B. Verzicht auf Ausbringungsverfahren mit Aerosolbildung) verringert werden können. Das Ergebnis der Prüfung von Ersatzstoffen und –verfahren ist zu dokumentieren. Orientierung bietet dabei eine vom VAH - Verbund für Angewandte Hygiene herausgegebene Liste der geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsverfahren (VAH-Liste). Für behördlich angeordnete Desinfektionen existiert eine Desinfektionsmittel-Liste des Robert-Koch-Instituts.

In Ihrem konkreten Fall wäre zunächst der Ersatz des brennbaren Desinfektionsmittels durch ein nicht brennbares Mittel (z.B. auf Basis von Aldehyden) zu prüfen. Die Umgangsvorschriften für aldehyhaltige Desinfektionsmittel sind dabei zu beachten (s. Ziffer 7.3.3.1 TRGS 525). Eine Wischdesinfektion ist der Sprühdesinfektion aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht in jedem Fall vorzuziehen.