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Gibt es eine genaue Definition von Vollkontakt und Spritzkontakt bei Chemikalienschutzhandschuhen?

KomNet Dialog 43480

Stand: 23.12.2022

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Persönliche Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Im Sicherheitsdatenblatt werden unter dem Punkt 8.2, Begrenzung und Überwachung der Exposition .. Handschutz,.. bei Chemikalien, Schutzhandschuhe angegeben. Unter den Begriffen Vollkontakt und Spritzkontakt werden Durchbruchzeiten von Chemikalienschutzhandschuhen angegeben. Die Zeiten für den Spritzkontakt sind dabei häufig auch mit 480 Minuten angegeben. Gibt es eine genaue Definition von Vollkontakt und Spritzkontakt, bzw. was ist darunter zu verstehen?

Antwort:

Zunächst finden sich die Regelungen zu Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen in der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen".

Unter der Nummer 5.5.2 "Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen" finden sich unter Anderem folgende grundlegende Informationen:

"(1) Folgende Informationen müssen zur Auswahl geeigneter Chemikalienschutzhandschuhe vorliegen und sind bei der Auswahl von Schutzhandschuhen immer zu berücksichtigen:

1. Verwendete oder freigesetzte Gefahrstoffe (Stoff oder Gemisch) und ihre Einstufung,

2. die vorgesehene Tätigkeit,

3. Art, Ausmaß und Dauer des Hautkontakts bzw. der hautgefährdenden Tätigkeit,

4. weitere gleichzeitig oder direkt anschließend verwendete Stoffe oder Gemische,

5. Anforderungen an die mechanische Festigkeit und thermische Anforderungen an den Chemikalienschutzhandschuh,

6. ergonomische Anforderungen (Größe, Passform sowie Anforderungen an die Länge des Handschuhs (Stulpen)),

7. Anforderungen an Tastsinn und Griffigkeit,

8. bekannte Kontaktallergien der Beschäftigten gegen das Handschuhmaterial (z. B. Latex) oder Handschuh-Inhaltsstoffe (z. B. Vulkanisationsbeschleuniger, Alterungsschutzmittel)."

Wir möchten in diesem Zusammenhang daher zunächst auch auf den Anhang 6 der TRGS 401 "Ablaufdiagramm zur Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen" hinweisen.

Unter Nummer 3.2 "Wie lange kann ein Chemikalienschutzhandschuh getragen werden?" der DGUV Information 212-007 ist folgendes nachzulesen:

"Die Zeit, die ein Schutzhandschuh unter Praxisbedingungen getragen werden kann, ohne von dem chemischen Arbeitsstoff durchdrungen zu werden, wird als Tragedauer bezeichnet.

Mit der Tragedauer ist nicht die Durchbruchzeit gemeint, die unter Normbedingungen nach DIN EN 374-3 ermittelt wird.

Die bei Kontakt mit einem Gefahrstoff zu erwartende Tragedauer sollte dem Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen chemischen Arbeitsstoffes entnommen werden oder sie ist in Zusammenarbeit mit dem Produkthersteller und dem Handschuhhersteller speziell zu ermitteln (siehe auch Handschuhdatenbank unter www.gisbau.de). Die Eigenschaften der typischen Handschuhmaterialien (siehe Abschnitt 2.1) sind von der Zusammensetzung der Rohstoffe und dem Produktionsverfahren abhängig. Dies hat zur Folge, dass Schutzhandschuhe unterschiedlicher Hersteller, die aus augenscheinlich gleichem Material gefertigt sind, unterschiedliche Schutzwirkungen haben können („Nitril“ ist nicht gleich „Nitril“).

Viele Faktoren, die durch den Arbeitsplatz und die Tätigkeit vorgegeben sind, haben Einfluss auf die Tragedauer.

Insbesondere sind zu beachten:

• Handschuhmaterial und Materialstärke,

• Arbeitsverfahren/Tätigkeit,

Art der Benetzung (Chemikalienspritzer oder Vollkontakt),

• Dauer und Intensität des Kontaktes,

• Verwendete Chemikalie, Einzelstoffe oder Zubereitungen und deren Verarbeitungs- temperatur,

• Erwärmung des Handschuhmaterials, thermische Beanspruchung,

• Mechanische Beanspruchung des Handschuhs,

• Alterung, Lagerung und Reinigung

Grundsätzlich kann ein Schutzhandschuh über den vom Hersteller angegebenen maximalen Zeitraum hinaus bei Kontakt mit einer Chemikalie/Zubereitung nicht weiter verwendet werden, was bedeutet, dass selbst bei der höchsten Klasse 6 (entspricht > 480 min) eine Wiederverwendung nach acht Stunden nicht empfohlen werden kann. Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass in einem optimierten Arbeitsablauf nur noch mit Flüssigkeitsspritzern zu rechnen ist, können gegebenenfalls auch Handschuhe mit geringerem Leistungsvermögen als im Sicherheitsdatenblatt angegeben, verwendet werden. Es muss dann sichergestellt sein, dass die Handschuhe nach dem Chemikalienkontakt kurzfristig gewechselt werden. Solche Handschuhe sollten gegenüber der verwendeten Chemikalie/Zubereitung mindestens den Schutzindex Klasse 1 (> 10 min) erreichen."

Gemäß einem Artikel "Praxisnahe Auswahl von Chemikalien- Schutzhandschuhen – ein neuer Ansatz" des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) wurden Aussagen dazu konkreter formuliert.

Unter Nummer 3.2 "Schutzhandschuhe zum Einsatz als Spritzschutz" des Artikels ist folgendes zu lesen:

"Spritzschutz-Handschuhe werden definiert als „Chemikalien-Schutzhandschuhe für den nicht beabsichtigten Kontakt mit Chemikalien, wobei die Eintrittwahrscheinlichkeit eines Kontaktes sehr gering ist.“ Nach erfolgtem Kontakt ist der Handschuh sofort abzulegen, spätestens jedoch innerhalb von zehn Minuten. Eine Wiederverwendung ist ausgeschlossen. Der Chemikalien-Spritzschutzhandschuh hat nach Prüfung in Anlehnung an DIN EN 374–3 (bei 33 °C) mindestens die Leistungsstufe 1 (also 10 Minuten Tragezeit) für die vorgeschriebene Chemikalie zu erfüllen."

Unter Nummer 3.5 "Einsatz von Chemikalien-Schutzhandschuhen bei Kurzzeit- und Dauerkontakt" ist zudem folgendes aufgeführt:

"Kurzzeit- und Dauerkontakt sind gleich zu behandeln, da die Chemikalie selbst nach kurzzeitigem Kontakt auf dem Handschuh verbleibt und auf diesen weiter einwirkt. Maßgeblich für die Verwendungsdauer ist der erstmalige Eintritt eines Chemikalienkontaktes. Selbst Zeiten, in denen der Handschuh nicht getragen wird (z. B. Pause), müssen für die Tragedauer vollständig berücksichtigt werden. Diese Betrachtungen gelten unabhängig von der exponierten Fläche des Handschuhs. Es kann in Einzelfällen hiervon abgewichen werden, sofern durch geeignete Untersuchungen unter den gegebenen Einsatzbedingungen eine Wiederverwendung bzw. verlängerte Weiterbenutzung von einer kompetenten Stelle nachgewiesen werden kann. Diese Untersuchungen sollen unter standardisierten Bedingungen durchgeführt werden, die auf Initiative der Handschuh-Hersteller in Zusammenarbeit mit den Prüfstellen unter Mitwirkung des FA „PSA“ festgelegt werden."

Fazit:

Bezüglich Ihrer Frage nach einer genauen Definition von "Vollkontakt" und "Spritzkontakt" ist den aufgeführten Auszügen zu entnehmen, dass es sich dabei auch um die Zeit handelt, die ein Schutzhandschuh in den jeweiligen Arbeitsverfahren, ohne von dem chemischen Arbeitsstoff durchdrungen zu werden, ausgesetzt ist.

Vor allem jedoch ist der Punkt der "Beabsichtigung" des Arbeitsverfahrens dabei zu beachten:

Ein Chemikalienschutzhandschuh für den "Spritzkontakt" - wie Sie erwähnten - wird dann verwendet, wenn ein Kontakt mit Chemikalien nicht beabsichtigt ist.

Ein Chemikalienschutzhandschuh bei Verwendung im "Vollkontakt", beinhaltet demnach die Beabsichtigung des Umganges bzw. des Kontaktes mit der Chemikalie.