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Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:...6.Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42719
durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. Nr. 6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen - möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken - mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
es nicht zu einer Aneinanderlagerung der Partikel. Wird das Produkt jedoch in einem Strahl aus einem Druckbehälter abgegeben, können sich die Partikel aneinanderlagern und dann aspiriert werden. Normalerweise sind die Partikel des durch Sprühpistolen und Sprühpumpen erzeugten Nebels groß, so dass eine Aneinanderlagerung und anschließende Aspiration möglich ist. Lässt sich der Pumpmechanismus entfernen und kann der Inhalt ...
Stand: 02.11.2023
Dialog: 27790
werden aus anderen Gründen (kosmetisch) getragen. Von daher ist zunächst unter Beteiligung der/des Betroffenen, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ des Betriebsarztes (und nach Rücksprache mit der behandelnden Augenärztin/ dem behandelnden Augenarzt) zu überlegen, ob am Arbeitsplatz eine Brille getragen werden sollte.Wenn eine medizinische Notwendigkeit zum Tragen von Kontaktlinsen besteht ...
Stand: 25.10.2023
Dialog: 4708
(BGW) von 150 µg/l Blut als gesundheitsbasierter Grenzwert festgelegt. Insbesondere die in Elektro- und Elektronikgeräten eingesetzten Lote („Lötzinn“) enthielten bis 2007 teilweise große Mengen Blei und dürfen gemäß RoHS Artikel 4 Absatz 6 nur noch in den nach RoHS Anhang II genehmigten, zeitlich befristeten Ausnahmen verwendet werden, solange kein technologisch geeigneter Ersatz verfügbar ...
Stand: 27.04.2025
Dialog: 44112
sind oder die Konzentration an A-Staub in der Luft am Arbeitsplatz größer drei mg/m³ ist. Zwar wird in der TRGS 528 noch der alte Wert von 3 mg/m³ genannt, jedoch wird auch auf den AGW der TRGS 900 verwiesen. Da dieser geringer ist, ist dieser unserer Einschätzung nach einzuhalten. Nach Punkt 2.4.2 "Vorgehen bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes für die alveolen-gängige Fraktion ...
Stand: 04.06.2014
Dialog: 21264
Beim Holzstaub wird aufgrund der Partikelgröße zwischen einatembarem, thorakalem und alveolengängigem Staub unterschieden. Der größte Anteil entfällt dabei auf den einatembaren Staub, der in Mund und Nase verbleibt. Die beiden anderen Bestandteile gelangen bis in die unteren Atemwege. Somit sind auch Staubpartikel von weniger als 10 µm vorhanden. Die Anteile und Mengen der Partikelgrößen sind abhä ...
Stand: 04.08.2018
Dialog: 3261
und Arbeitnehmern. Dies gilt natürlich ganz besonders für krebserzeugende Stoffe, bei denen gemäß TRGS 910 auch unterhalb der Akzeptanzschwelle ein quantifizierbares Restrisiko größer Null besteht. Die Forderung der ASR A3.6, dass an solchen Arbeitsplätzen Außenluftqualität bei der Beurteilung zu Grunde zu legen ist, macht das deutlich. ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43362
Die TRGS 510 greift, wie Sie es bereits vermutet haben, in diesem Fall nicht, da die Stoffe entnommen und nicht gelagert werden. Vielmehr sollten Sie sich an den Anforderungen im Abschnitt 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) „Schutzmaßnahmen“ und der entsprechenden TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ orientieren. Gefahrstoffe sollten immer nur in der Menge am Arbeitsplatz aufbewahrt ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134
in die Lage versetzen, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Sicherheit am Arbeitsplatz sowie zum Schutz der Umwelt zu ergreifen. Der Ersteller des Sicherheitsdatenblatts muss berücksichtigen, dass ein Sicherheitsdatenblatt seine Adressaten über die Gefahren eines Stoffs oder eines Gemischs informieren sowie Angaben über die sichere Lagerung, Handhabung und Entsorgung ...
Stand: 04.09.2019
Dialog: 42833
Die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) bindet die Größe der Gefahrenpiktogramme an die Mindestabmessungen des Kennzeichnungsetiketts. Jedes Gefahrenpiktogramm muss mindestens ein Fünfzehntel der auf dem Kennzeichnungsetikett für obligatorische Kennzeichnungsinformationen vorgesehenen Mindestfläche einnehmen. Die Ein-Fünfzehntel-Regel ist nicht mehr anwendbar, wenn bei Verpackungen ...
Stand: 13.06.2017
Dialog: 29509
Häufig treten bei Beschäftigten an Innenraum-Arbeitsplätzen, d.h. an Arbeitsplätzen ohne Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, unspezifische gesundheitliche Beeinträchtigungen und Befindlichkeitsstörungen auf, wie z.B. Haut- und Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche auf für die chemische Stoffe in der Innenraumluft verantwortlich sein können. Diese ...
Stand: 05.09.2019
Dialog: 42834
In der TRGS 526 "Laboratorien" ist hierzu unter dem Punkt 4.16 folgendes nachzulesen:"4.16.1 Sammlung und Transport(1) Die einzelnen Abfallarten sind getrennt so zu sammeln, dass gefährliche Reaktionen ausgeschlossen sind. Es sind Behälter bereitzustellen, die nach Größe und Bauart für die Sammlung der einzelnen Abfallarten geeignet sind und die von den Beschäftigten sicher transportiert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5885
Zu 1:Die zusätzlichen Maßnahmen des Abschnitt 12 der TRGS 510 sind erst ab einer Lagermenge entzündbarer Flüssigkeiten größer 200 kg (Gefahrenhinweise H224, H225) bzw. größer 1.000 kg (H226) zu treffen. Hierzu gehören auch die Brandschutzabstände bei der Lagerung im Freien. Somit sind für kleinere Lagermengen keine Brandschutzabstände vorgeschrieben. Für Mengen unter 200 kg sind die allgemeinen ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
In § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"Zur Lagerung führt die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 510 - Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern in Abschnitt 4 aus:4.1 (3)"In Arbeitsräumen sind Gefahrstoffe in besonderen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die 15 kg Aerosolpackungen in einem Büroraum gelagert werden. Die Lagerung der entzündbaren/ extrem entzündbaren Aerosole hat auf der Grundlage einer durch den Arbeitgeber durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gem. § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu erfolgen. In der Gefährdungsbeurteilung sind die organisatorischen und technischen Schutzmaßnahmen nac ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
Wolframelektroden beim Wolfram-Inertgasschweißen (WIG) bietet die DGUV Information 209-049.Für die technische Realisierung von Absaugeinrichtungen sollten die von Herstellerfirmen angebotenen Vor-Ort-Beratungen genutzt werden. Diese bieten i.d.R. auch für das Absaugen von Schweißrauchen an ortsveränderlichen Arbeitsplätzen oder an Werkstücken mit größeren Abmaßen geeignete technische Lösungen ...
Stand: 30.03.2022
Dialog: 5543
ist, wird in Ihrer Gefährdungsbeurteilung - wie in Ihrer Frage bereits vermutet - festgestellt, begründet und dokumentiert. Das Ergebnis hängt immer von der Art des Arbeitsplatzes und natürlich der Gase ab. Handelt es sich bspw. um Tätigkeiten mit Lösemitteln, so findet man in der DGUV Information 213-072 "Lösemittel" die Aussage, dass personenbezogene Messungen im Atembereich ortsfesten Luftmessungen vorzuziehen ...
Stand: 26.02.2020
Dialog: 43047
Bei der Lagerung ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:"...Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird Folgendes gefordert ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 43758