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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Möglichkeiten hinsichtlich des Sick-Building-Syndroms haben wir?

KomNet Dialog 42834

Stand: 05.09.2019

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Schadstoffermittlung, Messungen

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Frage:

Nach dem Umzug in ein saniertes Bürogebäude, ebenerdig, 150 qm Gesamtfläche, 6 Mitarbeiter, traten bei einer Mitarbeiterin zunächst Nesselsucht im Gesicht, juckende Haut an den unbedeckten Stellen, Bindehautentzündung, laufende Nase, Übelkeit, Kopfschmerzen, geschwollene Zunge und Gaumen, Hustenreiz im Hals und im weiteren Verlauf Gelenk- und Muskelschmerzen, Müdigkeit und Konzentrationsstörungen, Haarausfall bis hin zu Bronchitis und im weiteren Asthma auf. Eine weitere Kollegin hatte Hustenreiz, eine andere hatte keine Beschwerden, ein Kollege hatte Kopfschmerzen, Augenjucken und Kratzen im Hals, ein weiterer hatte geschwollene Zunge, Gaumen und Oberlippe sowie starke Müdigkeit und zuletzt eine Bronchitis, eine andere Kollegin hatte 'nur' Quaddelbildung auf der Haut. Raumluftmessungen, Fußbodenbelagprobe und Feuchtigkeitsmessungen des Fußbodens ergaben keinen Hinweis auf Schimmel oder Schadstoffe. Die Räume haben alle unterschiedliche Gerüche, die mal mehr und mal weniger intensiv nach verbranntem Kunststoff oder süßlich riechen, je nach Wärme im Raum und Lüftungsintensivität. Der Arbeitgeber hat die Arbeitssichheit eingeschaltet, aber da die Untersuchungen alle negativ waren, wird nun nicht weiter nach Ursachen gesucht. Das Ergebnis ist, dass die Kollegin mit den gravierenden Symptomen das Gebäude nicht mehr betreten darf und somit diese Arbeitsstelle verliert. Nun im Sommer wurden die Symptome der Mitarbeiter, die nur leicht betroffen sind, besser, seitdem die Heizung aus ist und die Fenster auf Durchzug stehen. Raumluftreinigungsgeräte wurden in allen Büros installiert, die angehen, wenn die Fenster geschlossen sind. Unter diesen Gegebenheiten bekam die Kollegin mit den meisten Symptomen nun auch noch Asthma, nachdem zuvor in kurzer Zeit die Bronchien schon mehrmals betroffen waren. Alle Kollegen arbeiteten schon länger zusammen und alle waren gesund und munter bis zum Umzug. Haben Sie eine Idee, was wir als Team noch unternehmen können, damit wir unsere Gesundheit erhalten und als Team weiterhin zusammenarbeiten können? Der nächste Winter bzw. die nächste Heizperiode naht und unsere Bedenken sind groß, dass wir wieder größere gesundheitliche Probleme bekommen. Der Arbeitgeber hat alle vorgegebenen Untersuchungen durchführen lassen und sieht seine Fürsorge als erfüllt an.

Antwort:

Häufig treten bei Beschäftigten an Innenraum-Arbeitsplätzen, d.h. an Arbeitsplätzen ohne Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, unspezifische gesundheitliche Beeinträchtigungen und Befindlichkeitsstörungen auf, wie z.B. Haut- und Schleimhautreizungen, Atemwegsbeschwerden, Müdigkeit und Konzentrationsschwäche auf für die chemische Stoffe in der Innenraumluft verantwortlich sein können. Diese werden als Sick-Building-Syndrome (SBS) bezeichnet.


Sick-Building-Syndrome können u.a. durch flüchtige organische Lösemittel (VOC), durch Wirk- und Hilfsstoffe aus Baumaterialien, Möbeln, Tapeten und Bodenbelägen, durch Flammschutzmittel, Weichmacher und Pestizide aus Wohntextilien und Kunststoffen sowie durch partikel- und faserförmige Stäube ausgelöst werden. Infektionen, Allergien und Intoxikationen können jedoch auch durch einen offenen oder verdeckten Befall mit Schimmelpilzen und anderen Mikroorganismen verursacht werden.


Informationen des Umweltbundesamtes zum Sick-Buildung-Syndrom finden Sie unter diesen Link.


Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat zu dieser Problematik die Vorgehensempfehling "Innenraumarbeitsplätze – Vorgehensempfehlung für die Ermittlungen zum Arbeitsumfeld" veröffentlicht. Sie soll helfen, gesundheitlichen Problemen und Befindlichkeitsstörungen an Innenraumarbeitsplatzen systematisch auf den Grund zu gehen und praxistaugliche Losungen zu finden.


Für eine weitergehende Beratung sollten Sie sich direkt an Ihre zuständige arbeitsschutzrechtliche Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft wenden.