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Nach § 14 Abs.3 Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen der Kategorie 1 oder 2 sicherzustellen, dass ein aktualisiertes Verzeichnis über die Beschäftigten geführt wird, die Tätigkeiten ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung nach § 6 eine Gefährdung der Gesundheit ...
Stand: 17.06.2013
Dialog: 18756
Eine allgemeingültige Antwort in Bezug auf konkrete Mengenangaben des eingesetzten Gefahrstoffes kann hier nicht gegeben werden.Kleinster Maßstab bedeutet, dass es zu keinerlei Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen (z.B. Brand- und Explosionsschutz, siehe auch Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Gefahrstoffe) kommen darf, falls ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
Nein, dies ist nicht zulässig. Hier greift der § 15 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Hier ist folgendes nachzulesen:"(1) Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Entsprechend Satz 1 haben die Beschäftigten auch für die Sicherheit und Gesundheit ...
Stand: 06.02.2018
Dialog: 42191
Eigenschaften ausgenommen.In Abschnitt 11 des SDB für Gemische sind nach Nummer 11.1.10 Anhang II REACH-VO in Bezug auf eine bestimmte Wirkung auf die Gesundheit einschlägige Angaben zu den relevanten Stoffen, die in Abschnitt 3 aufgeführt sind, zu machen, sofern ein Gemisch nicht in seiner Gesamtheit auf seine Wirkungen auf die Gesundheit getestet wurde. ...
Stand: 08.07.2020
Dialog: 43212
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
anzugeben.Die Konzentrationen der in einem Gemisch enthaltenen Stoffe sind wahlweise wie folgt anzugeben:a) als genaue Gewichts- oder Volumenprozentsätze in abnehmender Reihenfolge, falls technisch möglich,b) oder als Bereiche von Gewichts- oder Volumenprozentsätzen in abnehmender Reihenfolge, falls technisch möglich.Bei der Angabe als Bereich von Prozentsätzen sind mit den Gesundheits- und Umweltgefahren ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43275
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
des Magen-Darm-Trakts kommen. Grundsätzlich fordert die Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, dass bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten durch die unter § 8 Abs. 2 GefStoffV festgelegte Rangfolge von Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren ist: 1. Gestaltung des Arbeitsplatzes und Arbeitsorganisation, 2. Bereitstellung ...
Stand: 12.06.2012
Dialog: 12279
Gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung aller Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten durchzuführen. Hierbei müssen Art und Ausmaß aller Expositionswege berücksichtigt werden. Ebenso relevant sind die Inhalte des § 7 Abs. 4 GefStoffV (Minimierungsgebot). „Der Arbeitgeber hat Gefährdungen ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28694
gegebenen Regeln und Erkenntnisse zu beachten. Bei Einhaltung dieser Regeln und Erkenntnisse ist in der Regel davon auszugehen, dass die Anforderungen dieser Verordnung erfüllt sind. Von diesen Regeln und Erkenntnissen kann abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden (§ 7 ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. (§7 Absatz 2 GefStoffV)Nach Abschnitt 11.2 Absatz 2 Nummer 4 der TRGS 510 müssen Lagerräume eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Abschnitt 12.6 genügen. Nach Abschnitt 12.6.2 müssen Lagerräume ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
Beratung durchgeführt wird. Durch die Vermittlung von Hintergrundwissen über die toxische Wirkung von Stoffen soll die Sensibilität und die Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit gefördert werden. (7) Soweit aus arbeitsmedizinischen Gründen notwendig, ist die Beratung unter Beteiligung des zuständigen Betriebsarztes bzw. einer Ärztin oder eines Arztes nach § 7 ArbMedVV durchzuführen ...
Stand: 17.06.2015
Dialog: 24082
Um in Erfahrung zu bringen, ob ein Stoff flüchtig ist, finden Sie idealerweise die Verdunstungszahl im Abschnitt 9 des Sicherheitsdatenblattes des Stoffes oder Gemisches. Dabei gilt:Leichtflüchtige Lösemittel haben eine Verdunstungszahl VD 50(s.a. https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefahrstoffe/gisbau; hier finden Sie auch einen Link zu Literaturangaben für Verdunstungszahlen ...
Stand: 12.09.2018
Dialog: 42444
, die bereits vor der Bekanntmachung einer neuen, ergänzten, geänderten oder neu gefassten TRGS durchgeführt wurden, bestehende technische Schutzmaßnahmen an die neuen oder geänderten Regeln und Erkenntnisse anzupassen:1. unverzüglich, wenn dadurch erhebliche Gefahren für Leben oder Gesundheit der Beschäftigten vermieden werden,2. nach Ablauf einer angemessenen Frist, wenn sich dadurch die Arbeitssicherheit ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
, dass die in der GefStoffV gestellten Anforderungen hinsichtlich der Sicherstellung von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten in Arbeitsbereichen, in denen Abgase von Dieselmotoren freigesetzt werden, grundsätzlich erfüllt sind. ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43360
Nach § 8 Absatz 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden. Er hat dabei wirksame Vorkehrungen zu treffen, um Missbrauch oder Fehlgebrauch zu verhindern. Insbesondere dürfen Gefahrstoffe nicht in solchen Behältern aufbewahrt oder gelagert ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 10044
Die Zulassung nach TRGS 519 reicht unserer Einschaätzung nach nicht aus. Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit des Ausbau von PAK belasteten Teerkork ist die TRGS 524 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen" anzuwenden. Hier finden sich in der Anlage 2a und 2b Anforderungen an die die "Allgemeine Fachkunde" für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in kontaminierten ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 21230
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 410 "Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber ...
Stand: 31.08.2021
Dialog: 43000
schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind. Bei CMR-Stoffen reicht in vielen Fällen von der Theorie her ein einziges Molekül, um z. B. Krebs auszulösen. Nur den effektiven Reparaturmechanismen des menschlichen Körpers ist es zu verdanken, dass nicht noch viel mehr Krebsfälle auftreten (kleinere Schäden kann der Körper reparieren, diese Fähigkeit nimmt in der Regel ...
Stand: 07.10.2015
Dialog: 24946
Entsprechend § 10a der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis über die Beschäftigten zu führen, die solche Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A oder 1B ausüben, bei denen die Gefährdungsbeurteilung eine Gefährdung ihrer Gesundheit ergibt, um im Falle einer späteren Erkrankung die Höhe ...
Stand: 05.06.2025
Dialog: 44137