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Der Begriff der geringen Gefährdung ergibt sich aus § 6 (11) GefStoffV: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten..." Die Stoffmenge ...
Stand: 26.03.2014
Dialog: 20744
Schutzmaßnahmen: Personenschutzausrüstung (die sich nach der erwarteten Faserzahl richtet), Vorsorgeuntersuchung nach G 1.2 und G 26 sowie die Sachkunde bzw. die Unterweisung. Ein Sachkundiger muss die Aufsicht führen können, d. h. während der Arbeiten anwesend sein. Das ist unabhängig von der erreichten Faserzahl. Bei dieser geht es „nur“ noch um den richtigen Atemschutz.Für die Arbeiten mit geringer ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
Die Antwort lautet NEIN.Denn die Stoffmenge allein ist nicht ausschlaggebend.In §6 (13) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4.der Arbeitsbedingungeninsgesamt eine nur ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
) Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben oder ob bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden können. (...)"Allerdings müssen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei Vorliegen einer geringen Gefährdung ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
Nein, eine grundlegende Verpflichtung die Gefährdungen explizit in die Kategorien: gering, mittel und hoch einzustufen, und diese Stufeneinteilung in der Gefährdungsbeurteilung anzugeben, geht aus den von Ihnen genannten Rechtsvorschriften bzw. Regelungen nicht hervor. Die Gefährdungen müssen jedoch alle bei der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.Eine Einschränkung ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 43452
-Tetrachlordibenzo-1,4-dioxin (TCDD)und weitere giftige und ätzende Pyrolysegase" Dieses Beispiel soll deutlich machen, dass nur mit Hilfe derartiger Angaben entschieden werden kann, ob auch bei geringen Mengen eine relevante Exposition besteht. D. h. es muss ermittelt werden, welche Polycarbonate verschweißt werden und welche Zersetzungsprodukte hierbei entstehen. Ist es nicht möglich, die notwendigen ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 19270
Ob Tätigkeiten unter einem Laborabzug durchzuführen sind, muss grundsätzlich, auch beim Umgang mit relativ geringen Mengen an Gefahrstoffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 11740
oder freigesetzt werden können." Die Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren.Hierbei müssen vor allem die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ der Betriebsarzt beteiligt werden. Kommen alle, die für den Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortung tragen, zu dem Ergebnis, dass eine geringe Gefährdung vorliegt, kann von einer zutreffenden Bewertung ausgegangen werden. Alle Maßnahmen ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
in das Expositionsverzeichnis) heißt es im Absatz 5:"Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Grund der geringen Menge, der kurzen Expositionsdauer und der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Stoffe (wiez.B. Dampfdruck, Staubungsverhalten, Viskosität) nur eine geringe Gefährdung besteht, ist eine Aufnahme der Beschäftigten in das Verzeichnis nicht erforderlich."Sofern Betankungsvorgänge nur gelegentlich ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 43603
Maßgeblich sind die Angaben für das Produkt/Gemisch wie auf dem Etikett angegeben, nicht eine eventuelle Einstufung von Einzelkomponenten in Reinform.Der Ausschluss einer geringen Gefährdung entsprechend TRGS 400 greift bei Verwendung des angegebenen Produktes daher nicht. (Im Umkehrschluss ist die Annahme einer geringen Gefährdung in der Gesamtschau der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich ...
Stand: 31.01.2018
Dialog: 42183
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 25.11.2024
Dialog: 42624
Eine Mengenschwelle wurde für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe nicht festgelegt; vielmehr steht das Gefährdungspotenzial im Vordergrund: Denn eine diesbezügliche Ausnahme sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2971
im Außenbereich nach Nr. 2.10 (3) TRGS 519 gelten als Arbeit geringen Umfangs und können unternehmensbezogen nach Anlage 1.1 TRGS 519 angezeigt werden (nicht im Innern von Gebäuden). Beachten Sie in diesem Fall die ergänzende Anzeige nach Anlage 1.2.Verwechseln Sie nicht die Arbeit geringer Exposition mit einer AZ-ASI-Arbeit im Innern von Gebäuden.Die Definition der Arbeit geringer Exposition ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
Dies kann im Sicherheitsdatenblatt nicht zweifelsfrei erkannt werden: Denn zum einen sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses auch Ausnahmen vor, wenn beispielsweise keine oder lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten "stattfindet". Und das bedeutet, dass nicht alle Gefahrstoffe ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808
und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/TRGS/) weisen wir hin. "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
der entsprechenden Werkstücke. Insbesondere beim Schleifen, Bürsten oder Polieren von Aluminium entstehen dabei große Mengen Staub mit einer sehr geringen Korn- oder Spangröße. Dabei gilt: Je kleiner die Spangröße, umso größer die Wahrscheinlichkeit, dass diese Stäube brennbar sind. Im Gemisch mit Luft können sich so leicht explosionsfähige Atmosphären entwickeln. Ist dann eine wirksame Zündquelle in der Nähe ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 43941
unterscheidet:- Asbestzement als stark gebundenem Asbest = Gewicht über 1.400 kg/cbm bei 15% Asbestanteil- alle anderen Asbestprodukte, die als schwach gebunden gelten und Asbestanteile bis 100% aufweisenFür beide Asbestverwendungen gibt es umfangreiche Arbeiten und solche geringen Umfangs sowie Arbeiten geringer Exposition.Die Sachkundenachweise sind entsprechend gestaffelt:- TRGS 519 Anlage 4a gilt für alle ...
Stand: 20.07.2018
Dialog: 14132
des Gefahrstoffs oder Angaben zu den gefährlichen Eigenschaften, 3. Angaben zu den im Betrieb verwendeten Mengenbereichen, 4. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt werden. Die Angaben nach Satz 2 Nummer 1, 2 und 4 müssen allen betroffenen Beschäftigten ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 21472
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kann ebenso angewandt werden.Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten aufgrund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 Abs. 1 bis 8 ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988