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Der Begriff der geringen Gefährdung ergibt sich aus § 6 (11) GefStoffV: "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten..." Die Stoffmenge ...
Stand: 26.03.2014
Dialog: 20744
Die Antwort lautet NEIN.Denn die Stoffmenge allein ist nicht ausschlaggebend.In §6 (13) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4.der Arbeitsbedingungeninsgesamt eine nur ...
Stand: 01.10.2024
Dialog: 27180
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
und Information der Beschäftigten" (www.baua.de/TRGS/) weisen wir hin. "Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 15785
nicht alle Maßnahmen der GefStoffV umgesetzt werden. Dazu ist § 6 Absatz 13 der GefStoffV relevant: "(11) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung ...
Stand: 18.09.2023
Dialog: 6596
müssen in der Gefährdungsbeurteilung begründet und dokumentiert werden. Allerdings müssen im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bei vorliegen einer geringen Gefährdung nicht alle Maßnahmen der GefStoffV umgesetzt werden. Dazu ist § 6 Absatz 13 GefStoffV relevant:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3 ...
Stand: 13.05.2024
Dialog: 13207
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kann ebenso angewandt werden.Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten aufgrund der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, einer geringen verwendeten Stoffmenge, einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 Abs. 1 bis 8 ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden.". Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
: Kriterien in § 6 Absatz 13, die "lediglich" die allgemeinen Schutzmaßnahmen erfordern, sind demnach:"(13) Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund 1. der dem Gefahrstoff zugeordneten Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4486
auf technisch mögliche Substitution bei Tätigkeiten mit Stoffen, für die ergänzende Schutzmaßnahmen nach §§ 9 und 10 GefStoffV ergriffen werden müssen. (4) Darüber hinaus können Informationen zu den bei den Tätigkeiten verwendeten Stoffmengen sinnvoll sein. Ferner wird auch die Dokumentation der Umsetzungs- und Überprüfungsfristen sowie der für die Umsetzung der Maßnahmen zuständigen Personen empfohlen. (5 ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894
Schutzmaßnahmen: Personenschutzausrüstung (die sich nach der erwarteten Faserzahl richtet), Vorsorgeuntersuchung nach G 1.2 und G 26 sowie die Sachkunde bzw. die Unterweisung. Ein Sachkundiger muss die Aufsicht führen können, d. h. während der Arbeiten anwesend sein. Das ist unabhängig von der erreichten Faserzahl. Bei dieser geht es „nur“ noch um den richtigen Atemschutz.Für die Arbeiten mit geringer ...
Stand: 27.05.2016
Dialog: 21193
Nein, eine grundlegende Verpflichtung die Gefährdungen explizit in die Kategorien: gering, mittel und hoch einzustufen, und diese Stufeneinteilung in der Gefährdungsbeurteilung anzugeben, geht aus den von Ihnen genannten Rechtsvorschriften bzw. Regelungen nicht hervor. Die Gefährdungen müssen jedoch alle bei der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.Eine Einschränkung ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 43452
-Tetrachlordibenzo-1,4-dioxin (TCDD)und weitere giftige und ätzende Pyrolysegase" Dieses Beispiel soll deutlich machen, dass nur mit Hilfe derartiger Angaben entschieden werden kann, ob auch bei geringen Mengen eine relevante Exposition besteht. D. h. es muss ermittelt werden, welche Polycarbonate verschweißt werden und welche Zersetzungsprodukte hierbei entstehen. Ist es nicht möglich, die notwendigen ...
Stand: 19.07.2021
Dialog: 19270
Ob Tätigkeiten unter einem Laborabzug durchzuführen sind, muss grundsätzlich, auch beim Umgang mit relativ geringen Mengen an Gefahrstoffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 11740
in das Expositionsverzeichnis) heißt es im Absatz 5:"Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auf Grund der geringen Menge, der kurzen Expositionsdauer und der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Stoffe (wiez.B. Dampfdruck, Staubungsverhalten, Viskosität) nur eine geringe Gefährdung besteht, ist eine Aufnahme der Beschäftigten in das Verzeichnis nicht erforderlich."Sofern Betankungsvorgänge nur gelegentlich ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 43603
Maßgeblich sind die Angaben für das Produkt/Gemisch wie auf dem Etikett angegeben, nicht eine eventuelle Einstufung von Einzelkomponenten in Reinform.Der Ausschluss einer geringen Gefährdung entsprechend TRGS 400 greift bei Verwendung des angegebenen Produktes daher nicht. (Im Umkehrschluss ist die Annahme einer geringen Gefährdung in der Gesamtschau der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich ...
Stand: 31.01.2018
Dialog: 42183
Eine Mengenschwelle wurde für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe nicht festgelegt; vielmehr steht das Gefährdungspotenzial im Vordergrund: Denn eine diesbezügliche Ausnahme sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 2971
im Außenbereich nach Nr. 2.10 (3) TRGS 519 gelten als Arbeit geringen Umfangs und können unternehmensbezogen nach Anlage 1.1 TRGS 519 angezeigt werden (nicht im Innern von Gebäuden). Beachten Sie in diesem Fall die ergänzende Anzeige nach Anlage 1.2.Verwechseln Sie nicht die Arbeit geringer Exposition mit einer AZ-ASI-Arbeit im Innern von Gebäuden.Die Definition der Arbeit geringer Exposition ...
Stand: 11.12.2021
Dialog: 43612
Dies kann im Sicherheitsdatenblatt nicht zweifelsfrei erkannt werden: Denn zum einen sieht der § 6 "Informationen und Gefährdungsbeurteilung" Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) bezüglich des Gefahrstoffverzeichnisses auch Ausnahmen vor, wenn beispielsweise keine oder lediglich eine sehr geringe Exposition der Beschäftigten "stattfindet". Und das bedeutet, dass nicht alle Gefahrstoffe ...
Stand: 18.09.2017
Dialog: 17808