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oder höchstens geringer Gefährdung (gegenüber krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Stoffen der Kat 1A/1B) ist keine Aufnahme in das Expositionsverzeichnis erforderlich. Davon ist auszugehen, wenn:• auf Grund der geringen Menge und• der kurzen Expositionsdauer sowie• einer konstant günstigen Windrichtungnur eine geringe Gefährdung besteht.Beispiele hierfür können sein:• kleiner Brand ...
Stand: 19.01.2026
Dialog: 44218
ist. In Laboratorien, die mit einem geringeren Luftwechsel als den geforderten 25 m3/m2 in der Stunde betrieben werden, sind Tätigkeiten beispielsweise mit brennbaren Flüssigkeiten oder sonstigen leicht flüchtigen, staubenden oder Aerosole bildenden Gefahrstoffen nur in kleinstem Maßstab möglich, wenn nicht andersartige zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Solche Nutzungseinschränkungen für Laboratorien ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 15025
über die Abzüge geführt werden, wenn dabei die volle Leistung der Abzüge erhalten bleibt. Ein Luftwechsel von 25 m3/h pro m2 Nutzfläche des Labors kann dann reduziert oder auch eine natürliche Lüftung eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten dauerhaft ausreichend und wirksam ist. In Laboratorien, die mit einem geringeren Luftwechsel ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 4504
Bereits seit längerer Zeit hat sich innerhalb der Materialbearbeitung als einem der Hauptanwendungsgebiete der Lasertechnologie das Laserschneiden in der industriellen Anwendung etabliert. Laserschneiden ist ein hochgenaues, thermisches Trennverfahren mit hoher Leistungsdichte, geringer Wärmebelastung des umgebenden Werkstoffes, schmaler Schnittfuge und hoher Schneidgeschwindigkeit. Anwendbar ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 4842
Dokumentation mit allen Angaben nach Absatz 2 ist nicht erforderlich, wenn Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Nummer 6.2 durchgeführt werden. Auf die Angaben nach Absatz 1 Ziffer 3 bis 10 kann in diesen Fällen verzichtet werden. Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen ...
Stand: 21.10.2025
Dialog: 3894
)" eingestuft. Welche - zusätzlichen - Schutzmaßnahmen der Arbeitgeber umsetzen muss, hängt von der Art des Gefahrstoffes und der zu lagernden Menge ab und ergibt sich aus der Tabelle 1, Spalten 3 und 4 der TRGS 510.Hinweis zu den Lagermengen in Spalte 3: Bei mit einem "oder" verknüpften Mengen entscheidet der Arbeitgeber, welche Mengeneinheit er anwendet (bei Gasen kg oder l und bei Druckgaskartuschen ...
Stand: 12.07.2025
Dialog: 44158
Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 8 Abs.1 Nr.6 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV. Danach muss die am Arbeitsplatz vorhandene Menge an Gefahrstoffen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeit erforderlich ist. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" wird diesbzgl. ausgeführt: "Die Mengen ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen ausdrücklich vor.Ist sichergestellt, dass nur Altöle bekannter Herkunft (z. B. unmittelbar aus dem Motor) gelagert, abgefüllt oder befördert werden, gelten die Vorschriften für Anlagen für brennbare Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt > 55 °C und ≤ 370 °C. Bei diversen Instandsetzungsarbeiten fallen geringe Mengen Ottokraftstoff an – z. B ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 5122
Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gilt folgendes:"Der Arbeitgeber hat bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen:...6.Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,..."In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen ...
Stand: 17.05.2019
Dialog: 42719
Aus dem arbeitsschutzrechtlichen Regelwerk ergeben sich für Gefahrstoffe, die sich im Arbeitsgang befinden, keine konkreten Mengenbegrenzungen pro Brandabschnitt.Folgendes ist jedoch zu beachten:Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, bei denen Beschäftigte sowie andere Personen gefährdet sein können, fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Anforderungen zum Schutz vor Brand- u ...
Stand: 29.06.2022
Dialog: 43646
Grundsätzlich ist die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Nach § 8 Absatz 1 Nummer 6 hat der Arbeitgeber bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die folgenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen..."Begrenzung der am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe auf die Menge, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich ist,"...In § 8 Absatz 5 wird folgendes gefordert:"Der Arbeitgeber ...
Stand: 25.09.2019
Dialog: 42852
:"(1) Über die ermittelten Gefahrstoffe ist ein Verzeichnis zu führen. Es soll einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe geben und muss auf die zugehörigen Sicherheitsdatenblätter verweisen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass bestimmte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur zu einer geringen Gefährdung der Beschäftigten führen (siehe Nummer 6.2), müssen diese Gefahrstoffe ...
Stand: 21.10.2020
Dialog: 14531
Maßgeblich sind die Angaben für das Produkt/Gemisch wie auf dem Etikett angegeben, nicht eine eventuelle Einstufung von Einzelkomponenten in Reinform.Der Ausschluss einer geringen Gefährdung entsprechend TRGS 400 greift bei Verwendung des angegebenen Produktes daher nicht. (Im Umkehrschluss ist die Annahme einer geringen Gefährdung in der Gesamtschau der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich ...
Stand: 31.01.2018
Dialog: 42183
Eine Betriebsanweisung nach § 14 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV muss grundsätzlich zur Verfügung stehen (Ausnahme bei geringer Stoffmenge, geringe Gefährdung und geringe Exposition). Gruppenspezifische Betriebsanweisungen kommen immer dann in Frage, wenn durch die Art der verwendeten Stoffe oder Gemische vergleichbare Gefahren auftreten und auch die erforderlichen Schutzmaßnahmen vergleichbar ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 3367
unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern sind, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben. Die am Arbeitsplatz vorhandenen Gefahrstoffe sollen auf die Menge begrenzt werden, die für den Fortgang der Tätigkeiten erforderlich sind (§ 8 Abs.1 Nr.6 GefStoffV). Weitere Vorgaben können sie dem Sicherheitsdatenblatt des Reinigungsmittels entnehmen und der TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 25450
Wir schließen uns Ihrer Meinung an, dass keine Betriebsanweisungen erstellt werden müssen.In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist in § 6 Absatz 13 folgendes nachzulesen:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4 ...
Stand: 23.05.2025
Dialog: 42624
Eine Anzeigepflicht, vergleichbar der in der alten Verordnung über brennbare Flüssigkeiten - VbF enthaltenen, ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht mehr enthalten. Die Lagerung von frischem Maschinen- oder Motoröl muss aus dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes (BetrSichV) auch nicht erlaubt werden, da es sich im Regelfall nicht um eine entzündliche bzw. leicht- oder hochentzünd ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 9042
oder teilweise über die Abzüge geführt werden, wenn dabei die volle Leistung der Abzüge erhalten bleibt. Ein Luftwechsel von 25 m³/h pro m² Nutzfläche des Labors kann dann reduziert oder auch eine natürliche Lüftung eingesetzt werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass diese Maßnahme für die vorgesehenen Tätigkeiten dauerhaft ausreichend und wirksam ist. In Laboratorien, die mit einem geringeren ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 17990
nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510 (Abschnitt 1 Absatz 3 der TRGS 510).Die Menge der Gefahrstoffe, die pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit außerhalb eines Lagers gelagert werden dürfen (Kleinmengen), ergibt sich entsprechend der Gefahrenhinweise (H-Sätze) nach Tabelle 1 der TRGS 510. Die Menge der Gefahrstoffe im Produktions- oder Arbeitsgang bleibt bei der Beurteilung ...
Stand: 20.11.2024
Dialog: 44039
dann aufbewahrt werden, wenn die Menge 1 Flasche bzw. 50 kg nicht überschreitet und die Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 ergriffen werden. Darüberhinausgehende Mengen müssen in einem Gefahrstofflager unter zusätzlicher Berücksichtigung der Abschnitte 5, 10 und 13 gelagert werden. (siehe Tabelle 1 der TRGS 510)Die TRGS 510 gilt nicht für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44131